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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 03.06.2020 - 11 A 45/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14249
VG Schleswig, 03.06.2020 - 11 A 45/19 (https://dejure.org/2020,14249)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.06.2020 - 11 A 45/19 (https://dejure.org/2020,14249)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 11 A 45/19 (https://dejure.org/2020,14249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Ausländerrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GFK Art. 28, EATTR, AufenthG § 60 Abs. 5, AsylG § 3, AufenthG § 25 Abs. 2, AufenthG §, AsylG § 3
    Übergang der Verantwortung, Flüchtlingsanerkennung, Aufenthaltstitel, internationaler Schutz in EU-Staat, Abschiebungsverbot, Aufenthaltserlaubnis, deklaratorische Wirkung, Genfer Flüchtlingskonvention, Bulgarien, Flüchtlingseigenschaft, Europäisches Übereinkommen über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft, …

    Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2020 - 11 A 45/19
    Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention einschließlich der Bestimmungen über den Reiseausweis für Flüchtlinge vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1991 - 1 C 42/88 -, juris Rn. 13, 14 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 14.07.1992 - 13 S 2026/91 -, juris Rn. 22).

    Einen in allen Vertragsstaaten wirksamen internationalen Flüchtlingsstatus hat die Genfer Flüchtlingskonvention zwar nicht geschaffen, sodass die Souveränität der Vertragsstaaten, selbst über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Einzelfall zu befinden, nicht in Frage gestellt wird, da jeder Vertragsstaat in eigener Verantwortung nach den Vorschriften der Konvention über die Flüchtlingseigenschaft zu entscheiden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1991 - 1 C 42/88 -, juris Rn. 21).

    Es genügt nicht die faktische Anwesenheit, selbst wenn sie dem Vertragsstaat bekannt ist und von diesem hingenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1991 - 1 C 42/88 -, juris Rn. 36).

    In der Bundesrepublik Deutschland ist der Aufenthalt eines Ausländers grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1991 - 1 C 42/88 -, juris Rn. 37; vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 14.07.1992 - 13 S 2026/91 -, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2020 - 11 A 45/19
    Ein in einem anderen Mitgliedstaat anerkannter Flüchtling hat zwar keinen Anspruch auf ein weiteres Anerkennungsverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat, wenn ihm die Rückkehr in den Mitgliedstaat, der ihn als Flüchtling anerkannt hat, unzumutbar ist (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27.06.2017 - 1 C 26/16 -, juris Rn. 32).

    In diesem Fall räumt aber eine aufenthaltsrechtliche Lösung dem betroffenen Flüchtling die Rechte nach Art. 20 ff. der Richtlinie 2011/95/EU in Deutschland ein (so wohl BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27.06.2017 - 1 C 26/16 -, juris Rn. 34).

    Solange ihm eine Rückkehr in den Mitgliedstaat, der ihn als Flüchtling anerkannt hat, nicht zumutbar ist, muss seiner Rechtsstellung dadurch Rechnung getragen werden, dass der Betroffene im Aufenthaltsmitgliedstaat in unionsrechtskonformer Auslegung der nationalen aufenthalts- und sozialrechtlichen Rechtsvorschriften wie ein dort anerkannter Flüchtling zu behandeln ist (so wohl BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27.06.2017 - 1 C 26/16 -, juris Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - 13 S 2026/91

    Palästina-Flüchtlinge; Reiseausweis, Fremdenpaß; Wegfall des Schutzes der UNRWA; …

    Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2020 - 11 A 45/19
    Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention einschließlich der Bestimmungen über den Reiseausweis für Flüchtlinge vor (vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.06.1991 - 1 C 42/88 -, juris Rn. 13, 14 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.1992 - 13 S 2026/91 -, juris Rn. 22).

    In der Bundesrepublik Deutschland ist der Aufenthalt eines Ausländers grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.06.1991 - 1 C 42/88 -, juris Rn. 37; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.1992 - 13 S 2026/91 -, juris Rn. 33).

