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   FG Düsseldorf, 18.03.2010 - 11 K 2486/08 F   

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https://dejure.org/2010,16547
FG Düsseldorf, 18.03.2010 - 11 K 2486/08 F (https://dejure.org/2010,16547)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2010 - 11 K 2486/08 F (https://dejure.org/2010,16547)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2010 - 11 K 2486/08 F (https://dejure.org/2010,16547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4a; GG Art. 3 Abs. 1
    Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG; Schuldzinsen; Kapitalistischer Konzern; Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2010 - 11 K 2486/08
    Dem Entnahmecharakter der Zahlungen steht nicht entgegen, dass die entnommenen Beträge im Konzern der Klägerin verblieben und damit letztlich der Muttergesellschaft, die als Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre besitzt (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; BFH-Urteil vom 22. August 2007 I R 32/07, BFHE 218, 523, zur Rechtslage unter Geltung des sog. Halbeinkünfteverfahrens), zugeflossen sind.
  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2010 - 11 K 2486/08
    Dem Entnahmecharakter der Zahlungen steht nicht entgegen, dass die entnommenen Beträge im Konzern der Klägerin verblieben und damit letztlich der Muttergesellschaft, die als Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre besitzt (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; BFH-Urteil vom 22. August 2007 I R 32/07, BFHE 218, 523, zur Rechtslage unter Geltung des sog. Halbeinkünfteverfahrens), zugeflossen sind.
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02

    Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2010 - 11 K 2486/08
    In diesem Fall ist die Schuldzinsenhinzurechnung gesellschafterbezogen zu bestimmen, wobei der Sockelbetrag (4.000 DM) den Gesellschaftern nur nach Maßgabe ihrer Anteile an den Schuldzinsen der Mitunternehmerschaft zusteht (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 72/02, BFHE 217, 514, BStBl II 2008, 420).
  • BFH, 07.03.2006 - X R 44/04

    Maßgeblicher Gewinn für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2010 - 11 K 2486/08
    Die Vorschrift knüpft für den Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4 a EStG vielmehr an übermäßige Entnahmen des Steuerpflichtigen und damit an private Ursachen an (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2006 X R 44/04, BFHE 212, 501, BStBl II 2006, 588).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 87/07

    Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und positivem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2010 - 11 K 2486/08
    Dem Entnahmecharakter der Zahlungen steht nicht entgegen, dass die entnommenen Beträge im Konzern der Klägerin verblieben und damit letztlich der Muttergesellschaft, die als Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre besitzt (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; BFH-Urteil vom 22. August 2007 I R 32/07, BFHE 218, 523, zur Rechtslage unter Geltung des sog. Halbeinkünfteverfahrens), zugeflossen sind.
  • FG Münster, 10.02.2005 - 8 K 3745/03

    Verfassungsrechtliche Beurteilung der Nichtberücksichtigung von Über- und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2010 - 11 K 2486/08
    Hierdurch wird missbräuchlichen Finanzierungsgestaltungen im betrieblichen Bereich vorgebeugt, mit denen ein privater Finanzierungsaufwand durch Überentnahmen in den betrieblichen Bereich verlagert wird, indem diese Überentnahmen mit Kreditbedarf des betrieblichen Bereichs fremdfinanziert werden (vgl. FG Münster, Urteil vom 10. Februar 2005 8 K 3745/03 F, EFG 2005, 1177; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2006 10 K 99/03, DStRE 2006, 774).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 10 K 99/03

    Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum 2001 - keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2010 - 11 K 2486/08
    Hierdurch wird missbräuchlichen Finanzierungsgestaltungen im betrieblichen Bereich vorgebeugt, mit denen ein privater Finanzierungsaufwand durch Überentnahmen in den betrieblichen Bereich verlagert wird, indem diese Überentnahmen mit Kreditbedarf des betrieblichen Bereichs fremdfinanziert werden (vgl. FG Münster, Urteil vom 10. Februar 2005 8 K 3745/03 F, EFG 2005, 1177; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2006 10 K 99/03, DStRE 2006, 774).
  • FG München, 17.12.2015 - 15 K 1236/14

    Bundesfinanzhof, Nichtabziehbare Schuldzinsen, Nichtabziehbarkeit,

    Der sachliche Rechtfertigungsgrund für die Ungleichbehandlung besteht in den unterschiedlichen Besteuerungssystemen für Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2010, 11 K 2486/08 F, EFG 2010, 1401).
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