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| VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 108-VIII-98 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 109-VIII-98
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 108-VIII-98
Das Inkrafttreten von Art. 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Wahlrechtlichen Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 12. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 630), geändert durch § 55 des Gesetzes zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien (Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien) vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 553) wird, soweit es die Gemeinde Bienitz betrifft, bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über deren kommunale Normenkontrollverfahren - Vf. 105-VIII-98 -und - Vf. 108-VIII-98 - aufgeschoben.Die Antragstellerin hat am 8. Dezember 1998 einen Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Art. 1 Nr. 1 bis 3 Wahlrechtliches Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom 12. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 630) gestellt (Vf. 108-VIII-98).
- VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 105-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Stadt-Umland-Gesetz Leipzig (hier: …
Bei der nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 35 BVerfGG zu erlassenden Vollstreckungsanordnung war zu berücksichtigen, dass sowohl die einstweiligen Anordnungen vom 22. Oktober 1998 und 16. April 1999 im Verfahren Vf. 49-VIII-98 als auch die einstweilige Anordnung vom 17. Dezember 1998 im Verfahren Vf. 109-VIII-98 mit Verkündung der Hauptsacheentscheidungen im vorliegenden Verfahren und im Verfahren Vf. 108-VIII-98 am heutigen Tag gegenstandslos werden.
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