Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1985 - 11 B 45/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88
Umfassender Vortrag des Verfolgungsschicksals im Asylfolgeverfahren - …
Rn. 18 Die Vorschrift des § 14 AuslG ist auch nicht etwa durch die Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes überholt (so OVG Rheinland-Pfalz, 19.10.1984 - 11 B 202/84 -, EZAR 134 Nr. 2 = InfAuslR 1985, 56 m. abl. Anm. Laubinger, VerwArch. 76 , 201, und Renner, ZAR 1985, 88, für die Fälle, in denen ein Asylverfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nach dem Asylverfahrensgesetz noch durchgeführt werden kann); wie der Senat bereits in seinem oben zitierten Beschluß vom 23. Juni 1988 im Ergebnis festgestellt hat, ist § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG unabhängig davon anwendbar, ob ein Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen, ein Antrag bewußt nicht gestellt oder erst noch zu stellen ist (so auch VGH Baden-Württemberg, 24.08.1987 - 1 S 2796/86 -, EZAR 134 Nr. 3 = InfAuslR 1987, 335; OVG Hamburg, 30.08.1983 - Bs V 87/83 -, NVwZ 1985, 65 ff.; im Ergebnis auch so OVG Rheinland-Pfalz, im Rahmen eines Eilverfahrens nach §§ 10, 11 AsylVfG, 03.05.1985 - 11 B 45/85 - Renner, NJW 1984, 1257 insbesondere 1260).
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