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| VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24 |
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- OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17
Bestimmung der Ausreisefrist durch datumsmäßige Fixierung; Anforderungen an die …
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
Rn. 20 In Bezug auf die Ausreisefrist ist zunächst zu konstatieren, dass eine datumsmäßige Fixierung der Ausreisefrist - wie hier bis zum 9. August 2024 - mit dem in § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Gebot einer nach Tagen zu bestimmenden Ausreisefrist jedenfalls dann zu vereinbaren ist, wenn die Ausreisepflicht kraft Gesetzes vollziehbar ist (…BVerwG, Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 19.14 -, juris Rn. 26; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 6 ).Die wesentlichen Gesichtspunkte sind in der Begründung kenntlich zu machen ( OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 8 ).
Rn. 21 Davon ausgehend, dass der Fristlauf regelmäßig mit dem Wirksamwerden der Verfügung beginnt ( OVG Schleswig, Beschl. v. 14.03.2017 - 4 MB 13/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.), hat der Antragsgegner der Antragstellerin der Sache nach eine Ausreisefrist von 28 Tagen gesetzt (Zustellung am 12.07.2024 bis Fristende am 09.08.2024).
- BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausreise; freiwillige Ausreise; …
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
Nichts anderes ergibt sich zunächst aus dem sinngemäßen Vortrag der Antragstellerin dazu, dass der Antragsgegner verkenne, dass das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt habe (vgl. Urt. v. 17.01.2012 - 1 C 1.11 -, Rn. 9 juris), dass eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland nur dann festzustellen sei, wenn entsprechend dem Regelungszweck das Verhalten des Ausländers typischerweise den Schluss rechtfertige, dass er von seinem Aufenthaltsrecht keinen Gebrauch mehr machen wolle und die Antragstellerin durch ihre mehrfache Rückkehr kurz vor Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG verdeutlicht habe, dass sie ihr Aufenthaltsrecht gerade nicht verlieren wolle.Durch diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den zuvor erkannten Auslegungsmaßstab (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2012 - 1 C 1.11 -, juris Rn. 9), auf den sich die Antragstellerin beruft, dass es der Regelungszweck des § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG sei, die Aufenthaltstitel in den Fällen zum Erlöschen zu bringen, in denen das Verhalten des Ausländers typischerweise den Schluss rechtfertige, dass er von seinem Aufenthaltsrecht keinen Gebrauch mehr machen wolle, jedenfalls dahingehend konkretisiert, dass es nicht allein hinreichend ist, dass der Ausländer subjektiv an dem Aufenthaltstitel festhalten will (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 05.02.2021 - 6 Bs 136/20 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
- BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur …
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
Der grundrechtliche Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst zwar auch familiäre Bindungen des volljährigen Kindes zu seinen Eltern und umgekehrt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.03.2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 19).Ihnen darf in der grundrechtlich gebotenen Abwägung jedoch regelmäßig ein geringeres Gewicht beigemessen werden als im Verhältnis von Eltern zu minderjährigen Kindern, da die Beistandsgemeinschaft zwischen Eltern und minderjährigen Kindern in der Regel mit Volljährigkeit zu einer Hausgemeinschaft, in der die Regeln des Zusammenwohnens gewahrt wird, und im Übrigen zu einer Begegnungsgemeinschaft werden (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.03.2021 - 1 BvR 413/20 -, juris Rn. 19).
- BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 -, juris Rn. 16).Insoweit ist zu konstatieren, dass das Bundesverwaltungsgericht im zeitlichen Nachgang zu der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung - entsprechend der vorstehenden Maßgaben - ausgeführt hat, dass der Aufenthaltstitel jedenfalls dann erlischt, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (BVerwG, Urt. v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 -, juris Rn. 16).
- BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96
Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der …
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
Die Dauer der Ausreisefrist ist im Einzelfall von der Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (VG Karlsruhe, Beschl. v. 05.07.2022 - 19 K 684/22 -, juris Rn. 30 m.V.a. BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 -, juris Rn. 14).Welche Frist dem einzelnen Ausländer einzuräumen ist, beurteilt sich demnach nach den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 -, juris Rn. 14 f. m.w.N.).
