Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8129
VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17 (https://dejure.org/2018,8129)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 108-V-17 (https://dejure.org/2018,8129)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 108-V-17 (https://dejure.org/2018,8129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Wahlprüfungsbeschwerde trotz Wahlfehlers unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Fall Samtleben": Wahlfehler ja - Neuwahlen nein

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    VerfGH Sachsen bestätigt Gültigkeit der Landtagswahl trotz Kandidaten-Streichung von AfD-Liste

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Sachsen-Wahl: Verfassungsgericht erlaubt der AfD dreißig Kandidaten

    Zu beachten sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 11. April 2018 (Vf. 108-V-17), nach der trotz einer zu Unrecht erfolgten Streichung des damaligen Beschwerdeführers von der Landesliste dessen Antrag auf Neuwahlen abgelehnt wurde.

    Gleichwohl ist der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 45 Abs. 2 SächsVerf im Regelfall dadurch ausreichend gewährleistet, dass der Verfassungsgerichtshof im Wahlprüfungsverfahren etwaige Grundrechtsverstöße feststellt und aus ihnen, soweit sie sich möglicherweise auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben, Folgerungen für die Gültigkeit der Wahl zieht (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 25. November 2005 - Vf. 45-V-05; Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17).

    Der Landesgesetzgeber hat jedoch, obwohl Fragen des Rechtschutzes gegen Entscheidungen über die Zulassung von Listenkandidaten gerade auch im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens des derzeitigen 6. Sächsischen Landtags erörtert wurden (vgl. das Wahlprüfungsverfahren, welches Anlass für das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17 - war), keinen Anlass für eine Änderung der aktuellen Rechtslage gesehen und einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 7. November 2017 (Drs. 6/11223) u.a. zu Feststellungsbefugnissen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren mit großer Mehrheit abgelehnt (…PlPr 6/77 vom 5. September 2018, S. 7273).

    Denn die Personen, die auf den nicht zugelassenen Listenplätzen vorgeschlagen waren, haben sich am Wahltage nicht der demokratischen Wahl stellen können und könnten die hierdurch vermittelte demokratische Legitimation auch nicht durch nachträgliche Zulassung erlangen (SächsVerfGH, Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17).

  • VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19

    AfD darf Landeswahlliste erweitern

    Zu beachten sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 11. April 2018 (Vf. 108-V-17), in der trotz einer zu Unrecht erfolgten Streichung des damaligen Antragstellers von der Landesliste dessen Antrag auf Neuwahlen abgelehnt wurde.

    Die Mandatsrelevanz folgte dann zwar nicht daraus, dass bei fehlerfrei beschlossener Landesliste andere Personen nachgerückt wären (dazu SächsVerfGH, Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17), weil mit Blick auf den Grundsatz der Listenerschöpfung (§ 6 Abs. 5 Satz 4 SächsWahlG) und entsprechendem Wahlergebnis möglicherweise keine "Nachrücker" zur Verfügung stünden.

  • VG Schleswig, 10.04.2025 - 6 A 41/23

    Ungültigkeit einer Gemeindewahl aufgrund von Fehlern bei der parteiinternen …

    Allerdings erfordert eine Änderung eine vorausgegangene entsprechende (erneute) Entscheidung einer Aufstellungsversammlung im Sinne des § 20 Abs. 3 GKWG , wenn sich die Erklärung nicht im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses bewegt (vgl. zu § 23 GKWG : Asmussen/Thiel in KVR SH/GKWG, Stand: Oktober 2021, § 23, Ziff. 1; zu § 19 SächsWahlG: VerfGH Sachsen, Urteil vom 11.04.2018 - Vf. 108-V-17 -, juris, Rn. 42; zu § 15 ThürKWG und nur eine Aufstellungsversammlung für zulässig haltend: LG Gera…, Urteil vom 11.07.2024 - 7 O 312/24 -, juris, Rn. 54; zu § 35 LWahlO: VerfGH Berlin…, Urteil vom 06.12.2002 - 192/01 -, juris, Rn. 53).

