Rechtsprechung
| BVerwG, 06.10.1997 - 11 B 34.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Sachverhaltserforschung - Ausmaß der Aufklärungspflicht der Gerichte bei der Feststellung, ob Diesellokomotiven oder Elektrolokomotiven leistungsfähiger sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1997 - 4 K 7/97
- BVerwG, 06.10.1997 - 11 B 34.97
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 13.96
Auszug aus BVerwG, 06.10.1997 - 11 B 34.97
Soweit die Beschwerde eine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1996 - BVerwG 11 VR 13.96 - (= Beschluß vom 27. August 1996 - BVerwG 11 VR 10.96 - in Buchholz nicht vollst. abgedruckt NuR 1997, 192 = NVwZ-RR 1997, 208 [BVerwG 27.08.1996 - 11 VR 10/96]) geltend macht, genügt dieser Vortrag schon nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bewirkt die bloße Elektrifizierung einer Strecke im allgemeinen keine Lärmerhöhung (vgl. die Beschlüsse vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 VR 10.94 - NVwZ 1995, 379 [BVerwG 13.10.1994 - 7 VR 10/94] und vom 27. August 1996 a.a.O.).
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1997 - 11 B 34.97
Soweit die Beschwerde als weiteren Verfahrensmangel rügt, das Oberverwaltungsgericht habe bei der Beurteilung der Kausalitätsfrage Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt, verkennt sie, daß solche Mängel nicht den Verfahrensablauf, sondern die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung betreffen und mithin einen Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründen können (BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - DVBl 1996, 108). - BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96
Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1997 - 11 B 34.97
Soweit die Beschwerde eine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1996 - BVerwG 11 VR 13.96 - (= Beschluß vom 27. August 1996 - BVerwG 11 VR 10.96 - in Buchholz nicht vollst. abgedruckt NuR 1997, 192 = NVwZ-RR 1997, 208 [BVerwG 27.08.1996 - 11 VR 10/96]) geltend macht, genügt dieser Vortrag schon nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines solchen Zulassungsgrundes stellt. - BVerwG, 13.10.1994 - 7 VR 10.94
Lärmimmissionen von Dieselzügen und Elektrifizierung der Trasse - Vorliegen eines …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1997 - 11 B 34.97
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bewirkt die bloße Elektrifizierung einer Strecke im allgemeinen keine Lärmerhöhung (vgl. die Beschlüsse vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 VR 10.94 - NVwZ 1995, 379 [BVerwG 13.10.1994 - 7 VR 10/94] …und vom 27. August 1996 a.a.O.).
- BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13
Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …
Ob die Kritik der Antragstellerin den Verfahrensablauf oder die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung betrifft (vgl. dazu Beschlüsse vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 4 und vom 6. Oktober 1997 - BVerwG 11 B 34.97 - juris Rn. 3), kann offen bleiben. - BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes über …
Denn hiermit wird lediglich der - etwa für einen Lärmschutzanspruch nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV bedeutsame - notwendige Zusammenhang von Elektrifizierung und Leistungserhöhung verneint, was sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit der Möglichkeit begründen lässt, dass eine Leistungserhöhung auch auf andere Weise, etwa durch den Einsatz entsprechend leistungsfähiger, wenn auch unwirtschaftlicher Diesellokomotiven (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 VR 10.94 - NVwZ 1995, 379 insoweit in Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 3 nicht abgedruckt und vom 6. Oktober 1997 - BVerwG 11 B 34.97 - juris Rn. 5) erreicht werden kann. - BVerwG, 26.02.2003 - 4 B 13.03
Voraussetzungen zur Zulassung einer Revision - Prüfungsumfang im Verfahren der …
Sollten sie damit Fehler bei der Sachverhalts- oder Beweiswürdigung behaupten wollen, übersehen sie, dass solche Fehler regelmäßig nicht den Verfahrensablauf, sondern die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung betreffen und mithin einen Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründen können (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - DVBl 1996, 108, und vom 6. Oktober 1997 - BVerwG 11 B 34.97 - ). - OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1998 - 4 K 8/94 Deren Voraussetzungen sind jedoch nicht erfüllt, wie der Senat bereits in dem einen in allen rechtlichen und tatsächlichen Aspekten gleichartigen Sachverhalt betreffenden Verwaltungsstreitverfahren - 4 K 7/97 - (BVerwG 11 B 34.97) rechtskräftig entschieden hat, das (lediglich) einen anderen Streckenabschnitt derselben überregionalen Eisenbahnverbindung zum Gegenstand hatte.
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