Rechtsprechung
   FG München, 09.02.2017 - 11 K 2508/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16186
FG München, 09.02.2017 - 11 K 2508/16 (https://dejure.org/2017,16186)
FG München, Entscheidung vom 09.02.2017 - 11 K 2508/16 (https://dejure.org/2017,16186)
FG München, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 11 K 2508/16 (https://dejure.org/2017,16186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 4 S. 1; EStG § 9 Abs. 4 S. 2; EStG § 9 Abs. 4 S. 3; EStG § 9 Abs. 4a S. 2; EStG § 9 Abs. 4a S. 3; EStG § 9 Abs. 5; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1; AktG § 15
    Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten

  • IWW

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 4 S. 1; EStG § 9 Abs. 4 S. 2; EStG § 9 Abs. 4 S. 3; EStG § 9 Abs. 4a S. 2 EStG § 9 Abs. 4a S. 3 EStG § 9 Abs. 5 EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1 AktG § 15
    EStG, AktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flughafengelände als erste Tätigkeitsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Flughafengelände als erste Tätigkeitsstätte einer für eine Tochtergesellschaft des Flughafenbetreibers tätigen Luftsicherheitskontrollkraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1427
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Hamburg, 13.10.2016 - 6 K 20/16

    Heimatflughafen als erste Tätigkeitsstätte einer Flugzeugführerin

    Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 11 K 2508/16
    Er stellt vielmehr eine ortsfeste, d.h. nicht mobile, betriebliche Einrichtung eines verbundenen Unternehmens des Arbeitgebers des Klägers dar (vgl. auch Finanzgericht - FG - Hamburg 6 K 20/16, EFG 2017, 27).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 11 K 2508/16
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude (bzw. auf dem Betriebsgelände) regelmäßig Einrichtungen vorfinden wird, an denen er sich vergleichsweise kostengünstig wird verpflegen können (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564).
  • BFH, 11.04.2019 - VI R 12/17

    Erste Tätigkeitsstätte einer Luftsicherheitskontrollkraft nach neuem

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 09.02.2017 - 11 K 2508/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1427 veröffentlichten Gründen ab.

    Sie beantragen, das Urteil des FG München vom 9. Februar 2017 - 11 K 2508/16 sowie die Einspruchsentscheidung des FA vom 9. August 2016 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2014 vom 30. November 2015 dahingehend zu ändern, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Reisekosten in Höhe von 4.684,20 EUR und Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 2.532 EUR als Werbungskosten berücksichtigt werden.

  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1218/17

    Zur Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude (bzw. auf dem Betriebsgelände) regelmäßig Einrichtungen vorfinden wird, an denen er sich vergleichsweise kostengünstig wird verpflegen können (BFH, Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564, Rn. 13; FG München, Urteil vom 09.02.2017 11 K 2508/16, Rn. 13, juris).
  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1033/17

    Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude (bzw. auf dem Betriebsgelände) regelmäßig Einrichtungen vorfinden wird, an denen er sich vergleichsweise kostengünstig wird verpflegen können (BFH, Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564, Rn. 13; FG München, Urteil vom 09.02.2017 11 K 2508/16, Rn. 13, juris).
  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1031/17

    Mehraufwendungen für Verpflegungskosten bei Einkommensteuer nicht zu beachten

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude (bzw. auf dem Betriebsgelände) regelmäßig Einrichtungen vorfinden wird, an denen er sich vergleichsweise kostengünstig wird verpflegen können (BFH, Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564, Rn. 13; FG München, Urteil vom 09.02.2017 11 K 2508/16, Rn. 13, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht