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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28118
VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20 (https://dejure.org/2020,28118)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.09.2020 - 11 B 61/20 (https://dejure.org/2020,28118)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. September 2020 - 11 B 61/20 (https://dejure.org/2020,28118)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20
    Für die Bejahung einer von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Lebensgemeinschaft kann ein regelmäßiger Kontakt eines getrenntlebenden Elternteils zum Kind, der die Übernahme elterlicher Erziehungs- und Betreuungsverantwortung zum Ausdruck bringt, sowie eine emotionale Verbundenheit, gefordert werden (BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20
    Eine gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßende Ermessensüberschreitung liegt dann vor, wenn das Interesse des Betroffenen, bis zum Ablauf der ursprünglichen Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu bleiben, das öffentliche Interesse an der Beendigung eines materiell rechtswidrig gewordenen Aufenthalts überwiegt (BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20
    Insbesondere ist in Konstellationen, in denen der Umgang mit einem Kind betroffen ist, auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (BVerfG, Beschluss vom 05. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris, Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich ausgeschlossen werden (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07

    Sofortvollzugsanordnung der nachträglichen Fristverkürzung einer …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20
    Auch wenn den Verurteilungen Straftaten aus den vorherigen Aufenthalten zu Grunde lagen, besteht bei Straffälligkeit ein besonderes Interesse an der Aufenthaltsbeendigung, das über die Gründe der Befristungsentscheidung hinausgeht (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2007 - 11 S 1702/07 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 4 MB 48/19

    Ausländerrecht: Abschiebung eines Ausländers bei Bestehen einer …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20
    Der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters wird nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. August 2019 - 4 MB 48/19 - n.v., m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2015 - 11 S 67.15

    Anforderungen an den Nachweis einer hinreichenden Lebensunterhaltssicherung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 B 61/20
    Insoweit erscheint es auch zumutbar, Anwaltstermine mit den gegebenenfalls hiernach erlaubten Aufenthaltszeiten zu koordinieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.11.2015 - OVG 11 S 67.15 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 11 B 3.22

    Elektronischer Aufenthaltstitel, Scheckkarte, Niederlassungserlaubnis, (mögliche) …

    Auch der Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Klebeetikettes erschüttert den Bestand der Niederlassungserlaubnis nicht, denn die Erlöschenstatbestände des § 51 AufenthG sind hiervon unabhängig (vgl. hierzu auch VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. September 2020 - 11 B 61/20 - juris, Rn. 42).

    Regelmäßig liegt daher in der Neuausstellung eines Dokuments nach § 78 AufenthG lediglich die Bescheinigung einer schon bestehenden Niederlassungserlaubnis, nicht aber ihre Neuerteilung (vgl. zu alledem: VG Düsseldorf…, Urteil vom 22. Februar 2021 - 2 K 6701/20 - juris, Rn. 33 f.; VG Augsburg…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Au 6 E 19.549 - juris, Rn. 53 ff.; VG München…, Urteil vom 26. Juli 2022 - M 4 K 19.357 - juris, Rn. 45; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. September 2020 - 11 B 61/20 - juris, Rn. 42).

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