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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32161
VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996 (https://dejure.org/2022,32161)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2022 - 11 B 20.2996 (https://dejure.org/2022,32161)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - 11 B 20.2996 (https://dejure.org/2022,32161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; StVG § 2 Abs. 4 S. 1, Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, Abs. 8, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens (Straftaten mit hohem Aggressionspotenzial) - Anfechtungsklage

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 2 Abs. 4 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7, Abs. 8, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV
    Fahreignungsrecht: Anforderungen an eine Begutachtungsanordnung bei lange zurückliegenden Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung | Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Lange zurückliegende ...

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Fahreignung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lange zurückliegende Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 2 Abs. 4 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7, Abs. 8, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV
    Fahreignungsrecht: Anforderungen an eine Begutachtungsanordnung bei lange zurückliegenden Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung | Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Lange zurückliegende ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19).

    Abzustellen ist insoweit auf die in der Beibringungsaufforderung offenzulegenden Ermessenserwägungen, die nicht durch die nachträgliche Darlegung geheilt werden können, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 21, 36 a.E.).

    Rn. 23 Für die Frage von Eignungszweifeln und die anschließende Ermessensausübung macht es einen Unterschied, ob eine fahreignungsrelevante Zuwiderhandlung erst kurze Zeit oder aber bereits mehrere Jahre zurückliegt, selbst wenn sie nach den maßgeblichen Tilgungsvorschriften noch verwertbar ist (BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 36 zu im Fahreignungsregister eingetragenen Straftaten).

    Wenn dies in Betracht kommt, wird sie dem Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber hierzu Gelegenheit geben müssen (BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    Der Zusammenhang zwischen aggressivem Verhalten außerhalb und innerhalb des Straßenverkehrs ist empirisch erwiesen (vgl. VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 - VRS 130, 256 = juris Rn. 30 m.w.N.;… Wagner/ Strohbeck-Kuehner in Wagner/Müller/Koehl/Rebler, Fahreignungszweifel bei Verkehrsdelinquenz, Aggressionspotenzial und Straftaten, 2020, S. 51 ff.).

    Rn. 20 Straftaten weisen insbesondere dann auf ein hohes Aggressionspotenzial hin und stehen im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, wenn die Tathandlungen auf einer Bereitschaft zu ausgeprägt impulsivem Verhalten beruhen und dabei Verhaltensmuster deutlich werden, die sich so negativ auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken können, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist (VGH BW, U.v. 27.7.2016 a.a.O. Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2017 - 16 E 132/16

    Formelle Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung betreffend die Kraftfahreignung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    Die vom Kläger begangene gefährliche Körperverletzung und die dreifache sexuelle Nötigung waren von einem hohen Aggressionspotenzial gekennzeichnet (vgl. OVG NW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris Rn. 7;… NdsOVG, U.v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 - NJW 2014, 3176 = juris Rn. 51), wodurch der Zusammenhang mit der Kraftfahreignung hergestellt wird.

    Ziehen Umstände, die Zweifel an der Fahreignung begründen, keine Eintragung in das Fahreignungsregister nach sich, muss einzelfallbezogen unter Einbeziehung aller relevanten Umstände geprüft werden, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen relevanten Gefahrenverdacht begründen (vgl. OVG NW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris Rn. 10 ff.;… jeweils zu Fällen ohne Ermessensspielraum: BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 41 f.;… OVG NW, B.v. 12.9.2009 - 16 E 1439/08 - juris Rn. 11 f.).

  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 11 ZB 20.2572

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    Letzterer setzt weder voraus, dass die Anlasstaten einen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften darstellen, noch, dass sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen oder im Straßenverkehr begangen wurden oder der Betroffene bereits zuvor im Straßenverkehr aufgefallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2021 - 11 ZB 20.2572 - juris Rn. 15;… B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.2194 - juris Rn. 12;… Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 28.9.2022, § 11 FeV Rn. 110).

    In Betracht kommen insoweit typischerweise solche Straftaten, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie etwa Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung (vgl. Nr. 3.16 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, B.v. 17.5.2021 a.a.O. Rn. 15;… B.v. 30.11.2020 - 11 CS 20.1781 - juris Rn. 16;… HessVGH, B.v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192 = juris Rn. 6;… NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 32).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist nur gerechtfertigt, wenn dies zur Abwehr einer bei realistischer Einschätzung tatsächlich bestehenden Gefahr notwendig ist, d.h. wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Betroffene ein entsprechendes Verhalten im Straßenverkehr zeigt (so zum Drogenkonsum: BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081 = juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13

    Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    In Betracht kommen insoweit typischerweise solche Straftaten, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie etwa Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung (vgl. Nr. 3.16 der Begutachtungsleitlinien;… BayVGH, B.v. 17.5.2021 a.a.O. Rn. 15;… B.v. 30.11.2020 - 11 CS 20.1781 - juris Rn. 16; HessVGH, B.v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192 = juris Rn. 6;… NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    Ziehen Umstände, die Zweifel an der Fahreignung begründen, keine Eintragung in das Fahreignungsregister nach sich, muss einzelfallbezogen unter Einbeziehung aller relevanten Umstände geprüft werden, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen relevanten Gefahrenverdacht begründen (…vgl. OVG NW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris Rn. 10 ff.; jeweils zu Fällen ohne Ermessensspielraum: BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 41 f.;… OVG NW, B.v. 12.9.2009 - 16 E 1439/08 - juris Rn. 11 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zur Frage künftig …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    Die vom Kläger begangene gefährliche Körperverletzung und die dreifache sexuelle Nötigung waren von einem hohen Aggressionspotenzial gekennzeichnet (…vgl. OVG NW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris Rn. 7; NdsOVG, U.v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 - NJW 2014, 3176 = juris Rn. 51), wodurch der Zusammenhang mit der Kraftfahreignung hergestellt wird.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    In Betracht kommen insoweit typischerweise solche Straftaten, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie etwa Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung (vgl. Nr. 3.16 der Begutachtungsleitlinien;… BayVGH, B.v. 17.5.2021 a.a.O. Rn. 15;… B.v. 30.11.2020 - 11 CS 20.1781 - juris Rn. 16;… HessVGH, B.v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192 = juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2009 - 16 E 1439/08

    Rechtmäßigkeit einer auf § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV gestützten …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996
    Ziehen Umstände, die Zweifel an der Fahreignung begründen, keine Eintragung in das Fahreignungsregister nach sich, muss einzelfallbezogen unter Einbeziehung aller relevanten Umstände geprüft werden, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen relevanten Gefahrenverdacht begründen (…vgl. OVG NW, B.v. 11.4.2017 - 16 E 132/16 - juris Rn. 10 ff.;… jeweils zu Fällen ohne Ermessensspielraum: BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 41 f.; OVG NW, B.v. 12.9.2009 - 16 E 1439/08 - juris Rn. 11 f.).
  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 11 CS 20.1781

    Erfordernis einer MPU bei Begehung von Straftaten mit hohem Aggressionspotenzial

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 CS 14.2194

    Straftaten, die in Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (hier: …

  • OVG Saarland, 21.06.2023 - 1 B 18/23

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung außerhalb des …

    Die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, greift in erheblicher Weise in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein; ein solcher Eingriff ist nur gerechtfertigt, wenn er zur Abwehr einer bei realistischer Einschätzung tatsächlich bestehenden Gefahr notwendig ist, d.h. wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Betroffenen ein entsprechendes Verhalten im Straßenverkehr zeigt.[Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 20, 35 m.w.N., und Urteil vom 17.10.2022 - 11 B 20.2996 -, juris Rn. 26][Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 20, 35 m.w.N., und Urteil vom 17.10.2022 - 11 B 20.2996 -, juris Rn. 26] In diesem Sinne sind Maßnahmen notwendig, wenn der Fahrerlaubnisinhaber als möglicherweise fahrungeeignet angesehen werden kann, obwohl ihm die Hilfestellungen des § 4 Abs. 3 StVG nicht angeboten worden sind und obwohl er die Schwelle von acht Punkten noch nicht erreicht hat.

    Eine derartige, spekulativ anmutende Argumentation, die zudem in einem Spannungsverhältnis zu der der Verwaltungsrechtsprechung obliegenden Funktion der Kontrolle (und nicht der "Reparatur") von Verwaltungshandeln stünde, trüge der Bedeutung der sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Notwendigkeit effektiver Rechtsschutzgewährung ebenso wenig Rechnung wie der mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung einhergehenden Beeinträchtigung des in Art. 2 Abs. 1 GG verankerten Persönlichkeitsrechts des Betroffenen.[vgl. auch Bayerischer VGH, Urteil vom 17.10.2022 - 11 B 20.2996 -, juris Rn. 26][vgl. auch Bayerischer VGH, Urteil vom 17.10.2022 - 11 B 20.2996 -, juris Rn. 26].

  • VGH Bayern, 05.11.2025 - 11 CS 25.1599

    Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis sowie der Fahrerlaubnis zur …

    In Betracht kommen insoweit typischerweise solche Straftaten, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie insbesondere die Körperverletzung (vgl. Begutachtungsleitlinien Nr. 3.16;… s. zu alldem auch BayVGH, B.v. 17.5.2021 - 11 ZB 20.2572 - juris Rn. 15 m.w.N.; U.v. 17.10.2022 - 11 B 20.2996 - zfs 2023, 53 = juris Rn. 19 f.).

    Es macht für die Frage von Eignungszweifeln und die anschließende Ermessensausübung einen Unterschied, ob eine fahreignungsrelevante Auffälligkeit erst kurze Zeit oder aber bereits mehrere Jahre zurückliegt, selbst wenn sie nach den maßgeblichen Tilgungsvorschriften noch verwertbar ist (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 36 zu im Fahreignungsregister eingetragenen Straftaten; BayVGH, U.v. 17.10.2022 - 11 B 20.2996 - zfs 2023, 53 = juris Rn. 23 zu nur im Bundeszentralregister eingetragenen Straftaten).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2025 - 16 A 961/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis eines Inhabers wegen Nichteignung zum Führen von …

    Rn. 10 Vgl. zum Ganzen Bay. VGH, Urteil vom 17. Oktober 2022 - 11 B 20.2996 -, juris, Rn. 19, und Beschluss vom 30. November 2020 - 11 CS 20.1781 -, juris, Rn. 16; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 30. März 2015 - 16 A 1741/13 -, juris, Rn. 37, und Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 16 B 260/21 - (n. v., S. 4 des Beschlusses).

    Rn. 28 Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 17. Oktober 2022 - 11 B 20.2996 -, juris, Rn. 22 f. (mehr als elf bzw. 13 Jahre); OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2017 - 16 E 132/16 -, juris, Rn. 7 ff., 16 (fast 13 bzw. 20 Jahre).

  • VGH Bayern, 19.03.2026 - 11 CS 26.120

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtvorlage des angeordneten …

    In Betracht kommen insoweit typischerweise solche Straftaten, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie etwa Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung (vgl. Nr. 3.16 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, U.v. 17.10.2022 - 11 B 20.2996 - juris Rn. 20;… B.v. 30.11.2020 - 11 CS 20.1781 - juris Rn. 16;… OVG NW, B.v. 23.6.2025 - 16 A 961/22 - juris Rn. 11;… HessVGH, B.v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 - juris Rn. 6;… NdsOVG, B.v. 2.12.2016 - 12 ME 142/16 - DAR 2017, 159 = juris Rn. 32).
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