Rechtsprechung
| VG Hannover, 04.04.2008 - 11 A 3360/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zuweisung von OGS-Genehmigungen wegen Kauf oder Pacht nach EGV 796/2004 Art. 22; Ausschluss von Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist, weil diese keine Ausschlussfrist, sondern eine Tatbestandsvoraussetzung ist.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
14 IX ; BetrPrämDurchfV; 16 ; BetrPrämDurchfV; 11 ; InVeKoSV; 13 InVeKosV; 5 ; InVeKoSV; Art. 60 VO (EG) 1782/2003; Art. 22 VO (EG) 796; Art. 21a VO (EG) 796/2004; Art. 72 VO (EG) 796/2004
Zuweisung von Zahlungsansprüchen: weitere OGS-Genehmigungen wegen Kauf oder Pacht nach Art. 22 VO (EG) Nr. 796/2004; Falschberatung; Gewalt, höhere; Kauf; OGS-Genehmigung; Umstände, außergewöhnliche; Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuweisung von Zahlungsansprüchen: weitere OGS-Genehmigungen wegen Kauf oder Pacht nach Art. 22 VO (EG) Nr. 796/2004; Falschberatung; Gewalt, höhere; Kauf; OGS-Genehmigung; Umstände, außergewöhnliche; Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95
Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …
Auszug aus VG Hannover, 04.04.2008 - 11 A 3360/06
Eine Ausschlussfrist in diesem Sinne liegt vor, wenn entweder der Ausschluss der Wiedereinsetzung ausdrücklich in der gesetzlichen Fristenregelung bestimmt ist oder deren Auslegung nach Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte, Gesetzesmaterialien und Sinn und Zweck der Regelung unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen - einerseits dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Frist, andererseits dem Interesse des Einzelnen an ihrer nachträglichen Wiedereröffnung bei unverschuldeter Fristversäumung - ergibt, dass der materielle Anspruch mit der Einhaltung der Frist "steht und fällt", ein verspäteter Antragsteller also materiellrechtlich seine Anspruchsberechtigung endgültig verlieren soll (BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 38.95 -, NJW 1997, 2966, 2967 f.;… Nds. OVG, Urt. v. 14.03.2007 - 4 LC 16/05, Juris).So hat das Bundesverwaltungsgericht zum Begriff der "höheren Gewalt" im Sinne von § 27 Abs. 3 SGB X, der § 32 Abs. 3 VwVfG entspricht, entschieden, dass eine objektiv unrichtige rechtswidrige behördliche Belehrung, die eine Versäumung der Antragsfrist verursacht, als unabwendbarer Zufall und damit - auch aus verfassungsrechtlichen Gründen - als ein Ereignis aus dem Bereich der höheren Gewalt im Sinne der Wiedereinsetzungsvorschriften anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 38/95 -, NJW 1997, Seite 2966, 2969).
- BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03
Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt; …
Auszug aus VG Hannover, 04.04.2008 - 11 A 3360/06
Dieses sieht regelmäßig nur die Ausnahmen der höheren Gewalt und der außergewöhnlichen Umstände vor; andere Ausnahmen - etwa die Möglichkeit der Wiedereinsetzung - kennt es daneben nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.2004 - 3 C 27.03 - BVerwGE 121, 10, 12).Er setzt voraus, dass der Nichteintritt der fraglichen Tatsache auf Umständen beruht, die vom Willen desjenigen, der sich hierauf beruft, unabhängig, ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. statt vieler BVerwGE 121, 10, 12 ff., m.w.N., und EuGH, Urt. v. 18.03.1993, Rs. C-50/92 - Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1053, Rz. 13f.).
- OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 4 LC 16/05
Anspruch auf Förderung nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) für …
Auszug aus VG Hannover, 04.04.2008 - 11 A 3360/06
Eine Ausschlussfrist in diesem Sinne liegt vor, wenn entweder der Ausschluss der Wiedereinsetzung ausdrücklich in der gesetzlichen Fristenregelung bestimmt ist oder deren Auslegung nach Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte, Gesetzesmaterialien und Sinn und Zweck der Regelung unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen - einerseits dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Frist, andererseits dem Interesse des Einzelnen an ihrer nachträglichen Wiedereröffnung bei unverschuldeter Fristversäumung - ergibt, dass der materielle Anspruch mit der Einhaltung der Frist "steht und fällt", ein verspäteter Antragsteller also materiellrechtlich seine Anspruchsberechtigung endgültig verlieren soll (…BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 38.95 -, NJW 1997, 2966, 2967 f.; Nds. OVG, Urt. v. 14.03.2007 - 4 LC 16/05, Juris). - EuGH, 18.03.1993 - C-50/92
Molkerei-Zentrale Süd / BALM
Auszug aus VG Hannover, 04.04.2008 - 11 A 3360/06
Er setzt voraus, dass der Nichteintritt der fraglichen Tatsache auf Umständen beruht, die vom Willen desjenigen, der sich hierauf beruft, unabhängig, ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. statt vieler BVerwGE 121, 10, 12 ff., m.w.N., und EuGH, Urt. v. 18.03.1993, Rs. C-50/92 - Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1053, Rz. 13f.). - VGH Baden-Württemberg, 09.10.2001 - 10 S 519/00
Formularzwang bei Beantragung einer Sonderprämie für Rindfleischerzeuger
Auszug aus VG Hannover, 04.04.2008 - 11 A 3360/06
Diese vorgeschriebene Benutzung von Vordrucken ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung des Antrags; denn es handelt sich hierbei nicht nur um eine nichtverbindliche Ordnungsvorschrift, sondern um eine zwingende Formvorschrift, durch welche die Antragstellung nicht unzumutbar erschwert wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.10.2001 - 10 S 519/00 - Juris, zur vergleichbaren Regelung § 3 Abs. 1 Satz 2 Rind/SchafPrV).
- VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698
Vollständigkeit des Antrags; höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände im …
Rn. 15 Ob nach innerstaatlichem Recht höhere Gewalt in besonders gelagerten Fällen auch in einer irreführenden Anregung oder Auskunft einer Behörde zu sehen ist (vgl. VG Hannover vom 4.4.2008 - 11 A 3360/06 - ) und derartige Regelwidrigkeiten im Bereich der staatlichen Verwaltung auch nach der Rechsprechung des EuGH (…vgl. EuGH vom 18.3.1993 C-50/92 a.a.O) unvorhersehbar und ungewöhnlich sind, kann dahinstehen (vgl. BayVGH vom 11.12.2000 19 B 98.266, , wonach kein "ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis im Sinne höherer Gewalt" vorliegt, sondern allenfalls eine Fahrlässigkeit eines oder mehrerer Bediensteter, und der Betroffene auf eine Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung bei den ordentlichen Gerichten zu verweisen wäre). - VG Hannover, 30.07.2008 - 11 A 2999/06
Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigung aus der nationalen Reserve; …
Diese Rechtsprechung ist nach Auffassung des Gerichts auf das Gemeinschaftsrecht übertragbar (VG Hannover, Urt. v. 04.04.2008 - 11 A 3360/06 -). - VG Hannover, 25.06.2008 - 11 A 3213/06
Zur vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Flurbereinigungsgesetz als Fall …
Anders als zivilrechtlichen Beziehungen, in denen der Gerichtshof sämtliche Risiken bis hin zum betrügerischen Verhalten des Geschäftspartners als übliche Geschäftsrisiken der Rechtssphäre des Betroffenen zuschreibt und sie damit als nicht ungewöhnlich und unvorhersehbar wertet (…vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1987, Rs. 109/86 - Theodorakis -, Slg. 1987, 4319, Randnr. 8;… Urt. v. 09.08.1994, Rs. C-347/93 - Boterlux -, Slg. 1994, I-3933, Randnr. 35 f.), kann ein rechtswidriges oder sorgfaltspflichtwidriges Behördenhandeln im Einzelfall einen Fall höherer Gewalt i.S.d. Art. 40 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1782/2003 darstellen (…vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 18.03.1993 - Rs. C-50/92 - Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1053, Randnr. 13;… BVerwG, Urt. v. 29.04.2004 - 3 C 27.03 -, BVerwGE 121, 10, 14; VG Hannover, Urt. v. 04.04.2008 - 11 A 3360/06 -).
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