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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6318
BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92 (https://dejure.org/1993,6318)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 11 B 82.92 (https://dejure.org/1993,6318)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 11 B 82.92 (https://dejure.org/1993,6318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92
    Um den Eintritt einer Bindung überprüfen zu können, verpflichtet die Vorschrift des § 267 Abs. 6 StPO den Strafrichter zu einer besonderen Begründung, wenn er entweder entgegen einem in der Verhandlung gestellten Antrag oder aber in solchen Fällen von einer Entziehung der Fahrerlaubnis absieht, in denen diese Maßregel nach der Art der Straftat in Betracht gekommen wäre (vgl. zu alledem Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 [BVerwG 15.07.1988 - 7 C 46/87]m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87

    Bindung der Behörde - Positive Eignungsbeurteilung - Strafrichter - Fahrerlaubnis …

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92
    Vielmehr ist die Verwaltungsbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG befugt, den Sachverhalt in die ihr obliegende umfassende Prüfung der Kraftfahreignung einzubeziehen; darin liegt keine Benachteiligung eines Betroffenen, sondern die Beseitigung eines möglicherweise zuvor erlangten ungerechtfertigten Vorteils (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der …

    Nach dieser Vorschrift ist die Verwaltungsbehörde an die strafgerichtliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat; die Bindungswirkung lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Verwaltungsbehörde den schriftlichen Urteilsgründen sicher entnehmen kann, dass überhaupt und mit welchem Ergebnis das Strafgericht die Fahreignung beurteilt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.04.1993 - 11 B 82.92 - juris und vom 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris; Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2010 - 10 S 256/10

    Zum Umfang der Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der …

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. zum ganzen BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; BVerwG, Beschluss vom 01.04.1993 - 11 B 82.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89; Beschluss des Senats vom 17.11.2008 - 10 S 2719/08 - ZfSch 2009, 178).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei Entziehung der …

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 46.87 -, juris sowie Beschluss vom 1. April 1993 - 11 B 82.92 -, juris; VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 10 S 1491/15 -, juris).

    Vielmehr ist die Verwaltungsbehörde befugt, den Sachverhalt in die ihr obliegende umfassende Prüfung der Kraftfahreignung einzubeziehen; darin liegt keine Benachteiligung des Betroffenen, sondern die Beseitigung eines möglicherweise zuvor erlangten ungerechtfertigten Vorteils (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1993, a.a.O.)..

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die mündliche Erläuterung eines …

    Die Verwaltungsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 4 Abs. 3 StVG an eine strafrichterliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann gebunden und darf zum Nachteil des Betroffenen von ihr erst und nur dann nicht abweichen, wenn eine Eignungsbeurteilung tatsächlich stattgefunden hat, sich dies aus den schriftlichen Urteilsgründen ergibt und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. etwa Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 11 B 82.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Vielmehr ist die Verwaltungsbehörde befugt, den Sachverhalt in die ihr obliegende umfassende Prüfung der Kraftfahreignung einzubeziehen (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1988 - 7 C 46/87 - NJW 1989, 116-118, juris; B.v. 1.4.1993 - 11 B 82/92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89, juris; B.v. 17.2.1994 - 11 B 152/93 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 92, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 16 A 1472/10

    Notwendigkeit der Beibringung eines entsprechenden Gutachtens einer amtlich …

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 7 C 46.87 , juris, Rdnr. 11 (= BVerwGE 80, 43); Beschlüsse vom 1. April 1993 11 B 82.92 -, juris, Rdnr. 3 (= Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89), und vom 19. März 1996 11 B 9.96 , juris, Rdnr. 6 (= NJW 1996, 2318), jeweils zu § 4 Abs. 3 StVG a. F.

    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1979 7 B 2.79 , juris, Rdnr. 5 (= NJW 1979, 2163), vom 1. April 1993 11 B 82.92 -, juris, Rdnr. 3 (= Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89), und vom 19. März 1996 11 B 9.96 , juris, Rdnr. 6 (= NJW 1996, 2318), jeweils zu § 4 Abs. 3 StVG a. F.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem …

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; sowie Beschluss vom 10.04.1993 - 11 B 82.92 -Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89; Senatsbeschluss vom 03.05.2010 - 10 S 256/10 - VBlBW 2010, 478).
  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 11 CS 23.1561

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …

    So tritt eine Bindungswirkung nicht ein, wenn das Strafurteil keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder in den schriftlichen Gründen unklar bleibt, ob das Gericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (…vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 = juris Rn. 10 ff.;… B.v. 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris Rn. 2; B.v. 1.4.1993 - 11 B 82.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89 = juris Rn. 3;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 3 StVG Rn. 59 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 11 B 152.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der …

    Die Verwaltungsbehörde ist wegen ihrer umfassenden Prüfungsbefugnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an eine strafrichterliche Eignungsbeurteilung aber nur dann und insoweit gebunden, als diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und als die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat (vgl. zuletzt Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 11 B 82.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 11.11.2015 - 15 E 5358/15

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignung; Cannabis; Bindungswirkung strafrechtlicher …

    Eine Begründung, die nicht ausdrücklich die Ungeeignetheit als Merkmal des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB bejaht oder vereint, bindet die Verkehrsbehörde somit nicht (BVerwG, Beschluss vom 1. April 1993, 11 B 82/92, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 7. Juli 1994, Bs VII 93/94, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Verwaltungsbehörde hat dann - wie zuvor - eigenständig und umfassend die Fahreignung zu prüfen (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Beschluss vom 1. April 1993, 11 B 82/92, juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 04.11.2025 - 11 CS 25.1928

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung der Beibringung eines …

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 12 M 2503/00

    Aberkennung; Alkohol; Ausland; ausländische Fahrerlaubnis; Begründung; …

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2005 - 12 LA 347/04

    Beglaubigte Abschrift; Bindung; Bindungswirkung; Schriftform

  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2008 - 7 L 632/08

    Die einmalige Einnahme von Amphetamin schließt die Kraftfahreignung unabhängig …

  • VG Gelsenkirchen, 29.05.2007 - 7 L 474/07

    Fahrerlaubnis, Cannabis, Bindung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - 19 B 496/03

    Entziehen der Fahrerlaubnis bei fehlender Kraftfahreignung des Inhabers aufgrund …

  • VG München, 14.08.2012 - M 1 K 11.5038

    Fahrerlaubnisentziehung; Mehrfachtäter; negative Gutachtensprognose zur …

  • VG Würzburg, 11.10.2011 - W 6 S 11.775

    Bindung an Strafurteil; Vorrang des Strafurteils

  • OVG Sachsen, 10.04.2013 - 3 B 305/13

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Abs 4 StVG

  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2008 - 7 L 1297/08

    Bindungswirkung, isolierte Sperrfrist

  • BVerwG, 25.05.1994 - 11 B 65.94

    Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis - Bindungswirkung für die …

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