Rechtsprechung
FG München, 09.02.2017 - 11 K 2508/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 4 S. 1; EStG § 9 Abs. 4 S. 2; EStG § 9 Abs. 4 S. 3; EStG § 9 Abs. 4a S. 2; EStG § 9 Abs. 4a S. 3; EStG § 9 Abs. 5; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1; AktG § 15
Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten - IWW
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 4 S. 1; EStG § 9 Abs. 4 S. 2; EStG § 9 Abs. 4 S. 3; EStG § 9 Abs. 4a S. 2 EStG § 9 Abs. 4a S. 3 EStG § 9 Abs. 5 EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1 AktG § 15
EStG, AktG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Flughafengelände als erste Tätigkeitsstätte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Flughafengelände als erste Tätigkeitsstätte einer für eine Tochtergesellschaft des Flughafenbetreibers tätigen Luftsicherheitskontrollkraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Auswärtstätigkeit
Verfahrensgang
- FG München, 09.02.2017 - 11 K 2508/16
- BFH, 11.04.2019 - VI R 12/17
Papierfundstellen
- EFG 2017, 1427
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Hamburg, 13.10.2016 - 6 K 20/16
Heimatflughafen als erste Tätigkeitsstätte einer Flugzeugführerin
Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 11 K 2508/16
Er stellt vielmehr eine ortsfeste, d.h. nicht mobile, betriebliche Einrichtung eines verbundenen Unternehmens des Arbeitgebers des Klägers dar (vgl. auch Finanzgericht - FG - Hamburg 6 K 20/16, EFG 2017, 27). - BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06
Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk
Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 11 K 2508/16
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude (bzw. auf dem Betriebsgelände) regelmäßig Einrichtungen vorfinden wird, an denen er sich vergleichsweise kostengünstig wird verpflegen können (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564).
- BFH, 11.04.2019 - VI R 12/17
Erste Tätigkeitsstätte einer Luftsicherheitskontrollkraft nach neuem …
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 09.02.2017 - 11 K 2508/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1427 veröffentlichten Gründen ab.
Sie beantragen, das Urteil des FG München vom 9. Februar 2017 - 11 K 2508/16 sowie die Einspruchsentscheidung des FA vom 9. August 2016 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2014 vom 30. November 2015 dahingehend zu ändern, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Reisekosten in Höhe von 4.684,20 EUR und Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 2.532 EUR als Werbungskosten berücksichtigt werden.
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1218/17
Zur Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit …
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude (bzw. auf dem Betriebsgelände) regelmäßig Einrichtungen vorfinden wird, an denen er sich vergleichsweise kostengünstig wird verpflegen können (BFH…, Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564, Rn. 13; FG München, Urteil vom 09.02.2017 11 K 2508/16, Rn. 13, juris). - FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1033/17
Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude (bzw. auf dem Betriebsgelände) regelmäßig Einrichtungen vorfinden wird, an denen er sich vergleichsweise kostengünstig wird verpflegen können (BFH…, Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564, Rn. 13; FG München, Urteil vom 09.02.2017 11 K 2508/16, Rn. 13, juris). - FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1031/17
Mehraufwendungen für Verpflegungskosten bei Einkommensteuer nicht zu beachten
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude (bzw. auf dem Betriebsgelände) regelmäßig Einrichtungen vorfinden wird, an denen er sich vergleichsweise kostengünstig wird verpflegen können (BFH…, Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564, Rn. 13; FG München, Urteil vom 09.02.2017 11 K 2508/16, Rn. 13, juris).