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   BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99   

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BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99 (https://dejure.org/2000,6351)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2000 - 11 KSt 2.99 (https://dejure.org/2000,6351)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - 11 KSt 2.99 (https://dejure.org/2000,6351)
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Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2832
  • NVwZ 2000, 1169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, in dem die mit Aufwendungen verbundene Handlung vorgenommen worden ist (vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 193 RdNr 7; Groß in Lüdtke, Handkomm SGG, 3. Aufl 2009, § 193 RdNr 11) ; ohne Belang ist, ob sich die Handlung hinterher als unnötig herausstellt (vgl BVerwG Beschluss vom 3.7.2000 - 11 A 1/99 - NJW 2000, 2832 f; Niedersächsisches OVG Beschluss vom 20.5.2005 - 8 OB 57/05 - NVwZ-RR 2005, 660 , jeweils mwN) .
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Zeitlich beurteilt sich das indes aus der Perspektive bei Auftragserteilung und nicht rückschauend (vgl zu § 91 Abs. 1 ZPO etwa BGH vom 15.3.2007 - V ZB 77/06 - NJW-RR 2007, 955 RdNr 7: Maßgebend für Notwendigkeit ist Rechtsanschauung bei Mandatierung; zu § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X ebenso Becker in Hauck/Noftz, SGB X, Stand: September 2015, K § 63 RdNr 50; Roos in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 63 RdNr 13; zu § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG Kallerhoff/Keller in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl 2018, § 80 RdNr 58 unter Verweis auf BVerwG vom 3.7.2000 - 11 KSt 2/99 - NJW 2000, 2832) .
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 447/16

    Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Prozessverlauf nachträglich als unnötig herausstellt (BVerwG Rpfleger 2008, 666, 667; NJW 2000, 2832; NJW 1964, 686; BeckOK VwGO/Kunze [Stand: 1. Oktober 2016] § 162 Rn. 51 mwN; Kopp/Schenke VwGO 22. Aufl. § 162 Rn. 3; Kugele VwGO § 162 Rn. 4; Neumann in Sodan/Ziekow VwGO 4. Aufl. § 162 Rn. 11).
  • BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Einsicht; Akten; Kanzlei;

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (Beschlüsse vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35 S. 2 und vom 6. Oktober 2009 - BVerwG 4 KSt 1009.07 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 47 Rn. 34).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 KSt 3.14

    Kosten, erstattungsfähige Aufwendungen, Reisekosten, Behördenbediensteter,

    Dabei ist jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (Beschlüsse vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35 S. 2 und vom 6. Oktober 2009 - BVerwG 4 KSt 1009.07 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 47 Rn. 34).

    Zwar ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abzustellen, weswegen es ohne Belang ist, ob sich die Handlung hinterher als unnötig herausstellt (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2000 a.a.O.).

  • VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12

    Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO

    Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO sind Aufwendungen dann, wenn ein verständiger, weder besonders ängstlicher noch besonders unbesorgter Beteiligter in der Lage des Anspruchstellers die Aufwendungen im Hinblick auf die Bedeutung und rechtliche oder sachliche Schwierigkeit der Angelegenheit vernünftigerweise für erforderlich halten durfte (vgl. BVerwG, NJW 2000, 2832; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage 2013, § 162 Rn. 3 m.w.N.).

    Zum anderen können auch die Reisekosten von zusätzlich als Beistand anwesenden Beamten, etwa von einer Fachbehörde, erstattungsfähig sein (vgl. BVerwG, NJW 2000, 2832).

    Vorliegend waren auch die Anreise des Leiters des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz aus Speyer und der Projektingenieurin des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz - Dienststelle Dahn-Bad Bergzabern - aus Dahn gerechtfertigt, weil diese als mit dem Planfeststellungsverfahren befasste Ingenieure dem ebenfalls angereisten Behördenjuristen in technischen und naturwissenschaftlichen Fragen Beistand leisten sollten; die dadurch entstanden Mehrkosten sind notwendig im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, NJW 2000, 2832 und Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010/07, 4 KSt 1010/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 1984 - 7 B 9/84 - Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 162 Rn. 52).

    Die Prozesssituation muss die gutachterliche Stellungnahme herausfordern und deren Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 453; BVerwG, NJW 2000, 2832 und NVwZ 2001, 919).

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06

    Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Beteiligten, sondern danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage seine Interessen wahrgenommen hätte (Beschlüsse vom 17. März 2003 - BVerwG 4 A 28.01 - und vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35).

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Beschluss vom 3. Juli 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Kläger, sondern danach, wie eine verständige Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage ihre Interessen wahrgenommen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - NJW 2000, S. 2832 f.).
  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1001.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Beteiligten, sondern danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage seine Interessen wahrgenommen hätte (Beschlüsse vom 17. März 2003 - BVerwG 4 A 28.01 - und vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35).