    Die bloße Anwesenheit des Ausländers, mag sie auch von der Behörde hingenommen werden, genügt nach deutschem Recht unabhängig von ihrer Dauer nicht für einen rechtmäßigen Aufenthalt (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 02.08.2018 - 8 ME 42/18 -, juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.1992 - 13 S 2026/91 -, juris Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 8 ME 42/18

    Abschiebung; Antragsfrist; EATRR; Europäisches Übereinkommen über den Übergang …

    Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2020 - 11 A 45/19
    Die bloße Anwesenheit des Ausländers, mag sie auch von der Behörde hingenommen werden, genügt nach deutschem Recht unabhängig von ihrer Dauer nicht für einen rechtmäßigen Aufenthalt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2018 - 8 ME 42/18 -, juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 14.07.1992 - 13 S 2026/91 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2020 - 11 A 45/19
    Die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GFK bestimmt sich nach dem in Art. 1 GFK umschriebenen Flüchtlingsbegriff (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1 C 21/87 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 12.04.2016 - 3 B 7/16

    Wiedereinsetzung; Fristenkalender; Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge; …

    Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2020 - 11 A 45/19
    Es ist kein Rechtsakt der Europäischen Union (Anmerkung von Dr. Berthold Huber zum Beschluss des OVG Bautzen vom 12.04.2016 - 3 B 7/16 -, NVwZ 2017, 244, 246).
  • VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19

    Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende …

    Rn. 92 Vgl. auch: Hessischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 2021 - 3 B 1013/20 -, juris, Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (VG), Urteil vom 3. Juni 2020 - 11 A 45/19 -, juris, Rn. 23.
  • VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach …

    Rn. 17 2. Die Klägerin hat jedoch einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG bei unionsrechtskonformer Auslegung der Norm (zur unionsrechtlichen Auslegung des § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - juris Rn. 25; VG Schleswig, U.v. 3.6.2020 - 11 A 45/19 - juris Rn. 30; zur erweiternden Auslegung VG Gießen, U.v. 19.8.2021 - 6 K 5451/18.GI.A - juris Rn. 27; zur analogen Auslegung VG Wiesbaden, U.v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI - juris Rn. 29; wohl auch OVG RhPf, B.v. 18.8.2022 - 13 A 10044/21.OVG - juris Rn. 20; zur unmittelbaren Anwendung VG Hannover, U.v. 1.3.2022 - 5 A 1392/21 - juris Rn. 26; a.A. Ziffer III.3.3.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LC 234/23

    Aufenthaltserlaubnis; EATRR; europarechtskonforme Auslegung; Flüchtling; …

    Der Kläger wiederholt und verteidigt die Argumentation des erstinstanzlichen Urteils und verweist ergänzend auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Schleswig in seinem Urteil vom 3. Juni 2020 (- 11 A 45/19 -, Rn. 18 ff., 29).
  • OVG Sachsen, 23.07.2021 - 5 A 875/20

    Befangenheit; rechtliches Gehör; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    In gleicher Weise habe das Verwaltungsgericht Schleswig in seiner Entscheidung vom 3. Juni 2020 - 11 A 45/19 - geurteilt.

    Auch die vom Kläger zitierte erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung erweitert den Kern seines diesbezüglichen Vorbringens nicht um Erwägungen, die vom Verwaltungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs ausdrücklich zu erörtern gewesen wären, denn tatsächlich betraf das vom Kläger benannte Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 3. Juni 2020 - 11 A 45/19 - weder asylrechtliche Ansprüche noch wurden die dort vielmehr gegenständlichen ausländerrechtlichen Ansprüche aus dem Europäischen Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 hergeleitet, welches im Gegenteil als nicht anwendbar erachtet wurde.

  • VGH Bayern, 18.04.2024 - 19 ZB 23.2287

    Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag eines in Italien anerkannten Flüchtlings …

    Rn. 13 Es spricht aber viel dafür, dass die Klägerin einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG bei unionsrechtskonformer Auslegung der Norm hat (…zur unionsrechtlichen Auslegung des § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - juris Rn. 25; VG Schleswig-Holstein, U.v. 3.6.2020 - 11 A 45/19 - juris Rn. 30;… zur erweiternden Auslegung VG Gießen, U.v. 19.8.2021 - 6 K 5451/18.GI.A - juris Rn. 27;… zur analogen Auslegung VG Wiesbaden, U.v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI - juris Rn. 29;… zur unmittelbaren Anwendung VG Hannover, U.v. 1.3.2022 - 5 A 1392/21 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 21.01.2025 - 19 B 24.1120

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Übergang der Verantwortung …

    Rn. 17 2. Der Kläger hat jedoch einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG bei unionsrechtskonformer Auslegung der Norm (zur unionsrechtskonformen Auslegung des § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG BVerwG, B.v. 2.8.2017 - 1 C 2.17 - juris Rn. 25; VG Schleswig, U.v. 3.6.2020 - 11 A 45/19 - juris Rn. 30; zur erweiternden Auslegung VG Gießen, U.v. 19.8.2021 - 6 K 5451/18.GI.A - juris Rn. 27; zur analogen Auslegung VG Wiesbaden, U.v. 15.10.2021 - 4 K 810/21.WI - juris Rn. 29; wohl auch OVG RhPf, B.v. 18.8.2022 - 13 A 10044/21.OVG - juris Rn. 20; zur unmittelbaren Anwendung VG Hannover, U.v. 1.3.2022 - 5 A 1392/21 - juris Rn. 26; a.A. Ziffer III.3.3.
  • VG Minden, 07.12.2021 - 7 K 2885/20
    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1991 - 1 C 42.88 -, juris Rn. 13, 14 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli .1992 - 13 S 2026/91 -, juris Rn. 22; VG Schleswig-Holstein vom 3. Juni 2020 - 11 A 45/19 -, juris Rn. 13 f.
  • VG Saarlouis, 06.02.2026 - 6 K 978/22

    Der Verantwortungsübergang nach Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EÜÜVF …

    Rn. 55 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 05.06.2025, 13 LC 234/23, juris Rn. 47, 51; im Ergebnis auch BayVGH, Urteil vom 21.01.2025, 19 B 24.1120, juris Rn. 17 ff; zum selben Ergebnis kommend in erweiternder Auslegung des § 25 Abs. 2 AufenthG VG Schleswig, Urteil vom 03.06.2020, 11 A 45/19, juris Rn. 30 sowie VG Gießen, Urteil vom 19.08.2021, 6 K 5451/18.GI.A juris Rn. 27; so wohl auch VG Wiesbaden, Urteil vom 15.10.2021, 4 K 810/21.WI, juris Rn. 29; ebenfalls zum selben Ergebnis kommend in analoger Anwendung des § 25 Abs. 2 AufenthG OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.08.2022, 13 A 10044/21.OVG, juris Rn. 20; zur unmittelbaren Anwendung VG Hannover, Urteil vom 01.03.2022, 5 A 1392/21, juris Rn. 26; dahingehend, dass ein in einem anderen Mitgliedstaat anerkannter Flüchtling auch ohne Durchführung eines weiteren Asylverfahrens in Deutschland in den vollen Genuss der mit der Flüchtlingsanerkennung verbundenen Rechte kommen kann und nicht dauerhaft auf dem Status eines nur geduldeten Ausländers unter Ausschluss der einem anerkannten Flüchtlings zustehenden Aufenthalts- und Teilhaberechte verbleibt bereits BVerwG, EuGH-Vorlage vom 02.08.2017, 1 C 2/17, juris Rn. 24; weiter bemerkenswert in diesem Zusammenhang VG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2020, 22 K 17460/17.A, juris Rn. 119 ff, wonach der Übergang der Verantwortung nach dem EÜÜVF wie ein Aufenthaltstitel zu behandeln ist und dieser gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG a.F. (jetzt wohl § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AsylG) dem Erlass einer Abschiebungsandrohung im Asylverfahren entgegensteht.
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