Rechtsprechung
| BVerwG, 30.07.2024 - 11 B 1.24 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 6 S 1667/22
- BVerwG, 30.07.2024 - 11 B 1.24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg …
Auszug aus BVerwG, 30.07.2024 - 11 B 1.24
Darüber hinaus muss eine Fachplanung auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend dergestalt Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten durch die Fachplanung nicht unnötigerweise "verbaut" werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 58 …und vom 7. Oktober 2021 - 4 A 9.19 - juris Rn. 63). - BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19
Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …
Auszug aus BVerwG, 30.07.2024 - 11 B 1.24
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4). - BVerwG, 07.10.2021 - 4 A 9.19
Klage gegen Höchstspannungsfreileitung in Krefeld erfolglos
Auszug aus BVerwG, 30.07.2024 - 11 B 1.24
Darüber hinaus muss eine Fachplanung auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend dergestalt Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten durch die Fachplanung nicht unnötigerweise "verbaut" werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 58 und vom 7. Oktober 2021 - 4 A 9.19 - juris Rn. 63).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.07.2024 - 11 B 1.24
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4). - BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 16.20
Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen …
Auszug aus BVerwG, 30.07.2024 - 11 B 1.24
Die Entscheidung lässt offen, ob eine Gemeinde sich auf eine hinreichende Konkretisierung ihrer Planung berufen kann, wenn lediglich ein Gemeinderatsbeschluss (dort: zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans) vorliegt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. November 2022 - 4 A 16.20 - juris Rn. 53). - BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96
Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz …
Auszug aus BVerwG, 30.07.2024 - 11 B 1.24
Rn. 7 Der Hinweis der Beschwerde auf das Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1997 - 11 A 18.96 - (Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 24 S. 30) führt gleichfalls nicht auf einen grundsätzlichen Klärungsbedarf.
- VGH Bayern, 14.11.2024 - 8 A 22.40034
Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung eines …
Die Studie zur räumlichen Entwicklung - Bereich Bahnunterführung - Umgehungs straße - Südstadt des Landschaftsarchitekturbüros F. (vgl. digitale GA Bl. 591; im Folgenden: Machbarkeitsstudie) stellt keine verfestigte Planung oder eine noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsicht der Klägerin dar, auf die abwägend Rücksicht zu nehmen gewesen wäre (…vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2021 - 7 A 10.20 - NVwZ 2021, 1696 = juris Rn. 25; B.v. 30.7.2024 - 11 B 1.24 - juris Rn. 5).
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