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| BSG, 17.07.1958 - 11/8 RV 1205/56 |
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- BSG, 07.11.1957 - 8 RV 1159/55
Auszug aus BSG, 17.07.1958 - 8 RV 1205/56
7"11"1957 - 11/8 RV 1159/55 -o. - BSG, 16.10.1956 - 10 RV 315/54
Auszug aus BSG, 17.07.1958 - 8 RV 1205/56
- 10 RV 315/54 - und vom.
- BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 94/89
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung …
Es darf dabei aber einem Gutachten in der Entscheidung nicht folgen, ohne sich mit den Gegengründen eines anderen Gutachtens nachprüfbar auseinanderzusetzen (BSG, Urteil vom 17. Juli 1958 - 11/8 RV 1205/56 - SozR Nr. 3 zu § 128 SGG;… Urteil vom 10. Dezember 1987 - 9a RV 36/85 -;…">128%20SGG%20Nr.%2031#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1500 § 128 SGG Nr. 31). - LSG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - L 10 U 5885/04 Zwar ist der Senat der Ansicht, dass im Rahmen einer Kausalitätsbetrachtung auch einer nicht nur vereinzelt vertretenen medizinischen Auffassung gefolgt werden kann (so bereits BSG, Urteil vom 17.07.1958, 11/8 RV 1205/56 in SozR Nr. 33 zu § 128 SGG) und die Bejahung eines ursächlichen Zusammenhangs nicht entsprechende statistisch-epidemiologische Studien zwingend erfordert (BSG…, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17), sodass auch beim Fehlen eines allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes in Abwägung der verschiedenen Auffassungen einer der vertretenen Ansichten der Vorzug gegeben werden kann (…BSG, a.a.O.).
- BSG, 10.12.1987 - 9a RV 6/85
Mangelnde Sachaufklärung - Darlegung der Sachkunde des Gerichts
Bei einer solchen eine medizinische Frage betreffenden Beurteilung darf das Gericht von der Anhörung eines Sachverständigen nur dann absehen, wenn es die erforderliche Sachkunde selbst besitzt und darlegt, worauf diese beruht (vgl BSG vom 17.7.1958 - 11/8 RV 1205/56 = SozR Nr. 33 zu § 128 SGG). - BSG, 18.08.1958 - 6 RKa 12/58 Die vom SGO in offensichtlichem Widerspruch zu der gesetzlichen Regelung ausgesprochene Zulassung der Berufung vermag somit die Statthaftigkeit der Sprungrevision nicht zu begründen (vgl° zu der ähnlichen Frage der Bindung des Revisionsgerichts an eine offensichtlich unbegründete Zulas= sung der Revision : BSG° Bd() 6 SO 70, Urteil des 110 Senats vom 170701958 - 11/8 RV 1205/56 -, ferner auch zu diesem Fragenbereich BVerfG° Bd° 6 S0 45 1357)0 Die Sprungrevision des Klägers muß daher als unzulässig verworfen werden 0 -.
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