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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3059
BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99 (https://dejure.org/2000,3059)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2000 - 11 B 61.99 (https://dejure.org/2000,3059)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2000 - 11 B 61.99 (https://dejure.org/2000,3059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kalkulationsmethode der Kombination von Abschreibungen und Zinsen - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Kombinationsrechnung kalkulatorischer Abschreibungen und Zinsen - Auslegung gebührenrechtlicher Vorschriften - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    Hinsichtlich des von der Beschwerde insoweit behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muß danach u.a. substantiiert dargelegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muß entweder dargelegt werden, daß bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder daß sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).

    Jedenfalls verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Regelung des Abgabenrechts noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 21, 209 ; 78, 205 ; 79, 106 ).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    Soweit die Beschwerde dagegen - worauf der in der Rechtsfrage genannte Maßstab der Verhältnismäßigkeit hindeuten könnte - in Wahrheit einen Verstoß gegen das (lediglich unzutreffend bezeichnete) Äquivalenzprinzip geltend machen will, fehlt es wiederum an der Klärungsbedürftigkeit dieser Frage, weil dieses Prinzip in seiner allgemeinen Bedeutung - soweit es als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebots dem Bundesrecht angehört - als Verbot eines Mißverhältnisses zwischen der geforderten Abgabe und der von der Verwaltung erbrachten Leistung bereits geklärt ist (vgl. etwa Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    Zu solchen Angaben hätte vor allem deswegen Veranlassung bestanden, weil nach dem materiellrechtlichen Standpunkt des Oberverwaltungsgerichts, von dem aus die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, zu beurteilen ist (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - Buchholz 451.171 § 7 Atomgesetz Nr. 5 m.w.N.), davon auszugehen ist, daß sämtliche in der Betriebswirtschaft mit beachtlichem Gewicht vertretenen Lehrmeinungen über § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG Rechtsgeltung beanspruchen und der Gemeinde ein diesbezügliches Wahlrecht eröffnen.
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Regelung des Abgabenrechts noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 21, 209 ; 78, 205 ; 79, 106 ).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    Soweit die Beschwerde - was ihre Beschwerdebegründung unter B.II.1.a) nahelegt - mit ihrer Fragestellung der Sache nach einen Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip rügen will, ist ihr entgegenzuhalten, daß dieses Prinzip kein bundesverfassungsrechtlich vorgegebenes Gebot darstellt, sondern sich allein nach der jeweiligen einzelgesetzlichen - hier also landesrechtlichen und mithin irrevisiblen - Anordnung bestimmt (stRspr, vgl. schon BVerwGE 12, 162 und Beschluß vom 7. Februar 1989 - BVerwG 8 B 129.88 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 40).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Auslegung einfachen Rechts

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Regelung des Abgabenrechts noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 21, 209 ; 78, 205 ; 79, 106 ).
  • BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierzu bereits geklärt, daß das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot auch im Abgabenrecht der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht von vornherein entgegensteht; das Bestimmtheitsgebot ist erst dann verletzt, wenn es wegen der Unbestimmtheit eines Rechtsbegriffs nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (vgl. etwa Beschlüsse vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 und vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 Nr. 113, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    Die Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung von Landesrecht vermag die Zulassung der Revision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88

    Baugesetz - Entwässerungsgebühr - Gebührensätze - Sperrwirkung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
    Soweit die Beschwerde - was ihre Beschwerdebegründung unter B.II.1.a) nahelegt - mit ihrer Fragestellung der Sache nach einen Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip rügen will, ist ihr entgegenzuhalten, daß dieses Prinzip kein bundesverfassungsrechtlich vorgegebenes Gebot darstellt, sondern sich allein nach der jeweiligen einzelgesetzlichen - hier also landesrechtlichen und mithin irrevisiblen - Anordnung bestimmt (stRspr, vgl. schon BVerwGE 12, 162 und Beschluß vom 7. Februar 1989 - BVerwG 8 B 129.88 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 40).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer …

  • VerfGH Bayern, 13.03.2025 - 5-VIII-18

    Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Verfassungsrechtliche Anforderungen, …

    Unbestimmte Rechtsbegriffe verletzen das Bestimmtheitsgebot erst dann, wenn es wegen der Unbestimmtheit eines Begriffs nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (vgl. BVerwG vom 10.4.2000 - 11 B 61.99 - juris Rn. 10;… vom 3.4.2013 - 9 B 44.12 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 - 1 S 1623/20

    Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnung Einzelhandel (juris: CoronaVEinzelhV BW)

    In jedem Fall müssen sich aber aus Wortlaut, Zweck und Zusammenhang der Regelung objektive Kriterien gewinnen lassen, die eine willkürliche Handhabung der Norm durch die für die Vollziehung zuständigen Behörden ausschließen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2006 - 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222; Beschl. v. 10.04.2000 - 11 B 61.99 - juris;… Senat, Urt. v. 22.04.2002, a.a.O., v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 - VBlBW 2002, 292, und v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 - VBlBW 1993, 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung; …

    Rn. 168 Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot steht auch im Abgabenrecht der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht von vornherein entgegen; das Bestimmtheitsgebot ist erst dann verletzt, wenn es wegen der Unbestimmtheit der abgaberechtlichen Vorschrift auch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen; im Übrigen genügt eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 06.03.2014 - 9 B 66.13 - juris Rn. 2, vom 10.04.2000 - 11 B 61.99 - juris Rn. 10 …und vom 15.11.1995 - 11 B 72.95 - juris Rn. 5).
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