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Rechtsprechung
   VG Berlin, 12.12.1994 - 11 A 663.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3850
VG Berlin, 12.12.1994 - 11 A 663.93 (https://dejure.org/1994,3850)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.12.1994 - 11 A 663.93 (https://dejure.org/1994,3850)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 1994 - 11 A 663.93 (https://dejure.org/1994,3850)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer Werbung auf Taxen; Chancengleichheit der Taxen/ Ordnung auf Taxistellplätzen; Differenzierung zwischen politischer Werbung und Fremdwerbung auf Taxen; Unentbehrliche Mittlerrolle für Kunst bei Aufklebern auf Taxen; Anonymes ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 822
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98

    Werbeverbot an Taxen; Taxi, politisches und religiöses Werbeverbot; …

    Insoweit macht sich der beschließende Senat die Ausführungen des Verwaltungsgerichts (NVwZ 1995, 822) und des Oberverwaltungsgerichts vornehmlich zu Art. 5 Abs. 1 GG zu eigen; namentlich trifft es zu, daß die durch § 26 Abs. 4 Satz 2 BOKraft bewirkte Einschränkung der Meinungsfreiheit (und Glaubensfreiheit) sich lediglich auf eine (von vielen denkbaren) bestimmte Form der Äußerung bezieht.
  • BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98

    Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen

    c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 1994 - VG 11 A 663.93 -,.
  • OVG Hamburg, 05.03.2004 - 1 Bf 375/99

    Verbot von nach außen wirkender Eigenwerbung an Taxen; Berufsausübungsfreiheit

    cc) Durch diese rechtlichen und tatsächlichen Änderungen sind die Gründe, die zur Rechtfertigung des Werbeverbots an Taxen in der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und in Rechtsprechung und Schrifttum (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.1984, DÖV 1984 S. 1026; Beschl. v. 30.7.1986, DÖV 1987 S. 868; VG Berlin, Urt. 12.12.1994, NVwZ 1995 S. 822;… VG Hamburg, Urt. v. 4.11.1998, VRS Bd. 97 S. 466, 468, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschl. v. 3.9.1999, 5 Bf 136/99; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand 2000, § 26 BOKraft Anmerkung 11) ursprünglich angeführt worden sind, inzwischen entfallen.
  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien …

    Zur Vorzensur wird das Verbot des § 5 Abs. 3 S. 1 GlüStV auch nicht dadurch, dass die Möglichkeit besteht, gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 GlüStV Ausnahmen von diesem Verbot zu erlauben (vgl. VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 1994 - 11 A 663/93 -, NVwZ 1995, 822; nachgehend bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, und BVerfG, Beschluss vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310.98 -).
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