Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1996 - 11 B 748/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3170
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1996 - 11 B 748/96 (https://dejure.org/1996,3170)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.04.1996 - 11 B 748/96 (https://dejure.org/1996,3170)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. April 1996 - 11 B 748/96 (https://dejure.org/1996,3170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeines Wohngebiet; Fahrschulraum; Nichtzulassung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine im allgemeinen Wohngebiet zulässige freiberufliche Tätigkeit vor? (IBR 1997, 34)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10

    Zulässigkeit eines Instituts für Präventionstherapie und Physiotherapie,

    Die Privilegierung erfolgte mit Blick darauf, dass Dienstleistungen von freien Berufen ihrem Herkommen nach regelhaft in allen Wohngebieten angeboten werden und sich wohnartig ausnehmen, das heißt insbesondere keine weitergehenden Anforderungen an die Räumlichkeiten stellen, vgl. zur Wohnartigkeit: OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 7 A 1277/09 -, juris Rn. 4, vom 24. Oktober 1997 - 7 B 2333/97 -, juris Rn. 2 ff., und vom 29. April 1996 - 11 B 748/96 -, BRS 58 Nr. 63 = juris Rn. 5 f.; Bay. VGH, Urteil vom 2. Januar 2008 - 1 BV 04.2737 -, BRS 73 Nr. 81 = juris Rn. 28, und vom Störgrad und der Störempfindlichkeit im Grundsatz in allen Wohngebieten verträglich sind.
  • VG Trier, 15.10.2014 - 5 K 948/14

    Keine Wohnungsprostitution in Trier

    (3) Ergänzender Betrachtung bedarf vorliegend die Fahrschule östlich der *** Straße, da diese Art der Nutzung unter Umständen in einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO nicht genehmigungsfähig ist - auch nicht nach § 13 BauNVO - (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 1996 - 11 B 748/96 -, juris; a.A. VG München, Urteil vom 8. Februar 2011 - M 1 K 10.4830 -, juris) und dementsprechend der hier vorgenommenen Einordnung als allgemeines Wohngebiet widersprechen könnte.
  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 4 A 1922/17

    STRAßENGEVIERT; WETTBÜRO; NÄHERE UMGEBUNG; NUTZUNGSÄNDERUNG; VERGNÜGUNGSSTÄTTE;

    Der Senat braucht hier nicht klären, ob unter die Privilegierung des § 13 BauNVO generell auch eine Fahrschule fallen kann (bejahend: VG München, Urteil vom 8. Februar 2011 - M 1 K 10.4830 -, juris Rdnr. 37; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 1996 - 11 B 748/96 -, juris Rdnr. 8).
  • VG München, 08.02.2011 - M 1 K 10.4830

    Nachbarklage gegen Bauvorhaben im durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen

    Das Gericht ist weiter der Auffassung, dass eine Fahrschule mit dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus der Beschränkung in § 13 BauNVO auf "Räume" entwickelten Begriff der "Wohnartigkeit" vereinbar ist (a. A. OVG Münster v. 29.4.1996 BauR 1996, 681).

    Deshalb kann unter "Wohnartigkeit" nicht eine "familiären Abläufen vergleichbare Unterrichtssituation oder Erziehungssituation eines einzelnen Schülers oder einer Kleingruppe" verstanden werden (so aber OVG Münster v. 29.4.1996 a. a. O.).

  • VG München, 08.02.2011 - M 1 K 10.4836

    Nachbarklage gegen Bauvorhaben im durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen

    Das Gericht ist weiter der Auffassung, dass eine Fahrschule mit dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus der Beschränkung in § 13 BauNVO auf "Räume" entwickelten Begriff der "Wohnartigkeit" vereinbar ist (a. A. OVG Münster v. 29.4.1996 BauR 1996, 681).

    Deshalb kann unter "Wohnartigkeit" nicht eine "familiären Abläufen vergleichbare Unterrichtssituation oder Erziehungssituation eines einzelnen Schülers oder einer Kleingruppe" verstanden werden (so aber OVG Münster v. 29.4.1996 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2005 - 5 S 1117/05

    Zulässigkeit von Büroräumen einer "Internetagentur" im allgemeinen Wohngebiet

    Dagegen sind als freien Berufen nicht ähnlich beurteilt worden etwa die zentrale Verwaltung der Angelegenheiten von Lohnsteuerhilfevereinen (BVerwG, Beschl. v. 13.08.1996 - 4 B 154.96 - Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 7 = BRS 58 Nr. 62), ein Pudelsalon (BVerwG, Beschl. v. 26.09.1984 - 4 B 219.84 - BRS 42 Nr. 57), die Abhaltung von Gymnastik- und Tanzkursen für Frauen und Kindern in Kleingruppen (OVG NW, Beschl. v. 24.10.1997 - 7 B 2333/97 - Juris), ein Fahrschulraum (OVG NW, Beschl. v. 29.04.1996 - 11 B 748/96 - BRS 58 Nr. 63) oder auch ein Betrieb zur Herstellung und zum Vertrieb von Software (Nds. OVG, Urt. v. 14.09.1993 - 1 L 35/91 -), dagegen soll eine private Arbeitsvermittlung einem freien Beruf ähnlich sein (OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2002 - 1 LA 2680/01 - GewA 2002, 345).
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.733

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Hobbyraums in einen

    Die Berufsausübung nach § 13 BauNVO darf nach Art, Gestaltung und Umfang - qualitativ wie quantitativ - die Grenzen einer wohnartigen Betätigung nicht überschreiten (vgl. BVerwG, U.v. 20.1.1984 - 4 C 56/80 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 25.1.1985 - 4 C 34/81 - juris; OLG NRW, B.v. 29.4.1996 - 11 B 748/96 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

    Voraussetzung ist allerdings die "Wohnartigkeit" der privilegierten Berufsausübung (BVerwG, Urt. v. 20.01.1984 - BVerwG 4 C 56.80 -, BRS 42 Nr. 56); dies bedeutet, dass die Tätigkeit inhaltlich Beschäftigungen vergleichbar sein muss, die mehr oder weniger in jeder Wohnung stattfinden können (OVG NW, Beschl. v. 29.04.1996 - 11 B 748/96 -, BRS 58 Nr. 63).
  • VG Regensburg, 12.07.2012 - RO 2 K 12.235

    Instrumentalunterricht als Einzelunterricht und musikalische Früherziehung in

    Der angebotene Musikunterricht entspricht dem Anforderungsprofil einer freiberuflichen Tätigkeit und die Unterrichtssituation bei Unterweisung einzelner Schüler oder einer Kleingruppe entspricht noch familiären Abläufen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.04.1996 Az. 11 B 748/96 BauR 1996, 681).
  • VG Oldenburg, 05.11.2002 - 4 A 2647/01

    Allgemeines Wohngebiet; Bauvorbescheid; Fahrschule ; Fremdkörper; Fremdwerbung;

    Diese dürfte allerdings aufgrund der davon ausgehenden Störungen in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 1996 - 11 B 748/96 - BRS 58 Nr. 63 = BauR 1996 S. 681).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht