Rechtsprechung
LAG Hessen, 10.12.1979 - 11 Sa 544/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsrechtliche Voraussetzungen der Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung eines als sog. Ground Operations Supervisor Beschäftigten einer Charter-Fluggesellschaft; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter einer ...
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 28.02.1979 - 11 Ca 612/78
- LAG Hessen, 08.10.1979 - 11 Sa 544/79
- LAG Hessen, 10.12.1979 - 11 Sa 544/79
Papierfundstellen
- DB 1980, 1079
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung …
Auszug aus LAG Hessen, 10.12.1979 - 11 Sa 544/79
(BAG AP Nr. 5 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
- LAG Niedersachsen, 06.03.2001 - 12 Sa 1766/00
Außerordentliche Kündigung; Hemmung des Beginns der Ausschlußfrist bei Anhörung …
Zwar hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt (DB 80, 1079) für den Fall einer Erkrankung des anzuhörenden Arbeitnehmers entschieden, dass der Arbeitgeber nicht stets das Ende der Krankheit abwarten dürfe, sondern es sei vom Arbeitgeber zu klären, ob der Arbeitnehmer trotzdem in der Lage ist, die erforderliche Aufklärung zu geben. - LAG Hamm, 12.12.1991 - 4 Sa 1239/91
Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Kündigung; Außerordentliche …
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Rechtsprechung
LAG Hessen, 08.10.1979 - 11 Sa 544/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 28.02.1979 - 11 Ca 612/78
- LAG Hessen, 08.10.1979 - 11 Sa 544/79
- LAG Hessen, 10.12.1979 - 11 Sa 544/79
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71
Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.1979 - 11 Sa 544/79
Will der Arbeitgeber vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung den Arbeitnehmer zu dem festgestellten Sachverhalt anhören, dann wird dadurch die zwei-wöchige Ausschlußfrist des BGB § 626 Abs. 2 nur dann gehemmt, wenn die Anhörung innerhalb kurzer Zeit, die im allgemeinen nicht über eine Woche hinaus gehen darf, durchgeführt wird (Vergleiche BAG 1972-07-06 2 AZR 386/71 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist und BAG 1973-02-12 2 AZR 116/72 = AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).2. - BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72
Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden …
Auszug aus LAG Hessen, 08.10.1979 - 11 Sa 544/79
Will der Arbeitgeber vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung den Arbeitnehmer zu dem festgestellten Sachverhalt anhören, dann wird dadurch die zwei-wöchige Ausschlußfrist des BGB § 626 Abs. 2 nur dann gehemmt, wenn die Anhörung innerhalb kurzer Zeit, die im allgemeinen nicht über eine Woche hinaus gehen darf, durchgeführt wird (Vergleiche BAG 1972-07-06 2 AZR 386/71 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist und BAG 1973-02-12 2 AZR 116/72 = AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).2.
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12
Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
Zwar mag die Frist des § 626 Abs. 2 BGB noch nicht zu laufen beginnen, solange der Arbeitgeber entsprechend zuwartet (vgl. dazu LAG Köln 25. Januar 2001 - 6 Sa 1310/00 -; Hessisches LAG 8. Oktober 1979 - 11 Sa 544/79 -) .