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   VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964   

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VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964 (https://dejure.org/2018,17679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2018 - 11 CS 18.964 (https://dejure.org/2018,17679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 11 CS 18.964 (https://dejure.org/2018,17679)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Befristete Sperrung des "Würgauer Bergs" für Motorradfahrer an Wochenenden und Feiertagen rechtmäßig

  • BAYERN | RECHT

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 u. Abs. 9 S. 1, S. 3; VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4 S. 1 u. 6, § 154 Abs. 2; GKG § 52 Abs. 1 u. 2
    Erprobung einer Straßensperrung für Motorräder an Wochenenden und Feiertagen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erprobung geplanter verkehrsrechtlicher Anordnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die befristete Sperrung der Bundesstraße B 22 im Bereich des sog. Würgauer Bergs für Motorradfahrer jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen; Anforderungen an die Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder ...

  • rewis.io

    Erprobung einer Straßensperrung für Motorräder an Wochenenden und Feiertagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die befristete Sperrung der Bundesstraße B 22 im Bereich des sog. Würgauer Bergs für Motorradfahrer jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen; Anforderungen an die Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Befristete Sperrung des "Würgauer Bergs" für Motorradfahrer an Wochenenden und Feiertagen rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befristete Sperrung des "Würgauer Bergs" für Motorradfahrer an Wochenenden und Feiertagen rechtmäßig

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Straßenverkehrsrecht - befristete Sperrung des "Würgauer Bergs" für Motorradfahrer an Wochenenden und Feiertagen rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 485
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96

    Zur zeitweisen Sperrung einer Landesstraße

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Ob dies auf eine "missbräuchliche Straßennutzung", z.B. als Rennstrecke, zurückzuführen ist oder andere Ursachen hat, ist für die Berechtigung einer verkehrsbeschränkenden Anordnung unerheblich, sofern wie hier überhaupt straßenverkehrsbezogene Gründe für ihren Erlass vorhanden sind (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 - juris Rn. 3).

    Eine dauerhafte Sperrung einer Straßenstrecke für einen Teil des Kraftfahrzeugverkehrs an einzelnen Tagen wäre auch grundsätzlich eine rechtlich zulässige Maßnahme (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.1987 - 7 C 60.85 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 23.3.1990 -3 B 25.90 - juris Rn. 3; B.v. 3.4.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 - juris Rn. 3 ff.).

    Insbesondere stellt sie noch keine faktische Teileinziehung der Straßenstrecke dar (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1980 - 7 C 19.78 - NJW 1981, 184 = juris Rn. 19; B.v. 3.4.1996, a.a.O. Rn. 4).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nach der dieser Regelung vorgehenden speziellen Vorschrift des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO (BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 = juris Rn. 25) - abgesehen von hier nicht einschlägigen Ausnahmen - nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Verkehrsrechtliche Anordnungen, die durch Aufstellung von Verkehrszeichen umgesetzt werden, stellen Dauerverwaltungsakte dar, die mit ihrer Umsetzung wirksam werden und die in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar sind (BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698 Rn. 19, U.v. 9.4.2014 - 3 C 5.13 - BVerwGE 149, 254 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO können durch die Streckenführung, deren Ausbauzustand, witterungsbedingte Einflüsse (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), die anzutreffende Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (BVerwG, a.a.O. Rn. 21; U.v. 18.11.2010 - 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159 = juris Rn. 26).
  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (BGBl I S. 367, StVO), im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. stRspr BVerwG, B.v. 1.9.2017 -3 B 50.16 - BayVBl 2018, 275 = juris Rn. 8 m.w.N.) zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl I S. 3549), können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Verkehrsrechtliche Anordnungen, die durch Aufstellung von Verkehrszeichen umgesetzt werden, stellen Dauerverwaltungsakte dar, die mit ihrer Umsetzung wirksam werden und die in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar sind (BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698 Rn. 19, U.v. 9.4.2014 - 3 C 5.13 - BVerwGE 149, 254 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Dies setzt die Prognose voraus, dass eine auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhende konkrete Gefahr bzw. eine das allgemeine Risiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besteht, jedoch im Hinblick auf die durch Verkehrsunfälle betroffenen hochrangigen Rechtsgüter nicht, dass es mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit vermehrt zu Schadensfällen kommt (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 32.09 -DAR 2011, 39 = juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Insbesondere stellt sie noch keine faktische Teileinziehung der Straßenstrecke dar (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1980 - 7 C 19.78 - NJW 1981, 184 = juris Rn. 19; B.v. 3.4.1996, a.a.O. Rn. 4).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Eine dauerhafte Sperrung einer Straßenstrecke für einen Teil des Kraftfahrzeugverkehrs an einzelnen Tagen wäre auch grundsätzlich eine rechtlich zulässige Maßnahme (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.1987 - 7 C 60.85 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 23.3.1990 -3 B 25.90 - juris Rn. 3; B.v. 3.4.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 - juris Rn. 3 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 5 S 2344/94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber einem Verkehrszeichen; probeweise

