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   OLG Koblenz, 27.05.2004 - 11 WF 422/04   

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https://dejure.org/2004,20019
OLG Koblenz, 27.05.2004 - 11 WF 422/04 (https://dejure.org/2004,20019)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.2004 - 11 WF 422/04 (https://dejure.org/2004,20019)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 11 WF 422/04 (https://dejure.org/2004,20019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen für einen Verstoß gegen die Erscheinungspflicht durch einen Zeugen; Rechtfertigung eines Verstoßes gegen die Erscheinungspflicht mit einem Entschuldigungsschreiben; Erstattung der Ausgaben eines geladenen Zeugen vor Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 380 Abs. 1
    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen nicht erschienenen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.11.1979 - 2 W 13/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2004 - 11 WF 422/04
    Dies gilt - unbeschadet der bei der erfolgreichen Beschwerde des Zeugen ausgetragenen Streitfrage (vgl. einerseits OLG Zweibrücken MDR 1996, 533; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage 2002, § 380 Rn. 10: Auslagen gemäß § 11 ZSEG zu Lasten der unterliegenden Partei; andererseits OLG Hamm MDR 1980, 322; Reichold a.a.O., Rn. 12: Kostenlast der Staatskasse analog § 46 OWiG, § 467 Abs. 1 StPO) - schon deshalb, da dem - anwaltlich nicht vertretenen - Zeugen vorliegend Aufwendungen i.S.d. §§ 9 ff. ZSEG nicht entstanden sind.
  • OLG Zweibrücken, 28.12.1995 - 7 W 49/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2004 - 11 WF 422/04
    Dies gilt - unbeschadet der bei der erfolgreichen Beschwerde des Zeugen ausgetragenen Streitfrage (vgl. einerseits OLG Zweibrücken MDR 1996, 533; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage 2002, § 380 Rn. 10: Auslagen gemäß § 11 ZSEG zu Lasten der unterliegenden Partei; andererseits OLG Hamm MDR 1980, 322; Reichold a.a.O., Rn. 12: Kostenlast der Staatskasse analog § 46 OWiG, § 467 Abs. 1 StPO) - schon deshalb, da dem - anwaltlich nicht vertretenen - Zeugen vorliegend Aufwendungen i.S.d. §§ 9 ff. ZSEG nicht entstanden sind.
  • OLG Oldenburg, 30.08.2016 - 8 W 62/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen, nicht

    Bei einer solchen Prozesslage wird durch das Fernbleiben des Zeugen weder das Interesse der Parteien an einer beschleunigten und prozessökonomischen Verfahrensgestaltung noch eine gerichtlich angeordnete, prozessfördernde Maßnahme beeinträchtigt (in diesem Sinne ebenfalls: OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2012 - I-20 W 27/12 = NJW-RR 2013, 384; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.05.2005 - 11 WF 422/04 = OLGR Koblenz 2005, 187, 188; Huber in: Musielak/ Voit wie vor, § 380 Rn. 4; Trautwein in: Prüttung/ Gehrlein wie vor, § 380 Rn. 8; Ahrens in: Wieczorek/ Schütze, Zivilprozessordnung, 4. Aufl. 2013, § 380, Rn. 28; Reichold in: Thomas/ Putzo, Zivilprozessordnung, 37. Aufl. 2016, § 380 Rn. 9; Schneider in: Wartepflichten bei der Zeugenvernehmung, MDR 1998, 1205, 1206; KG, Beschluss vom 13.08.2013 - 21 W 37/13 = BeckRS 2013, 19155).
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