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   BVerwG, 15.11.1994 - 11 C 19.94   

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https://dejure.org/1994,4904
BVerwG, 15.11.1994 - 11 C 19.94 (https://dejure.org/1994,4904)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1994 - 11 C 19.94 (https://dejure.org/1994,4904)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1994 - 11 C 19.94 (https://dejure.org/1994,4904)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Arbeitslosigkeit - Bestreitung des Lebensunterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 181 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 765
  • DVBl 1995, 702 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03

    Gewährung von elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Voraussetzungen für die

    Diese Unterscheidung ist sachgerecht, zumal sie dazu dient, festzulegen, wann von dem sich aus § 11 Abs. 2 BAföG ergebenden Grundsatz des Nachranges der Ausbildungsförderung abzuweichen ist, weil typischerweise davon auszugehen ist, dass ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch des Auszubildenden gegen seine Eltern nicht mehr besteht (vgl. zur Systematik des § 11 BAföG BVerwG, Urteil v. 16.3.1994 - 11 C 19/94 - BVerwGE 95, 252).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 12 C 22.767

    Prozesskostenhilfe gegen Rückforderung von BAföG-Leistungen wegen möglichen

    Ob ungeachtet dessen die Rechtsfigur des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Recht der Bundesausbildungsförderung überhaupt Anwendung findet, wie der Prozessbevollmächtigte der Klägerin postuliert, ist umstritten (vgl. offengelassen von BayVGH, U.v. 24.09.2008 - 12 BV 07.1939 - juris, Rn. 27, ebenso offengelassen durch BVerwG, U.v. 15.11.1994 - 11 C 19.94 - juris Rn. 21; nur - wegen Art. 20 Abs. 3 GG - bei zulässiger Amtshandlung: BSG, U.v. 2.10.2008 - B 9 VH 1/07 R - juris, st. Rspr.).
  • VG Augsburg, 22.09.2015 - Au 3 K 15.1008

    Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)

    Die Klägerin etwa im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches so zu stellen, als erfülle sie die Leistungsvoraussetzungen, könnte allenfalls dann erwogen werden, wenn von der zuständigen Sozialverwaltung, hier also der Ausbildungsförderungsverwaltung, falsche oder unvollständige Auskünfte erteilt worden wären (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.1994 - 11 C 19/94 - FamRZ 1995, 765).
  • VGH Hessen, 07.03.2013 - 10 A 1717/12

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Die Berücksichtigung einer Zeit der Arbeitslosigkeit als Zeit einer zur Gewährung elternunabhängiger Ausbildungsförderung führenden Erwerbstätigkeit setzt dabei aber voraus, dass der Auszubildende aus der Arbeitslosenversicherung laufend finanzielle Leistungen in einem Umfang erhält, der es ihm ermöglicht, seinen Lebensunterhalt überwiegend zu bestreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1994 - 11 C 19/94 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 28 = juris).
  • VG Stuttgart, 01.02.2010 - 11 K 4301/09

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung; Dauer und Berechnung der vorhergehenden

    Weiter ist der Beklagte auch zutreffend davon ausgegangen, dass der Erwerbstätigkeit auch Zeiten der Arbeitslosigkeit zuzurechnen sind, wenn der Auszubildende während der Dauer der Arbeitslosigkeit Lohnersatzleistungen (weitergehend: BVerwG, Urteil vom 15.11.1994, - 11 C 19/94 -, , das auch Zeiten der Gewährung der - damaligen, steuerfinanzierten - Leistung von Arbeitslosenhilfe genügen ließ) bezogen hat, die allein oder zusammen mit Ersparnissen aus voraus gegangener Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt abgedeckt haben.
  • VG Augsburg, 23.10.2013 - Au 3 E 13.1529

    Einstweiliger Rechtsschutz; elternunabhängige Ausbildungsförderung;

    Diese Unterscheidung ist sachgerecht, zumal sie dazu dient, festzulegen, wann von dem sich aus § 11 Abs. 2 BAföG ergebenden Grundsatz des Nachranges der Ausbildungsförderung abzuweichen ist, weil typischerweise davon auszugehen ist, dass ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch des Auszubildenden gegen seine Eltern nicht mehr besteht (vgl. zur Systematik des § 11 BAföG BVerwG, Urteil v. 16.3.1994 - 11 C 19/94 - BVerwGE 95, 252).
  • VG Hamburg, 27.09.2005 - 2 K 3157/04

    Zur Gewährung elternunabhängiger Ausbildungsförderung

    Dabei ist auf Maßstäbe zurückzugreifen, die das Sozialhilferecht für die Bemessung dieser Bedürfnisse enthält (BVerwG, Urteil vom 15. November 1994 - 11 C 19.94 -, FamRZ 1995, 765).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 11 B 75.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bestimmung der Zeiten der

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 11 C 19.94 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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