Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9899
OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05 (Kart) (https://dejure.org/2006,9899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2006 - 11 U 34/05 (Kart) (https://dejure.org/2006,9899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 11 U 34/05 (Kart) (https://dejure.org/2006,9899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 89b Abs 3 S 1 HGB, § 304 ZPO, Nr 1400/2002 GVO
    Ausgleichsanspruch: Verlust bei Annahme eines neuen Vertragsangebots nach Kündigung der Vertragshändlerverträge über den Neuwagenvertrieb

  • Judicialis

    HGB § 89 b III 1; ; ZPO § 304

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89 b III 1; ZPO § 304
    Kündigung von Vertragshändlerverträgen - Umsetzung eines neuen Vertriebssystems - Kein Verlust des Ausgleichsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlust eines Ausgleichsanspruchs bei Nichtannahme eines neuen Vertragsangebots; Umfang eines Ausgleichsanspruchs wegen Eröffnung eines neuen Vertragsangebots; Voraussetzungen für ein Zwischenurteil über den Grund eines Anspruchs; Bestimmmung eines Ausgleichsanspruchs ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des VH, begründeter Anlass, Ablehnung des Angebots auf Abschluss eines Neuvertrages nach Änderung der Rechtslage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 95/94

    Anfechtung des Handelsvertretervertrages wegen arglistiger Täuschung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    Insofern liegt der Streitfall anders als bei einem von Anfang an nichtigen Vertrag, für den der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 12.03.2003 (VIII ZR 221/02 = NJW-RR 2003, 894) einen Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ausgeschlossen hat (abweichend von BGH NJW 1995, 1958, wo er einen Ausgleichanspruch bei einem nichtigen, aber durchgeführten Handelsvertretervertrag bejahte).

    Grundsätzlich kann zwar ein Verhalten des Vertragshändlers, das den Hersteller zur außerordentlichen Kündigung berechtigt hätte, im Rahmen der Billigkeitserwägungen berücksichtigt werden (BGH NJW 1995, 1958).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    Bei der Frage der Billigkeit ist zum einen die Sogwirkung der Marke X zu berücksichtigen (z. B. BGH NJW 1996, 2302).

    Die Rechtsprechung hat unter diesem Gesichtspunkt Abzüge bis zu 25 % vorgenommen (BGH NJW 1996, 2302, 2304).

  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 61/95

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Eigenkündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    Insbesondere hat die Beklagte mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Vorteile aus der Geschäftsverbindung mit den von der Klägerin geworbenen Neukunden, des weiteren entstehen der Klägerin durch die Vertragsbeendigung Provisionsverluste und schließlich entspricht der Ausgleichsanspruch der Billigkeit (zu diesen Voraussetzungen des Grundurteils BGH NJW 1996, 848, 849 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat die Analogie zur Eigenkündigung des Handelsvertreters gezogen, wenn der Handelsvertreter die Fortsetzung eines Kettenvertrages ablehnt (NJW 1996, 848, 849; 1999, 2668).

  • OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 120/00

    Handelsrect: Bewertungskriterien beim Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    Grundsätzlich ist die Auffassung der Beklagten zutreffend, dass die Fortsetzung des Handels mit Neufahrzeugen dem Händler seinen Kundenstamm jedenfalls teilweise erhält (OLG Köln VersR 2002, 437, 438).
  • BGH, 08.11.1999 - II ZR 197/98

    Rückzahlung von Entnahmen des BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    Abgesehen davon würde die Verletzung eigener Pflichten - hier: der eventuellen nachvertraglichen Pflicht, der Beklagten den zwischen der A & Co KG und B A geschlossenen Treuhandvertrag sogleich mitzuteilen - die Klägerin nicht an der Geltendmachung ihres Anspruchs hindern, sondern allenfalls Gegenansprüche der Beklagten entstehen lassen (vgl. BGH NJW 2000, 505, 506; NJW-RR 2005, 743, 745 f.).
  • BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98

    Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    In diesem Fall verliert der Handelsvertreter den Ausgleichsanspruch nicht, wenn er einen neuen Vertrag mit geändertem Inhalt ablehnt (BGHZ 142, 358, 368 f. = NJW 2000, 515, 517; Niebling, Vertragshändlerrecht, 2. Aufl., Rn. 273).
  • BGH, 16.02.2000 - VIII ZR 134/99

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    Die Bestimmungen des § 89b Abs. 3 HGB sind eng auszulegen (BGH NJW 2000, 1866 = BB 2000, 736, 738).
  • BGH, 28.04.1999 - VIII ZR 354/97

    Ausgleichsanspruch eines im Rotationssystem eingesetzten Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    Der Bundesgerichtshof hat die Analogie zur Eigenkündigung des Handelsvertreters gezogen, wenn der Handelsvertreter die Fortsetzung eines Kettenvertrages ablehnt (NJW 1996, 848, 849; 1999, 2668).
  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    Abgesehen davon würde die Verletzung eigener Pflichten - hier: der eventuellen nachvertraglichen Pflicht, der Beklagten den zwischen der A & Co KG und B A geschlossenen Treuhandvertrag sogleich mitzuteilen - die Klägerin nicht an der Geltendmachung ihres Anspruchs hindern, sondern allenfalls Gegenansprüche der Beklagten entstehen lassen (vgl. BGH NJW 2000, 505, 506; NJW-RR 2005, 743, 745 f.).
  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 221/02

    Ausgleichsanspruch eines Anzeigenvermittlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
    Insofern liegt der Streitfall anders als bei einem von Anfang an nichtigen Vertrag, für den der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 12.03.2003 (VIII ZR 221/02 = NJW-RR 2003, 894) einen Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ausgeschlossen hat (abweichend von BGH NJW 1995, 1958, wo er einen Ausgleichanspruch bei einem nichtigen, aber durchgeführten Handelsvertretervertrag bejahte).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2005 - 1 U 532/04

    Vertragshändlervertrag: Anspruch des Kfz-Vertragshändlers auf Rücknahme des

  • LG Frankfurt/Main, 20.10.2004 - 3 O 28/04

    Ablehnung eines zumutbaren Folgevertrages

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 17/09

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Berücksichtigung von Stamm- oder

    Eine derartige Weiternutzung wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dann angenommen, wenn der vormalige Vertragshändler einen Vertragswerkstattbetrieb fortführt, da es der Lebenserfahrung entspreche, dass zumindest ein Teil der geworbenen Neukunden auch nach der Aufgabe des Händlerbetriebs ihr Fahrzeug bei dem ihnen vertrauten früheren Händler reparieren und warten lasse (OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 17. Januar 2006 - 11 U 34/05 (Kart), juris Rn. 51; vom 17. Juli 2007 - 11 U 53/06 (Kart), juris Rn. 71; OLG Celle, OLGR 2001, 318, 320; OLG Köln, IHR 2009, 258, 265 f. - unter Aufgabe der früheren abweichenden Rechtsprechung im Urteil vom 31. März 2006 - 19 U 139/95, juris Rn. 47; für einen Abzug auch Niebling, Vertragshändlerrecht im Automobilvertrieb, 4. Aufl., Rn. 521 ff.; Reckmann, WuW 2003, 752, 762).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 21 U 10/05

    Ausgleichsanspruch des Automobilvertragshändlers gemäß § 89 b HGB bei Kündigung

    Diese Fahrzeuge sind wie Neufahrzeug zu behandeln, weswegen der fortgesetzte Handel mit solchen Fahrzeugen einen Billigkeitsabschlag rechtfertigt (vgl. Urteil des 11. Senats des OLG Frankfurt vom 17.1.06, 11 U 34/05 und OLG Köln VersR 2002, 437, 438).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers: Berücksichtigung von

    Der vom Landgericht angesetzte Abzug von 25 % entspricht der Rechtsprechung des Senats ( Senatsurteil v. 17.01.2006, 11 U 34/05 (Kart)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht