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   OLG Hamm, 19.06.2015 - I-11 U 168/14   

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https://dejure.org/2015,17103
OLG Hamm, 19.06.2015 - I-11 U 168/14 (https://dejure.org/2015,17103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2015 - I-11 U 168/14 (https://dejure.org/2015,17103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - I-11 U 168/14 (https://dejure.org/2015,17103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Reparatur eines Straßentunnels, Schadensersatz, Abzug "neu für alt"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Reparatur eines Straßentunnels, Schadensersatz, Abzug "neu für alt"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines Abzugs "neu für alt" bei Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung eines Straßentunnels

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 823 BGB; 7 I StVG; 1 II StVO, 249 BGB
    Anrechnung eines Abzugs "neu für alt" bei Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung eines Straßentunnels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht notwendigerweise Abzug "neu für alt" bei Beschädigung eines Straßentunnels

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Instandsetzung des Wellersbergtunnels in Siegen - Land bekommt vollen Schadensersatz

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Bei Unfallschäden in Tunneln ist kein Abzug neu für alt vorzunehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht notwendigerweise Abzug "neu für alt" bei Beschädigung eines Straßentunnels

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2015 - 11 U 168/14
    Danach setzt die Vornahme eines Abzuges "neu für alt" dreierlei voraus: Es muss bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eintreten, die sich für ihn wirtschaftlich günstig auswirkt, die Anrechnung des Vorteils muss dem Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts entsprechen und die Ausgleichung des Vorteils muss dem Geschädigten zumutbar sein und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH, Urteil vom 19.06.2008, VII ZR 215/06 - Rz. 7 zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 13.07.1981, II ZR 91/80 - Rz. 10 zitiert nach Juris; Palandt-Grünberg, BGB, 74. Auflage 2015, Vorb v § 249 Rn. 99 mit weiteren Nachweisen; Schubert in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, § 249 Rn. 108; ), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen der Schädiger trägt (Schubert, a.a.O. § 249 Rn. 116).
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 91/80

    Umfang des Schadensersatzes nach einem Schiffszusammenstoß

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2015 - 11 U 168/14
    Danach setzt die Vornahme eines Abzuges "neu für alt" dreierlei voraus: Es muss bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eintreten, die sich für ihn wirtschaftlich günstig auswirkt, die Anrechnung des Vorteils muss dem Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts entsprechen und die Ausgleichung des Vorteils muss dem Geschädigten zumutbar sein und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH, Urteil vom 19.06.2008, VII ZR 215/06 - Rz. 7 zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 13.07.1981, II ZR 91/80 - Rz. 10 zitiert nach Juris; Palandt-Grünberg, BGB, 74. Auflage 2015, Vorb v § 249 Rn. 99 mit weiteren Nachweisen; Schubert in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, § 249 Rn. 108; ), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen der Schädiger trägt (Schubert, a.a.O. § 249 Rn. 116).
  • OLG Naumburg, 25.11.2015 - 12 U 85/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abzug "neu für alt" im Rahmen der

    Nach Auffassung des OLG Hamm (Urteil vom 19. Juni 2015 - 11 U 168/14) ist ein aus der Beschädigung eines Straßentunnels folgender Schadensersatzanspruch des Landes NRW als Eigentümers des Tunnels nicht unter dem Gesichtspunktes eines Abzuges "neu für alt" zu kürzen, wenn nicht feststeht, dass dem Land durch die Reparaturmaßnahmen ein messbarer Vermögensvorteil entsteht.
  • OLG Hamm, 08.02.2018 - 21 U 95/15

    Haftung des Installateurs bei Lochkorrosion der Wasserleitungen

    Die Vornahme eines Abzugs "neu für alt" setzt Dreierlei voraus: (i) Es muss bei dem Geschädigten eine messbare Vermögensvermehrung eintreten, die sich für ihn wirtschaftlich günstig auswirkt, (ii) die Anrechnung des Vorteils muss dem Sinn und Zweck des Schadensersatzrechts entsprechen und (iii) die Ausgleichung des Vorteils muss dem Geschädigten zumutbar sein und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH - VII ZR 215/06, NJW 2008, 2773 Rn 7; OLG Hamm - 11 U 168/14, NJOZ 2016, 523 Rn 14; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl. 2017, Vorb.
  • LG Cottbus, 24.08.2023 - 6 O 107/22
    (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015, Az. 11 U 168/14).
  • AG Steinfurt, 17.08.2023 - 21 C 371/23
    Lässt sich ein messbarer Vermögensvorteil nicht sicher feststellen, hat ein Abzug "neu für alt" zu unterbleiben (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 19.6.2015 - 11 U 168/14 - Beschädigung eines Straßentunnels).
  • AG Wetzlar, 16.08.2022 - 30 C 280/22
    Die Darlegungs- und Beweislast für das vorliegende der vorgenannten Voraussetzungen trägt der Schädiger (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015, Az. 11 U 168/14, zitiert über Juris, Randnr. 16).
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