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   OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10   

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https://dejure.org/2010,10158
OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10 (https://dejure.org/2010,10158)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.11.2010 - 11 LA 468/10 (https://dejure.org/2010,10158)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. November 2010 - 11 LA 468/10 (https://dejure.org/2010,10158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Erkennungsdienstliche Behandlung., Vrehältnismäßigkeit, BtM-Gesetz

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 BtMG; § 31a Abs. 1 BtMG; § 81b Alt. 2 StPO
    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29; BtMG § 31a Abs. 1; StPO § 81b Alt. 2
    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erkennungsdienstliche Behandlung nicht wegen einer Bagatelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 123
  • DÖV 2011, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 11 ME 288/10

    Anwendbarkeit einer sofortigen vollziehbaren Anordnung nach § 81b Alt. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10
    Es hat unter Bezugnahme auf den Senatsbeschuss vom 31. August 2010 (- 11 ME 288/10 -, juris) offen gelassen, ob gegen den Kläger überhaupt ein hinreichend konkreter (Rest-)Verdacht eines Verstoßes gegen § 29 BtMG durch den unerlaubten Erwerb und Besitz von Cannabis bestehe.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09

    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10
    Ein weiter gehender Verdacht, etwa des regelmäßigen Cannabis- (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 11 PA 360/10 -, v. 28.6.2010 - 11 ME 121/10 - und allgemein v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, Nds. VBl. 2010, 52) oder eines anderes ("härteren") Betäubungsmittelmissbrauchs (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 22.11.2010 - 11 LA 440/10 -) oder gar einer anderen Form des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln außer dem Eigenverbrauch, wird hingegen grundsätzlich ein hinreichendes öffentliches (Strafverfolgungs-)Interesse begründen und damit auch eine erkennungsdienstliche Behandlung rechtfertigen.
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, dass wegen der Begrenzung auf das notwendige Maß die Schwere des mit der erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs im Einzelfall nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses insbesondere an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen darf (vgl. nur Senatsbeschl. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris, m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 29.02.2012 - 3 B 10/12

    Cannabis; Cannabiskonsum; Daldrup-Tabelle; Drogenkonsum; Erkennungsdienstliche

    Oberverwaltungsgericht wirft deshalb die Frage auf, ob in solchen Fällen schon von vornherein die Notwendigkeit entfällt, von potentiell Betroffenen überhaupt erkennungsdienstliche Unterlagen vorsorglich für spätere Ermittlungsverfahren vorzuhalten, oder ob die Fertigung solcher Unterlagen im Hinblick auf das nach dem Runderlass ohnehin nur geringe staatliche Verfolgungsinteresse unverhältnismäßig ist (Nds. OVG, Beschl. v. 24.11.2010 - 11 LA 468/10 -).

    Bei der Frage der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung ist ein Rückgriff auf die THC-COOH-Werte und daraus ableitbar der Hinweis für einen regelmäßigen Konsum oder einen gelegentlichen Konsum oder aber einen Probierkonsum jedoch durch die Niedersächsische Rechtsprechung anerkannt (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 24.11.2010 - 11 LA 468/10; Beschluss v. 07.01.2010 - 11 ME 439/09 - Beschluss v. 28.06.2010 - 11 ME 121/10 - Beschluss v. 06.02.2012 - 11 ME 421/11 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu generalpräventiven

    Letztlich kann eine abschließende Bewertung der tatsächlichen Umstände der Tatbegehung am (...) Januar 2011 aber dahinstehen; denn - anders als in den aufgeführten Verfahren (NdsOVG, DÖV 2011, 165; VG Köln, Urt. v. 02.04.2009) - ist die Klägerin seit 2002 außer der Anlasstat am (...) Januar 2011 jedenfalls noch sechsmal polizeilich im Rahmen von Ermittlungsverfahren in Erscheinung getreten (Hausfriedensbruch im Jahre 2002, Beleidigung in den Jahren 2004 und 2006, Ladendiebstahl im Jahr 2005, Diebstahl im Jahr 2006 und Beförderungserschleichung im Jahr 2010).
  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 10 CS 15.1564

    Erkennungsdienstliche Behandlungsanordnung, Sofortvollzug, Gefahrenprognose,

    Denn das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich nicht nur nach der Schwere der konkreten Anlasstat, sondern auch nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit derjenigen Straftaten, bei denen der Antragsteller zukünftig zum Kreis der potentiellen Beteiligten gehören kann und zu deren Aufklärung die anzufertigenden Unterlagen dienen sollen (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 24.11.2010 - 11 LA 468/10 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit

    Denn das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich im Fall des Klägers nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht so sehr an der Schwere der konkreten Anlasstat, sondern vielmehr nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit derjenigen Straftaten, bei denen der Kläger zukünftig zum Kreis der potentiellen Beteiligten gehören kann und zu deren Aufklärung die anzufertigenden Unterlagen dienen sollen (vgl. OVG Lüneburg vom 24.11.2010 Az. 11 LA 468/10 RdNr. 4).
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