- OVG Hamburg, 05.02.2021 - 6 Bs 136/20
Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG 2004; Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 …
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
Durch diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den zuvor erkannten Auslegungsmaßstab (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2012 - 1 C 1.11 -, juris Rn. 9), auf den sich die Antragstellerin beruft, dass es der Regelungszweck des § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG sei, die Aufenthaltstitel in den Fällen zum Erlöschen zu bringen, in denen das Verhalten des Ausländers typischerweise den Schluss rechtfertige, dass er von seinem Aufenthaltsrecht keinen Gebrauch mehr machen wolle, jedenfalls dahingehend konkretisiert, dass es nicht allein hinreichend ist, dass der Ausländer subjektiv an dem Aufenthaltstitel festhalten will (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 05.02.2021 - 6 Bs 136/20 -, juris Rn. 9 m.w.N.).Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es für den Erhalt des Aufenthaltstitels nicht hinreichend ist, wenn der Ausländer diesen quasi in "Reserve" behalten möchte; liegt eine Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden Grund im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG vor, so kann der Ausländer das Erlöschen des Aufenthaltstitels daher auch nicht dadurch vermeiden, dass er jeweils kurz vor Ablauf von sechs Monaten nach der Ausreise mehr oder weniger kurzfristig in das Bundesgebiet zurückkehrt (OVG Hamburg, Beschl. v. 05.02.2021 - 6 Bs 136/20 -, juris Rn. 9 m.V.a. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1988 - 1 B 135.88 -, juris Rn. 7;… OVG Münster, Beschl. v. 24.04.2007 - 18 B 2764/06 -, juris Rn. 14;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.2020 - 13 ME 348/19 -, juris Rn. 12).
- VG Karlsruhe, 05.07.2022 - 19 K 684/22
Zur Ausübung des Ermessens bei der datumsmäßigen Fixierung der Frist für die …
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
Die Dauer der Ausreisefrist ist im Einzelfall von der Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (VG Karlsruhe, Beschl. v. 05.07.2022 - 19 K 684/22 -, juris Rn. 30 m.V.a. BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 -, juris Rn. 14).Denn es liegt außerhalb seines Einflussbereichs, wann der Antragstellerin der Bescheid mittels Zustellung durch die Post bekanntgegeben wird (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 05.07.2022 - 19 K 684/22 -, juris Rn. 31).
- BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20
Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei …
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
Rn. 26 Zwar mag es in einer Situation, die keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist, grundsätzlich keinen Bedenken begegnen, das abschiebungsbedingte Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 30 Monaten zu befristen und damit den durch § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vorgegebenen Rahmen zur Hälfte auszuschöpfen, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar sind wie Umstände, die geeignet sind, das Gewicht dieses öffentlichen Interesses zu mindern (BVerwG, Urt. v. 07.09.2021 - 1 C 47.20 -, juris Rn. 18). - VG Schleswig, 19.09.2022 - 11 B 75/22
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
Rn. 28 4. Soweit die Antragstellerin mit ihrem Hilfsantrag begehrt, dem Antragsgegner im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, ihre Abschiebung auszusetzen, ist der Antrag - mangels des Entstehens eines fiktiven Bleiberechts und einer sich darauf gründenden Vorrangigkeit des Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. hierzu etwa Beschl. der Kammer v. 19.09.2022 - 11 B 75/22 -, juris Rn. 23 ) - als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statthaft und auch im Übrigen zulässig, aber unbegründet. - BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2024 - 11 B 56/24
§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur dann, wenn der seiner Natur nach nicht vorübergehende Grund bereits im Zeitpunkt der Ausreise vorlag, sondern auch dann, wenn er erst während des Aufenthalts des Ausländers im Ausland eintrat (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 6.08 -, juris Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14
Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15
Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als …
- BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88
Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis
- OVG Niedersachsen, 20.01.2020 - 13 ME 348/19
Abwesenheit; Abwesenheitshöchstdauer; Anwesenheit; Aufenthalt; …
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80
- OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 4/15
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Bindungen zu volljährigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2007 - 18 B 2764/06
Ausreise Aufenthaltserlaubnis Erlöschen vorübergehender Grund
- VG Schleswig, 11.11.2021 - 11 B 104/21
Einstweiliger Rechtschutz gegen Widerruf einer Duldung
- VG Schleswig, 19.06.2024 - 11 B 19/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Ablehnung der Verlängerung einer …
- VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
Vorläufiger Rechtsschutz wegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis
- VG Schleswig, 25.10.2023 - 11 B 4/23
- VG München, 11.07.2024 - M 27 S 24.2190
Vorläufiger Rechtsschutz, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, …
- VG Köln, 11.02.2026 - 5 L 3093/25 Rn. 23 Vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 21.08.2024 - 11 B 56/24 - juris Rn. 20; Kluth, in: BeckOK AuslR, AufenthG § 59 Rn. 19.
Rn. 25 Vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 21.08.2024 - 11 B 56/24 - juris Rn. 20 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22.12.1997 - 1 C 14.96 - juris Rn. 14 f.; vgl. auch Hailbronner, in: Hailbronner Kommentar Ausländerrecht, 01.12.2024, § 59 AufenthG, Rn. 106.
Rn. 27 Vgl. SchlHOVG, Beschluss vom 14.03.2017 - 4 MB 13/17 - juris Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 21.08.2024 - 11 B 56/24 - juris Rn. 20; Hailbronner, in: ders., AuslR, § 59 AufenthG Rn. 106.
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