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964
    Ferner setzt die Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Alt. 2 StVO voraus, dass die Dauer des Verkehrsversuchs dem Erprobungscharakter der Maßnahme entspricht; weiter, dass das Erprobungsziel konkret bestimmt und die erprobte Maßnahme geeignet und erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, sowie im Rahmen der Widmung möglich und dauerhaft rechtlich zulässig wäre (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 45 StVO Rn. 32; Wolf in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVR, Stand 29.12.2017, § 45 StVO Rn. 18; BayVGH, B.v. 26.2.2015 - 11 ZB 14.2491 - juris Rn. 20; VGH BW, B.v. 26.10.1994 - 5 S 2344/94 - NZV 1995, 45 = juris Rn. 18; OVG NW, B.v. 19.12.1995 - 25 B 2750/95 - NJW 1996, 2049/2050 = juris Rn. 13; B.v. 22.10.2003 - 8 B 468/03 - juris Rn. 15 ff.).
  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 11 ZB 14.2491

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Verkehrsversuch; Gemeingebrauch; Klagebefugnis als

  • BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90

    Verkehrsbeschränkung auf bestimmten Straßen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 25 B 2750/95

    Konkretisierung des Anwendungsbereichs; Abwehr von Gefahren; Erforschung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 8 B 468/03
  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19.12.1995 - 25 B 2750/95 -, juris, Rn. 13 und vom 22.10.2003 - 8 B 468/03 -, juris, Rn. 15 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 28.06.2018 - 11 CS 18.964 -, juris, Rn. 12; und vom 26.02.2015 - 11 ZB 14.2491 -, juris, Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1994 - 5 S 2344/94 -, juris Rn. 18.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1994 - 5 S 2344/94 -, juris, Rn. 21; VG Bayreuth, Urteil vom 26.05.2020 - B 1 K 18.730 -, juris, Rn. 29; so wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 28.06.2018 - 11 CS 18.964 -, juris, Rn. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 8 B 821/18

    Streckensperrung für Motorradfahrer an der Nordhelle (L 707) rechtswidrig

    Denn auch das verkehrswidrige Nutzungsverhalten in diesem Bereich ist straßenverkehrsbezogen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 11 CS 18.964 -, juris Rn. 11, und hat gemäß § 49 Abs. 9 Satz 3 StVO in den besonderen örtlichen Verhältnissen seine Ursache.
  • VG München, 03.09.2020 - M 23 S 20.2827

    Tempolimit BAB 94 (Wimpasing-Pastetten)

    Die vom Antragsteller erhobene Anfechtungsklage hat entgegen der Grundregel des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung, da die angeordnete und mittels Aufstellung der Verkehrszeichen bekanntgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkung mit einer von Polizeivollzugsbeamten angeordneten Maßnahme gleichsteht und demnach unaufschiebbar ist, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO (BVerwG, U.v. 9.4.2014 - 3 C 5/13 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 18.964 - juris Rn. 9).

    Die Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StVO unterliegt zwar geringeren Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit als die endgültige Anordnung der erprobten Maßnahme (BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 18.964 - juris Rn. 12).

    Gleichwohl setzt dieser doch voraus, dass der Verkehrsversuch geeignet und erforderlich ist, um das angestrebte Ermittlungsziel zu erreichen (BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 18.964 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 19.12.1995 - 25 B 2750/95 - juris Rn. 13; Kralik, in PdK Bund, Die Aufgaben der unteren und örtlichen Straßenverkehrsbehörden, 2. Auflage 2018, S. 61).

  • VGH Hessen, 29.08.2023 - 2 B 987/23

    Verkehrsversuch in Gießen

    Dies gilt selbst unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes, dass an die Anordnung eines Verkehrsversuchs geringere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zu stellen sind als an die Anordnung einer endgültigen Maßnahme (vgl. Bay. VGH, Beschluss. vom 28.06.2018 - 11 CS 18.964 -, juris Rn. 14).
  • VG Braunschweig, 04.12.2019 - 6 A 532/18

    Besondere örtliche Verhältnisse; Gefahrenlage; Krafträder; Sicherheit und Ordnung

    Sie können auch dann gegeben sein, wenn Fahrzeugführer aufgrund eines bestimmten Streckenprofils - z. B. weil es ein Potenzial zur Beschleunigung bietet - zu einem risikoreichen Fahrstil verleitet werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 37; BayVGH, B. v. 28.06.2018 - 11 CS 18.964 -, juris Rn. 11).

    Auch ein verkehrswidriges Nutzungsverhalten ist straßenverkehrsbezogen und hat hier in den besonderen örtlichen Verhältnissen - der guten Einsehbarkeit der Strecke, dem Gefälle sowie den Kurven - seine Ursache (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 28 ff. m.V.a. BVerwG, B. v. 03.04.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 -, juris Rn. 3; BayVGH, U. v. 28.06.2018 - 11 CS 18.964 -, juris Rn. 11).

  • VG München, 29.03.2022 - M 23 K 21.6378

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrsversuch, Einbahnregelung A* Hellip, Brücke

    Die Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Alt. 2 StVO setzt zudem in zeitlicher Hinsicht voraus, dass die Dauer des Verkehrsversuchs dem Erprobungscharakter der Maßnahme entspricht; weiter, dass das Erprobungsziel konkret bestimmt und die erprobte Maßnahme geeignet und erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, sowie im Rahmen der Widmung möglich und dauerhaft rechtlich zulässig wäre (BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 18.964 - juris).

    Soweit der Versuch sich zeitlich weiter erstreckt, bedarf dies zumindest sachlicher Gründe (so implizit BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 18.964 - juris: Konstellation, in der Besonderheiten des Falles (starke Schwankungen des Kraftradaufkommens an verschiedenen Wochentagen und während verschiedener Jahreszeiten sowie mögliche, erfahrungsgemäß erst nach einiger Zeit einsetzende Reaktionen der Kraftradfahrer ("Gewöhnungseffekt") eine Dauer des Verkehrsversuchs von 14 Monaten gerechtfertigt haben).

  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 11 CS 22.57

    Anliegergebrauch und straßenverkehrsrechtliche Anordnung für ein Durchfahrverbot

    Verkehrszeichen sind in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar mit der Folge, dass eine gegen sie erhobene Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung hat (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 18.964 - BayVBl 2019, 27 Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 26.05.2020 - B 1 K 18.730

    Rechtswidrige Anwendung der Experimentierklausel des § 45 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 6

    Ferner setzt die Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Alt. 2 StVO voraus, dass die Dauer des Verkehrsversuchs dem Erprobungscharakter der Maßnahme entspricht; weiter, dass das Erprobungsziel konkret bestimmt und die erprobte Maßnahme geeignet und erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, sowie im Rahmen der Widmung möglich und dauerhaft rechtlich zulässig wäre (BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 18.964 - juris).
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