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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 145.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12550
BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 145.93 (https://dejure.org/1993,12550)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1993 - 11 B 145.93 (https://dejure.org/1993,12550)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1993 - 11 B 145.93 (https://dejure.org/1993,12550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Höhe von Rückzahlungsraten für ein während der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährtes Darlehen - Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes - Vorbehalt des "Gleichbleibens der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 145.93
    Die Regelung hält sich vielmehr innerhalb des Spielraumes, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 65, 141 [BVerfG 06.10.1983 - 2 BvL 22/80]; 76, 256 <349 f. [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]>; 82, 60 ) gerade für den Bereich des Sozialleistungsrechts mehrfach betont hat.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 145.93
    Die Regelung hält sich vielmehr innerhalb des Spielraumes, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 65, 141 [BVerfG 06.10.1983 - 2 BvL 22/80]; 76, 256 <349 f. [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]>; 82, 60 ) gerade für den Bereich des Sozialleistungsrechts mehrfach betont hat.
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Stellenzulagen für Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 145.93
    Die Regelung hält sich vielmehr innerhalb des Spielraumes, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 65, 141 [BVerfG 06.10.1983 - 2 BvL 22/80]; 76, 256 <349 f. [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]>; 82, 60 ) gerade für den Bereich des Sozialleistungsrechts mehrfach betont hat.
  • BVerwG, 07.01.1993 - 11 B 90.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 145.93
    Dies hat der Senat bereits mit Beschluß vom 7. Januar 1993 - BVerwG 11 B 90.92 - (Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 14 S. 11 f.) entschieden.
  • BVerwG, 24.03.1988 - 5 B 126.87
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 145.93
    Ebensowenig wie die Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten von den Förderungsarten Zuschuß und Grunddarlehen auf die Förderungsart Volldarlehen durch das Haushaltsbegleitgesetz 1903 gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Rechtssicherheit oder gegen den in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsgrundsatz verstieß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - ), ist die Anhebung der Ratenhöhe durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz im Hinblick auf die genannten Verfassungsgrundsätze bedenklich.
  • VG Köln, 07.12.2020 - 25 K 7585/19
    Rn. 45 BVerwG, Beschlüsse vom 08.11.1993 - 11 B 145.93 -, Juris und vom 07.01.1993 - 11 B 90.92 -, a.a.O; OVG NRW, Urteile vom 03.07.1992 - 16 A 3191/91 -, Juris und vom 11.06.1992 - 16 A 3744/91 -, a.a.O.,.

    Rn. 49 BVerwG, Beschluss vom 08.11.1993 - 11 B 145.93 -, a.a.O. Rn. 4.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2025 - 12 A 393/25

    Erhöhung der monatlichen Darlehensraten gegenüber einem Darlehensschuldner bzgl. …

    Rn. 10 Vgl. auch zum darauf gestützten Ausschluss eines Vertrauensschutzes der Darlehensschuldner im Zusammenhang mit einer früheren Anhebung der Ratenhöhe: BVerwG, Beschluss vom 8. November 1993 - 11 B 145.93 -, juris Rn. 3.
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