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   VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368   

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VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368 (https://dejure.org/2017,11834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2017 - 11 CS 17.368 (https://dejure.org/2017,11834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2017 - 11 CS 17.368 (https://dejure.org/2017,11834)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 7, Abs. 8 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 1, S. 3, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1 S. 1; StVG § 24a
    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums; Voraussetzungen für die Annahme einer Fahreignung trotz gelegentlichen Konsums von Cannabis bei Fähigkeit zur ...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fehlendes Trennungsvermögen; Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss (4, 3 ng/ml THC); Maßnahmen des § 14 FeV ; Interessenabwägung; gelegentlicher Cannabiskonsum; erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss (4,3 ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums; Voraussetzungen für die Annahme einer Fahreignung trotz gelegentlichen Konsums von Cannabis bei Fähigkeit zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439; BayVGH, B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 11).

    1.2 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trennt ein gelegentlicher Konsument von Cannabis dann nicht in der gebotenen ::0::zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn er fährt, obwohl angesichts des bei ihm festgestellten Tetrahydrocannabinol-Werts (THC) eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - DAR 2014, 711).

    Daraus ergibt sich zwar nicht, dass nicht auch unterhalb eines solchen Werts die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 32-36).

  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.690

    Zum Verhältnis von THC-Grenzwert und fehlendem Trennungsvermögen zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368
    Die Grenzwertkommission hat in ihrer Verlautbarung vom September 2015 (Blutalkohol 2015 S. 322; vgl. hierzu auch Tönnes/Auwärter/Knoche/Skopp, Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zur Feststellung einer mangelhaften Trennung von Cannabiskonsum und Fahren anhand der Konzentration von THC im Blutserum, Blutalkohol 2016, 409 ff.) empfohlen, bei (mindestens) gelegentlichem Cannabiskonsum eine Trennung von Konsum und Fahren im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zu verneinen (und damit eine Wiederholungsgefahr zu bejahen), wenn im Blutserum eine THC-Konzentration von 3, 0 ng/ml oder mehr festgestellt wurde (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 16 B 1294/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368
    Denn vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 Rn. 15; B.v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 11 CS 16.1460

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368
    1.3 Nach jüngerer Rechtsprechung des Senats (vgl. B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - Blutalkohol 54, 52) ist es offen und deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären, ob bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss mit einer THC-Konzentration von 1 ng/ml oder mehr, die aber - wie hier - nicht zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht geführt hat, die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV entziehen muss oder ob entsprechend dem Vorgehen bei fahrerlaubnisrechtlichem Alkoholmissbrauch (§ 13 FeV i.V.m. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV) nur eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden kann (a.A. VGH BW, B.v. 7.3.2017 - 10 S 328/17 - juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368
    Der Senat hat daher in mehreren Fällen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei einer einmaligen Teilnahme mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss im Wege einer Interessenabwägung die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Fahrerlaubnisentziehungsbescheid unter der Auflage wiederhergestellt, dass sich der Betreffende unter Absolvierung eines Drogenkontrollprogramms einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzieht (vgl. zuletzt B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368
    1.3 Nach jüngerer Rechtsprechung des Senats (vgl. B.v. 29.8.2016 - 11 CS 16.1460 - Blutalkohol 54, 52) ist es offen und deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären, ob bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten nach einer erstmaligen Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss mit einer THC-Konzentration von 1 ng/ml oder mehr, die aber - wie hier - nicht zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht geführt hat, die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV entziehen muss oder ob entsprechend dem Vorgehen bei fahrerlaubnisrechtlichem Alkoholmissbrauch (§ 13 FeV i.V.m. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV) nur eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden kann (a.A. VGH BW, B.v. 7.3.2017 - 10 S 328/17 - juris).
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 11 CS 17.143

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368
    Denn vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 Rn. 15; B.v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 ZB 16.285

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439; BayVGH, B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; einmaliger

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368
    Denn vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 Rn. 15; B.v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten;

    Darüber hinaus sprechen sowohl der beim Antragsteller gemessene THC-Wert von über 3, 0 ng/ml (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 29. März 2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 21) als auch der Umstand, dass der Antragsteller auch aktuell (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 5) mit Cannabis angetroffen wurde, gegen die vom Antragsteller vorgetragene Behauptung, dass er zwischenzeitlich abstinent geworden sei.
  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des

    Es gibt keine Anhaltspunkte für einen Erfahrungssatz nach Art einer gesetzlichen Tatsachenvermutung (vgl. § 292 ZPO), wonach derjenige, der einmal mit Cannabis verkehrsauffällig wird, nicht zum ersten Mal Cannabis konsumiert hat (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.5.2014, 4 Bs 26/14, juris Rn. 17; a.A. wohl OVG Münster, Beschl. v. 15.3.2017, 16 A 432/16, Blutalkohol 54, 328, juris Rn. 47 ff. mit weiteren Nachweisen zum Streitstand; VGH München, Beschl. v. 29.11.2011, 11 CS 17.368, juris Rn. 14; OVG Koblenz, Beschl. v. 2.3.2011, NJW 2011, 1985, juris Rn. 9 ff.).