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Beschluss vom 3. Juli 2000 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 1 OA 187/06

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige im

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Kl., sondern danach, wie eine verständige Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage ihre Interessen wahrgenommen hätte (vgl. BVerwG, NJW 2000, 2832 = NVwZ 2000, 1169 L).
  • BVerwG, 02.03.2020 - Gr. Sen. 1.19

    Anteilige Zuordnung der im Eil- und Hauptsacheverfahren angefallenen Kosten für

  • VG Stuttgart, 21.09.2011 - 5 K 2044/10

    Kosten des gerichtsinternen Mediationsverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2005 - 8 OB 57/05

    Anspruch auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ohne Nebenbestimmungen;

  • VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947

    - Kostenfestsetzungsverfahren; - zur Berücksichtigung materieller Einreden und

  • VG Würzburg, 11.04.2019 - W 2 M 19.232

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Besprechungen mit dem Rechtsanwalt und

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2019 - 5 OA 23/19

    Anfechtung einer Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten

  • BVerwG, 17.03.2003 - 4 A 28.01

    Bestimmung des Umfangs und der Höhe der dem Kläger zu erstattenden Kosten nach §

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 2 S 2658/03

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das einen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2018 - 4 L 147/18

    Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren bei einer angeblichen

  • BayObLG, 09.04.2002 - Verg 4/02

    Aufwendungen der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren

  • BVerwG, 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08

    Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen von Sachverständigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 13 E 705/06

    Voraussetzungen der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten für das

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11

    Berichtigung eines Kostenausspruchs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen

  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 28/02

    Reisemehrkosten des auswärtigen Anwalts im Vergabeverfahren

  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 5 C 16.574

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren und

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98

    Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2008 - 1 O 108/08

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • VGH Bayern, 18.11.2003 - 1 B 01.2162

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Bauherr als Beteiligter des

  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 15 C 03.947

    Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen gegen einen prozessualen

  • VGH Bayern, 06.05.2009 - 2 C 09.535

    Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Besprechung mit Architekten des

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 2 S 2568/03

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren ist bei der Erörterung

  • OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 B 376/20

    Notwendige Kosten für Beauftragung eines Rechtsanwalts

  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 5 C 16.580

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten bei Auskunftsverlangen nach

  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 5 C 16.576

    Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren bei Auskünften nach dem IFG

  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 5 C 16.575

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • LSG Bayern, 12.07.2012 - L 9 AL 59/12

    1. Fehlt es nach Auffassung des Klägers am Zugang eines Bescheides, so ist es

  • OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20

    Notwendige Kosten für Beauftragung eines Rechtsanwalts

  • VG Regensburg, 04.02.2021 - RO 8 M 19.1553

    Leistungen, Bescheid, Gutachten, Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss,

  • OVG Sachsen, 03.08.2017 - 3 E 112/16

    Notwendige Aufwendung; Privatgutachten

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.00931

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren

  • VG Wiesbaden, 20.02.2009 - 7 O 60/09
  • VG Hannover, 06.02.2008 - 12 A 3174/05

    Verfahrensrecht, Kostenrecht, notwendige Aufwendungen, Kostenerstattung,

  • VG Ansbach, 30.03.2020 - AN 3 M 20.00042

    Reisekosten eines nicht am Gerichtssitz ansässigen Rechtsanwalts

  • VG Hannover, 12.06.2012 - 6 A 5471/11

    Anrechnungsbescheid; Tiermedizin; Widerspruch; Vorverfahren; Ausschluss; Kosten;

  • VG Würzburg, 28.03.2017 - W 5 M 17.165

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - Rechtsanwaltskosten der

  • VG Bayreuth, 21.08.2020 - B 1 E 19.1200

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsgebühren im Kostenfestsetzungsverfahren

  • VG Bayreuth, 21.08.2020 - B 1 M 20.539

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Erstattungsfähigkeit der

  • VG Göttingen, 02.05.2011 - 1 A 127/09

    Kostenerstattung, Parteigutachten, Sachverständigengutachten, Posttraumatische

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.2000 - 11 A 1.99, 11 KSt 2.99   

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (27)

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, in dem die mit Aufwendungen verbundene Handlung vorgenommen worden ist (vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 193 RdNr 7; Groß in Lüdtke, Handkomm SGG, 3. Aufl 2009, § 193 RdNr 11) ; ohne Belang ist, ob sich die Handlung hinterher als unnötig herausstellt (vgl BVerwG Beschluss vom 3.7.2000 - 11 A 1/99 - NJW 2000, 2832 f; Niedersächsisches OVG Beschluss vom 20.5.2005 - 8 OB 57/05 - NVwZ-RR 2005, 660 , jeweils mwN) .
  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 9 M 15.254

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für Gemeinderatsmitglieder an mündlicher

    In Ausnahmefällen, wie hier bei Normenkontrollverfahren, kann es jedoch gerechtfertigt sein, dass außer dem zuständigen Vertreter und dem beauftragten Rechtsanwalt - unabhängig davon, ob sich die Teilnahme hinterher als nötig oder unnötig herausstellt - noch andere Vertreter mit besonderer Sach- bzw. Fachkunde in die Sitzung entsandt werden (vgl. BVerwG, B.v. 3.7.2000 - 11 A 1/99 - juris Rn. 4; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 162 Rn. 6).

    Unerheblich ist hier auch der gerichtliche Hinweis vor der mündlichen Verhandlung zur Frage der (Un-) Zulässigkeit des Normenkontrollantrags, da dies - neben einer unzulässigen Beurteilung in der Rückschau (vgl. BVerwG, B.v. 3.7.2000 - 11 A 1/99 - juris Rn. 3) - zum einen nur einen Teilaspekt der rechtlichen Fragestellungen betraf und zum anderen die Beteiligten hier an weiteren Verwaltungsstreitverfahren beteiligt sind, auf die rechtliche Erwägungen im Rahmen der mündlichen Verhandlung möglicherweise Auswirkungen haben könnten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2017 - 3 K 6.17

    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten des Behördenvertreters zur mündlichen

    Es ist deswegen ohne Belang, ob sich die Handlung hinterher als unnötig herausstellt (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2000 - 11 A 1/99 - juris Rn. 3; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2016, § 162 Rn. 18).
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