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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1998 - 11 B 2.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14519
BVerwG, 12.03.1998 - 11 B 2.98 (https://dejure.org/1998,14519)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1998 - 11 B 2.98 (https://dejure.org/1998,14519)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1998 - 11 B 2.98 (https://dejure.org/1998,14519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache einer wasserrechtlichen Ordnungsverfügung nur ausnahmsweise bei Revisibilität des Landesrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19

    Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheid wegen Nichtigkeit der zugrundeliegenden …

    Denn der Verwaltungsakt ist dann lediglich objektiv rechtswidrig, verletzt aber nicht ein subjektives, dem einzelnen zustehendes Recht im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - 11 B 2.98 - juris Rn. 4 …und vom 4. November 2005 - 1 B 58.05 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 14 Rn. 4).
  • BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 5.19

    Heranziehung eines Beitragspflichtigen zu einem Beitrag für die Herstellung der …

    Denn der Verwaltungsakt ist dann lediglich objektiv rechtswidrig, verletzt aber nicht ein subjektives, dem einzelnen zustehendes Recht im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - 11 B 2.98 - juris Rn. 4 …und vom 4. November 2005 - 1 B 58.05 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 14 Rn. 4).
  • BVerwG, 05.09.2008 - 9 B 43.08

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei durch Anwendung der …

    Solche Pflichten könnten einem Befüller schon deswegen nicht auferlegt werden, weil ihre Erfüllung außerhalb seines rechtlichen und faktischen Einflussbereichs läge und Unmögliches nicht verlangt werden darf (vgl. hierzu etwa Beschluss vom 12. März 1998 - BVerwG 11 B 2.98 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.09.2008 - 9 B 44.08

    Umfang der Pflichten eines Befüllers von Flüssiggaskesselwagen

    Solche Pflichten könnten einem Befüller schon deswegen nicht auferlegt werden, weil ihre Erfüllung außerhalb seines rechtlichen und faktischen Einflussbereichs läge und Unmögliches nicht verlangt werden darf (vgl. hierzu etwa Beschluss vom 12. März 1998 - BVerwG 11 B 2.98 - juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 K 8482/02

    Serbien und Montenegro, Albaner, LDK, Asylberechtigte, Asylanerkennung, Widerruf, …

    Rn. 86 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55, 56/92 -, NVwZ 1998, 606 (607); BVerwG, Beschluss vom 12. März 1998 - 11 B 2.98 -, zitiert nach Juris.
  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 3 A 631/09

    Rinder, Verbringungsverbot, spongiforme Rinderenzephalopathie (BSE), …

    Denn eine Verletzung in ihren Rechten scheidet aus, weil die Anordnung des Verbringungsverbots rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. März 1998 - 11 B 2.98 -, juris Rn. 4).
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