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Rechtsprechung
   LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43423
LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20 (https://dejure.org/2020,43423)
LG Münster, Entscheidung vom 04.12.2020 - 108 O 4/20 (https://dejure.org/2020,43423)
LG Münster, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 108 O 4/20 (https://dejure.org/2020,43423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 130a Abs. 3 S. 1
    Versäumnisurteil Einspruch elektronisches Dokument einfache elektronische Signatur verantwortende Person signierende Person besonderes elektronisches Anwaltspostfach Signatur Signateur Vertretungszusatz Vertretungsvermerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 366
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Auszug aus LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20
    In Einklang mit der wohl mittlerweile herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (s. hierzu die Übersicht in BAG, NJW 2020, 2351, 2352) ist die Kammer aber der Auffassung, dass § 130a Abs. 3 S. 1 Var. 2 ZPO für eine formwirksame Einreichung eines elektronischen Dokuments mit lediglich einfacher elektronischer Signatur die Identität der den Schriftsatz verantwortenden Person mit der den Schriftsatz einreichenden Person voraussetzt.

    Rn. 21 bb) Zwar lässt sich dem Wortlaut des § 130a Abs. 3 S. 1 Var. 2 ZPO nicht eindeutig entnehmen, ob dort ein zweiaktiges Geschehen (Signatur und Einreichung) derselben Person vorausgesetzt wird oder nicht (so auch BAG NJW 2020, 2351, 2353; für eine derartige Wortlautauslegung aber etwa OLG Braunschweig NJW 2019, 2176, 2177).

    Übernimmt eine andere Person den Versand des nur einfach signierten Dokuments über das ihr zugeordnete beA, fehlt es an der erforderlichen Authentifizierungs- und Finalisierungswirkung dieses Aktes (vgl. zur vorhergehenden Auslegung grundlegend BAG, NJW 2020, 2351, 2552 m.w.N.).

  • BGH, 24.09.2019 - XI ZR 451/17

    Auslegung von Unterschriften in einer Berufungsschrift oder einer …

    Auszug aus LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20
    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bringt der Zusatz "i.V." vor der Unterschrift eines postulationsfähigen Rechtsanwalts zum Ausdruck, dass der Rechtsanwalt als Unterbevollmächtigter die Verantwortung für den von ihm unterzeichneten Schriftsatz übernehmen will (vgl. nur etwa BGH, NJW 2020, 618, 619;… auch Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 129 Rn. 9; Leuering, NJW 2019, 2739, 2742).

    Für einen Rechtsanwalt verstehe es sich, so der BGH, im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch die Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (BGH, NJW 2020, 618, 619).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …

    Auszug aus LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20
    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist er zu beachten (vgl. etwa BVerfGE NJW 2018, 2542, 2548).
  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Anforderungen an die Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere …

    Auszug aus LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20
    Rn. 21 bb) Zwar lässt sich dem Wortlaut des § 130a Abs. 3 S. 1 Var. 2 ZPO nicht eindeutig entnehmen, ob dort ein zweiaktiges Geschehen (Signatur und Einreichung) derselben Person vorausgesetzt wird oder nicht (so auch BAG NJW 2020, 2351, 2353; für eine derartige Wortlautauslegung aber etwa OLG Braunschweig NJW 2019, 2176, 2177).
  • BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16

    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt: …

    Auszug aus LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20
    Dies gilt selbst dann, wenn der unterschreibende Rechtsanwalt seiner Unterschrift maschinenschriftlich den Namen des Rechtsanwalts beifügt, der den Schriftsatz erstellt hat (BGH, NJW-RR 2017, 760, 761;… von Selle, in: BeckOK ZPO, Stand 01.09.2020, § 130 Rn. 11.1).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13

    EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

    Auszug aus LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20
    Neben den sonstigen Funktionen der Unterschrift soll sie auch gewährleisten, dass das elektronische Dokument nicht spurenlos manipuliert werden kann (Perpetuierungs- oder Integritätsfunktion, vgl. BT-Drs. 14/4987, 24; BGH NJW 2013, 2034, 2035).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 12 S 2373/22

    Elektronische Signatur; Ausweisung eines pädophilen Ausländers

    Dem Zusatz "i.V." durch die Rechtsanwältin nebst deren maschinenschriftlicher Namenswiedergabe lässt sich mangels anderweitiger Anhaltspunkte gleichwohl entnehmen, dass sie an Stelle des Prozessbevollmächtigten tätig werden und damit als weitere Hauptbevollmächtigte oder zumindest als Unterbevollmächtigte in Wahrnehmung des Mandats des Klägers auftreten wollte (vgl. BGH…, Beschluss vom 20.06.2017 - XI ZB 3/17 -, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 17.03.2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 41; LG Münster, Urteil vom 04.12.2020 - 108 O 4/20 -, juris Rn. 22).
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