    Dies entspricht - soweit ersichtlich - auch der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 17.8.2017, 2 B 121/17, juris Rn. 10 ff.; VGH München, Beschl. v. 29.3.2017, 11 CS 17.368, juris Rn. 21 und v. 23.5.2016, 11 CAS 16.690, NJW 2016, 2601, juris Rn. 16 ff.; OVG Koblenz, Beschl. 3.5.2017, 10 B 10909/17, Blutalkohol 54, 326, juris Rn. 5 ff.; OVG Münster, Urt. v. 15.3.2017, 16 A 432/16, NWVBl 2017, 379, juris Rn. 97 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.11.2016, 12 ME 180/16, DV 2017, 51, juris Rn. 10 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 22.7.2016, 10 S 738/16, VBlBW 2016, 518, juris Rn. 10 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.6.2016, OVG 1 B 37.14, Blutalkohol 53, 393, juris Rn. 29 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2016, 1 B 9/16, NordÖR 2016, 324, juris Rn. 7 ff.).

  • VG Augsburg, 24.08.2017 - Au 7 S 17.839

    Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Anordnung zur Beibringung eines

    In seinem Beschluss vom 29. März 2017 (Az. 11 CS 17.368 - juris Rn. 18-23) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wie folgt ausgeführt:.

    bb) Wenn die Ausführungen in dem (dem o.g. Beschluss vom 29. März 2017 - 11 CS 17.368 - juris nachfolgenden) Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. April 2017 (Az. 11 BV 17.33 - DAR 2017, 417-421, juris) dahingehend zu verstehen sind, dass die erstmalige, als Ordnungswidrigkeit geahndete Fahrt unter Cannabiseinfluss (bei einem gelegentlichen Konsumenten) nicht ausreicht - der ermittelte THC-Wert also keine Rolle spielt (vgl. hierzu Rn. 34 und 40 des o.g. Urteils) -, um ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen von der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen, stellt sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens dennoch als offen dar.

    Zunächst ist festzustellen, dass auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stets darauf bedacht ist, dass von dem Betreffenden aktuell keine höhere Gefahr für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs ausgeht als von anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. aus seinem unter aa) genannten Beschluss vom 29. März 2017 (11 CS 17.368 - juris) zu ersehen ist.

    Wer wenige Stunden nach dem (offensichtlich erheblichen) Konsum von Cannabis ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, zeigt eine gewisse Verantwortungslosigkeit, zumindest aber eine Sorglosigkeit für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, weil davon auszugehen ist, dass ihm bewusst ist, dass er noch unter der Wirkung der Droge steht, zumindest stehen kann (so BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 18-23).

  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    Die bloße Behauptung eines einmaligen Konsums ist nicht ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 15).

    Erst wenn substantiierte Darlegungen erfolgen, die für einen einmaligen Konsum sprechen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu prüfen (BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 14).

  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1111

    Entziehung Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, THC und THC-COOH Werte,

    Die bloße Behauptung eines einmaligen Konsums ist nicht ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 15).

    Erst wenn substantiierte Darlegungen erfolgen, die für einen einmaligen Konsum sprechen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu prüfen (BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 14).

  • VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Die bloße Behauptung eines einmaligen Konsums ist nicht ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 15).

    Erst wenn substantiierte Darlegungen erfolgen, die für einen einmaligen Konsum sprechen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu prüfen (BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 11 CS 17.364

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Hierdurch erscheint die Wiederholungsgefahr geringer als in anderen Fällen, in denen der Senat trotz der als offen angesehenen Rechtsfrage die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen aufgrund der Interessenabwägung abgelehnt hat (vgl. z.B. B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.138 - juris Rn. 7; B.v. 3.1.2017 - 11 CS 16.2401 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 Rn. 32 ff.; B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 Rn. 22 f.; B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 20.04.2017 - 11 CS 17.96

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums

    Deshalb und durch die angeordneten Auflagen erscheint die Wiederholungsgefahr geringer als in anderen Fällen, in denen der Senat trotz der als offen angesehenen Rechtsfrage die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen aufgrund der Interessenabwägung abgelehnt hat (vgl. z.B. B.v. 27.10.2016 - 11 CS 16.138 - juris Rn. 7; B.v. 3.1.2017 - 11 CS 16.2401 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 27.2.2017 - 11 CS 16.2316 Rn. 32 ff.; B.v. 7.3.2017 - 11 CS 17.143 Rn. 22 f.; B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 Rn. 20 ff.).
  • VG Bayreuth, 12.07.2018 - B 1 S 18.564

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von

    Auch nach der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass ihm Fall der ersten Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG unter Umständen zunächst die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens im Ermessenswege nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet werden kann und die Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter der Auflage, dass sich der Betreffende einem Drogenkontrollprogramm unterzieht, in Betracht kommt (bis zur Klärung der Fahreignung im Wege einer medizinisch-psychologischen Untersuchung - BayVGH, B.v. 29.03.2017 - 11 CS 17.368 - juris), führt hier zu keiner anderen Beurteilung.
  • VG Hamburg, 02.08.2018 - 15 E 707/18

    Beweislast bei Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsums

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts gibt es keine Anhaltspunkte für einen Erfahrungssatz nach Art einer gesetzlichen Tatsachenvermutung (vgl. § 292 ZPO), wonach derjenige, der einmal mit Cannabis verkehrsauffällig wird, nicht zum ersten Mal Cannabis konsumiert hat (vgl. grundlegend OVG Hamburg, Beschluss vom 15.11.2017, 4 Bs 180/17, juris Rn. 15; Beschluss vom 16.5.2014, 4 Bs 26/14, juris Rn. 17; a.A. wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.3.2017, 16 A 432/16, juris Rn. 47 ff. mit weiteren Nachweisen zum Streitstand; BayVGH, Beschluss vom 29.11.2011, 11 CS 17.368, juris Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2.3.2011, 10 B 11400/10, juris Rn. 9 ff.).
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