    Einer Gestaltungs- oder Änderungsmacht der Vertrauenspersonen in Bezug auf die Listengestaltung steht insoweit entgegen, dass zur Wahlfreiheit auch eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Parteimitglieder gehört, bei der die Entscheidung über die Auswahl der Kandidaten nicht den Führungsgremien der Partei überlassen werden darf (zum Ganzen ausführlich (zu § 19 SächsWahlG): VerfGH Sachsen, Urteil vom 11.04.2018 - Vf. 108-V-17 -, juris, Rn. 45 ff. u. V. a. VerfG Hamburg…, Urteil vom 04.05.1993 - …

    Rn. 103 Die Rechtsposition der Vertrauenspersonen, die vom Gesetzgeber grundsätzlich als starke ausgestaltet ist, kann im Lichte der aus Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG folgenden Anforderungen mithin nicht so weit reichen, dass sie ein Äquivalent zur erforderlichen demokratischen Legitimation des Wahlvorschlags birgt (vgl. zum sächsischen Wahlrecht: VerfGH Sachsen, Urteil vom 11.04.2018 - Vf. 108-V-17 -, juris, Rn. 49 ff. m. w. N.).

    Rn. 109 Ein Wahlfehler kann unter Berücksichtigung des demokratischen Mehrheitsprinzips nur dann zur Begründetheit des Wahleinspruchs bzw. der Wahlprüfungsbeschwerde führen, wenn sich der Fehler auf die konkrete Mandatsverteilung ausgewirkt hat oder ausgewirkt haben könnte (vgl. VerfGH Sachsen, Urteil vom 11.04.2018 - Vf. 108-V-17 -, juris, Rn. 58, m. w. N.).

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17

    Unstatthafte Wahlprüfungsbeschwerde hinsichtlich der Dauer des …

    Unter dem Aktenzeichen Vf. 108-V-17 erhob der Beschwerdeführer erneut eine Wahlprüfungsbeschwerde, nunmehr gerichtet gegen den Beschluss des 6. Sächsischen Landtages vom 21. Juni 2017 (…PlPr 6/56, S. 5099) zur Drucksache 6/9775 über die Gültigkeit der Wahlen zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014, mit welchem der Wahleinspruch des Beschwerdeführers zurückgewiesen wurde.

    Es liege zwar der vom Beschwerdeführer gerügte Wahlfehler vor, dieser führe indes weder zu dem begehrten Mandatswechsel noch zu einer Auflösung des Landtages (SächsVerfGH, Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17).

  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Rn. 103 b. Das dergestalt beschlossene Wahlverfahren führt formell zu keiner Beeinträchtigung der Wahlrechtsgrundsätze, denn trotz der Quotierung hatten die Stimmberechtigten die - von der Freiheit der Wahl umfasste - Möglichkeit, eine Abstimmung über die einzelnen Kandidaten und deren Reihenfolge herbeizuführen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 -, Rn. 64, juris; OVG RP…, Urteil vom 17. Dezember 1985, - 7 A 32/85.OVG -, a. a. O.; SächsVGH, Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17 -, Rn. 49, juris) sowie die - wegen der Gleichheit der Wahl erforderliche - angemessen gleiche Chance, ihren Kandidatenvorschlag der Vertreterversammlung zur Wahl vorzulegen und sich als Wahlberechtigter der Wahlentscheidung der Vertreterversammlung zu stellen (vgl. zu Vorstehendem: SächsVGH…, Urteil vom 25. November 2005, a. a. O., Rn. 117).
  • OVG Saarland, 19.05.2026 - 2 A 105/25

    Wahlanfechtung - Ersetzung von Wahlvorschlägen auch gegen den Willen der …

    Die klägerseits angeführten Urteile des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes[VerfGH Sachsen, Urteil vom 11.4.2018 - Vf. 108-V-17 -, juris.][VerfGH Sachsen, Urteil vom 11.4.2018 - Vf. 108-V-17 -, juris.] und des Berliner Verfassungsgerichtshofes[VerfGH Berlin, Urteil vom 6.12.2002 - 192/01 -, juris.][VerfGH Berlin, Urteil vom 6.12.2002 - 192/01 -, juris.] seien aufgrund abweichender Sachverhalte nicht einschlägig.
  • VG Bremen, 07.11.2023 - 14 K 1530/23

    Anfechtung der Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft durch den Landeswahlleiter …

    Dementsprechend ist für die Beurteilung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlamentes nicht nur die Sitzverteilung in den Blick zu nehmen; erheblich sind auch die konkreten Abgeordneten, die diese Sitze einnehmen (VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 11.04.2018 - Vf. 108-V-17 -, juris Rn. 67).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Sachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht