Rechtsprechung
| BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Gleichheitsgrundsatz; Mehrung von Waldrandlagen
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- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Gleichheitsgrundsatz; Abfindung/Mehrung von Waldrandlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Landwirtschaft - Gleichbehandlungsgrundsatz im Flurbereinigungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.07.1998 - 13 A 96.748
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92
Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
Im Flurbereinigungsverfahren wird der Gleichbehandlungsgrundsatz durch den jedem Teilnehmer zustehenden Anspruch auf wertgleiche Abfindung gewährleistet (wie Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 3.92 Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72).In diesem Zusammenhang hat das Flurbereinigungsgericht - zutreffend - darauf hingewiesen, daß der vom Kläger für sein Begehren angeführte Gleichbehandlungsgrundsatz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 3.92 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72) durch den jedem Teilnehmer zustehenden Anspruch auf wertgleiche Abfindung gewährleistet wird.
- BVerwG, 27.11.1961 - I B 127.61
Mehrzuteilung/Hangflächen; Hanglage/Vergrößerung der Hangflächen in der …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
In Relation hierzu hat es die Zunahme der Waldrandlagen insgesamt als einen geringfügigen betriebswirtschaftlichen Nachteil eingestuft, der nicht gesondert durch eine Mehrung der Landabfindung oder andere Vorteile ausgeglichen werden mußte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. November 1961 - BVerwG 1 B 127.61 - RdL 1962, 243 ; Urteil vom 26. März 1962 BVerwG 1 C 24.61 - RdL 1962, 217 zur Mehrung von Hangflächen).Ist dieser Anspruch erfüllt, so ist damit in Anbetracht der Verschiedenheit der Verhältnisse die überhaupt mögliche gleiche Behandlung erreicht (vgl. Beschluß vom 27. November 1961 - BVerwG 1 B 127.61 - a.a.O., S. 244).
- VGH Bayern, 21.07.1998 - 13 A 96.748
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
VGH München vom 21.07.1998 - Az.: VGH 13 A 96.748 -.BVerwG 11 B 53.98 VGH 13 A 96.748.
- BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76
Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
Das ergibt sich daraus, daß es keinen Anspruch auf Abfindung in Ortsnähe gibt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 16.76 - RdL 1983, 15 ). - BVerwG, 26.03.1962 - I C 24.61
Maßstab für den im Rahmen der Flurbereinigung vorzunehmenden Grundstücksaustausch …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
In Relation hierzu hat es die Zunahme der Waldrandlagen insgesamt als einen geringfügigen betriebswirtschaftlichen Nachteil eingestuft, der nicht gesondert durch eine Mehrung der Landabfindung oder andere Vorteile ausgeglichen werden mußte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. November 1961 - BVerwG 1 B 127.61 - RdL 1962, 243 ; Urteil vom 26. März 1962 BVerwG 1 C 24.61 - RdL 1962, 217 zur Mehrung von Hangflächen). - BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59
Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
a) Die Beschwerde meint zum einen, das Flurbereinigungsgericht verweise zwar auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - (RdL 1960, 189 f.), gehe aber - obwohl die Ausgangslage dies zwingend erfordere - nicht darauf ein, daß in dem Beschluß vom 19. August 1958 - BVerwG 1 B 3.58 - (RdL 1959, 26) der Grundsatz aufgestellt worden sei, daß die Flurbereinigungsbehörde bei der Landzuteilung nicht willkürlich von der bestehenden Nutzungs- oder Bodenart abweichen dürfe. - BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56
Ermessensspielraum/Ausführungsanordnung, vorzeitige
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
a) Die Beschwerde meint zum einen, das Flurbereinigungsgericht verweise zwar auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - (RdL 1960, 189 f.), gehe aber - obwohl die Ausgangslage dies zwingend erfordere - nicht darauf ein, daß in dem Beschluß vom 19. August 1958 - BVerwG 1 B 3.58 - (RdL 1959, 26) der Grundsatz aufgestellt worden sei, daß die Flurbereinigungsbehörde bei der Landzuteilung nicht willkürlich von der bestehenden Nutzungs- oder Bodenart abweichen dürfe. - BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 46.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
Sie muß sich aber entgegenhalten lassen, daß etwaige Fehler des behördlichen Verfahrens von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht erfaßt werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1991 BVerwG 5 B 46.91 - Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 16; zuletzt Senatsbeschluß vom 11. Januar 1995 - BVerwG 11 B 2.95 - n.v.). - BVerwG, 27.06.1961 - I C 127.59
Berücksichtigung der Entfernung von Grundstücken vom Wirtschaftshof oder von der …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
b) Die Beschwerde rügt zum anderen, das Flurbereinigungsgericht habe sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1961 - BVerwG 1 C 127.59 - (RdL 1961, 239 f.) befassen müssen, nämlich mit der Frage, ob das in unmittelbarer Hofnähe gelegene Einlageflurstück 55 aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht uneingeschränkt dem Kläger hätte belassen werden müssen. - BVerwG, 26.06.1974 - V B 88.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hängigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98
Dies gilt auch dann, wenn ein Teilnehmer bestimmte Flächen abgeben muß, während andere Teilnehmer entsprechende Flächen behalten können, oder wenn andere Teilnehmer bestimmte, von einem Teilnehmer beanspruchte Flächen erhalten haben (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1974 - BVerwG 5 B 88.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 28). - BVerwG, 29.03.1974 - V B 67.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Einräumung …
- BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Wirtschaftserschwernis/Versetzung eines Zaunes; Wiederzuteilung/Einlage; …
- BVerwG, 13.06.1997 - 11 B 20.97
Bindung des Planungsermessens der Flurbereinigungsbehörde - Anspruch des …
- BVerwG, 11.01.1995 - 11 B 2.95
Antrag auf Abfindung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Vorliegen eines …
- BVerwG, 31.10.1958 - I B 3.58
Rechtsmittel
- OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 15 KF 12/08
Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung in Land nach Maßgabe des § 44 FlurbG bei …
Rn. 53 Soweit der Kläger meint, dass ihm das Flurstück 539/5 erneut hätte zugeteilt werden müssen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich niemand verlangen, mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1995 - BVerwG 11 C 20.94 -, AgrarR 1996, 97 = RdL 1995, 158; Beschluss vom 19. November 1998 - BVerwG 11 B 53.98 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 79 = RdL 1999, 65 = AgrarR 1999, 287 m.w.N.).Dies gilt auch dann, wenn ein Teilnehmer bestimmte Flächen abgeben muss, während andere Teilnehmer entsprechende Flächen behalten können, oder wenn andere Teilnehmer bestimmte, von einem Teilnehmer beanspruchte Flächen erhalten haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998, a.a.O.).
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 13 A 14.2106
Die Zuteilung eines nur schwer zu bewirtschaftenden Steilhangs durch den …
Allerdings kann ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens grundsätzlich nicht verlangen, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden, da ansonsten die Zusammenlegung von Grundstücken erheblich erschwert oder unmöglich gemacht würde (BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 11 B 53.98 - RdL 1999, 65).Dass einzelne Teilnehmer - bei im übrigen wertgleicher Abfindung - größere Vorteile durch die Flurbereinigung erhalten als andere, bedeutet für sich allein noch keine Verletzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichheit (BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 11 B 53.98 - RdL 1999, 65; BayVGH, U.v. 16.3.2006 - 13 A 04.515 - RzF 103 zu § 44 Abs. 1 FlurbG).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2017 - 9 C 11855/16
Verzicht einer Gemeinde auf ein zur Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen …
Rn. 26 Grundsätzlich gilt, dass kein Teilnehmer einen Anspruch darauf hat, dass ihm bestimmte Flurstücke zugewiesen werden, auch wenn er in deren Lage Flurstücke eingebracht hat; denn ein solcher Anspruch würde eine Flurbereinigung unmöglich machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - 11 B 93.98 -, RdL 1999, 65 und juris, Rn. 7;… Mayr, in: Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 44, Rn. 40, m.w.N.).
- VGH Bayern, 08.10.2013 - 13 A 10.3043
Übernahme der Umsetzung einer Vereinbarung zwischen zwei Teilnehmern durch die …
Ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens kann im Regelfall nicht verlangen, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden, da ansonsten die Zusammenlegung von Grundstücken erheblich erschwert oder unmöglich gemacht würde (BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 11 B 53.98 - RdL 1999, 65). - OVG Niedersachsen, 27.06.2007 - 15 KF 14/06
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung in Flurbereinigungsverfahren; …
Dabei kann grundsätzlich niemand verlangen, mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden (BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - BVerwG 11 B 53.98 -, RdL 1999, 65; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2003 - 13 AS 02.3217 -, juris). - OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 15 MF 15/08
Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem …
Dabei kann grundsätzlich niemand verlangen, mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden (BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - BVerwG 11 B 53.98 -, RdL 1999, 65; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2003 - 13 AS 02.3217 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
Flurbereinigungsrechtliches Bodenordnungsverfahren; wertgleiche Abfindung und …
Ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens hat grundsätzlich keinen Anspruch, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden, da ansonsten die Zusammenlegung von Grundstücken erheblich erschwert oder unmöglich gemacht würde (BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - BVerwG 11 B 53.98 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15
Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier: …
Denn grundsätzlich steht keinem Teilnehmer ein Anspruch darauf zu, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.05.1966 - 4 B 69.65 -, RdL 1966, 305; Beschl. v. 19.11.1998 - 11 B 53.98 -, RdL 1999, 65). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 4/09
Flurbereinigung; Erhaltung einer Beregnungsmöglichkeit im Rahmen der Abfindung
Unabhängig davon, dass ein Teilnehmer grundsätzlich nicht verlangen kann, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden (BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - BVerwG 11 B 53.98 -, zit. nach juris), hat das Landesverwaltungsamt bei seiner Entscheidung berücksichtigt, dass die Zuteilung der hier in Rede stehenden Abfindungsfläche nach Lage und Form das betriebswirtschaftliche Interesse der Klägerin an einer ordnungsgemäßen (landwirtschaftlichen) Nutzbarkeit der Fläche wahrt. - OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2020 - 8 K 5/17
Mitwirkungspflicht der Teilnehmer am Planwunschtermin im …
Rn. 31 a. Der Vortrag des Klägers im Ausschlusstermin am 30. Oktober 2014, er sei mit der Abfindung nicht einverstanden, weil er in der Gemarkung G1 (Flur A) lediglich ein Abfindungsflurstück gewünscht habe, führt schon deswegen nicht zum Erfolg, da im Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich niemand verlangen kann, mit Grundstücken in bestimmter Lage abgefunden zu werden (BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - BVerwG 11 B 53.98 -, RdL 1999, 65). - VGH Bayern, 29.06.2023 - 13 A 20.1633
Klage gegen Flurbereinigungsplan
- VGH Bayern, 29.07.2008 - 13 A 07.1229
Flurbereinigungsplan; Abwägungskontrolle Wertgleichheit der Abfindung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 9 C 11230/11
Prüfungsbefugnis der Widerspruchsbehörde im Flurbereinigungsverfahren - …
- BVerwG, 03.04.2002 - 9 B 85.01
Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen unterlassener …
- BVerwG, 03.04.2002 - 9 B 84.01
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen unterlassener …
- BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 66.01
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - Bedeutung der im …
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2015 - 7 S 804/13
Wertermittlung/Werterhöhung durch künftige Verwendung; …
- VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.341
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert; …
- VGH Bayern, 28.06.2016 - 13 A 15.1475
Vorliegen einer im Flurbereinigungsverfahren geschützten Hoffläche
- VGH Bayern, 20.04.2009 - 13 A 08.2375
Flurbereinigungsplan - Wertgleichheit der Abfindung - unzureichende Umsetzung …
- OVG Niedersachsen, 27.01.2000 - 15 K 3665/96
Abfindung; Bauerwartungsland; Flurbereinigung; Gleichheitssatz; Ortsnähe; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 7 S 663/14
Unternehmensflurbereinigung/Abfindungsanspruch; Abfindung/Unternehmensverfahren; …
- VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.1637
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert; …
- OVG Thüringen, 27.05.2025 - 7 F 617/23
Fehlende Klagebefugnis gegen Änderung des Flurbereinigungsplans nach …
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