Rechtsprechung
| VG Schleswig, 11.10.2022 - 11 B 95/22 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VG München, 09.05.2019 - M 10 E 19.1429
Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei …
Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2022 - 11 B 95/22
Eine derartige, die Hauptsache teilweise vorwegnehmende Regelung begehrt der Antragsteller vorliegend, da er bereits in dem hiesigen einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur (befristeten) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erreichen will (…vgl. entsprechend zur Vorwegnahme der Hauptsache im Falle der begehrten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung: VGH München, Beschl. v. 28.09.2020 - 10 CE 20.2081 -, juris Rn. 3; VG München, Beschl. v. 09.05.2019 - M 10 E 19.1429 -, juris Rn. 35).Eine Vorwegnahme der Hauptsache wäre im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig wäre, das heißt wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen würde (VG München, Beschl. v. 09.05.2019 - M 10 E 19.1429 -, juris Rn. 34 ff.;… vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 31.01.2022 - 3 MB 1/22 -, juris Rn. 10 m.w.N.;… VGH München, Beschl. v. 10.03.2006 - 24 CE 05.2685 -, juris Rn. 19).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2021 - 2 M 113/21
Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte jugendliche und heranwachsende Ausländer
Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2022 - 11 B 95/22
Maßgeblich für die Wahrung der Altersgrenze ist allein der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht hingegen der Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (…Röcker, in: Bergmann/Dienelt, AufenthG, 14. Aufl. 2022, § 25a Rn. 15 m.w.N.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.12.2021 - 2 M 113/21 -, juris Rn. 34). - VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06
Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2022 - 11 B 95/22
Die einstweilige Regelung darf grundsätzlich nur der Sicherung, nicht aber der Erfüllung des Anspruchs dienen (VGH Mannheim, Beschl. v. 08.02.2006 - 13 S 18/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. außerdem zur Unzulässigkeit des Rechtsschutzziels der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in einstweiligen Rechtsschutzverfahren: VGH Mannheim, Beschl. v. 08.02.2006 - 13 S 18/06 -, juris Rn. 9 sowie VG Trier, Beschl. v. 27.07.2022 - 11 L 1950/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
- VGH Bayern, 28.09.2020 - 10 CE 20.2081
Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2022 - 11 B 95/22
Eine derartige, die Hauptsache teilweise vorwegnehmende Regelung begehrt der Antragsteller vorliegend, da er bereits in dem hiesigen einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur (befristeten) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erreichen will (vgl. entsprechend zur Vorwegnahme der Hauptsache im Falle der begehrten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung: VGH München, Beschl. v. 28.09.2020 - 10 CE 20.2081 -, juris Rn. 3;… VG München, Beschl. v. 09.05.2019 - M 10 E 19.1429 -, juris Rn. 35). - VGH Bayern, 10.03.2006 - 24 CE 05.2685
D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), …
Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2022 - 11 B 95/22
Eine Vorwegnahme der Hauptsache wäre im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig wäre, das heißt wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen würde (…VG München, Beschl. v. 09.05.2019 - M 10 E 19.1429 -, juris Rn. 34 ff.;… vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 31.01.2022 - 3 MB 1/22 -, juris Rn. 10 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 10.03.2006 - 24 CE 05.2685 -, juris Rn. 19). - VG Schleswig, 19.09.2022 - 11 B 75/22
Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2022 - 11 B 95/22
Der - mangels des Entstehens eines fiktiven Bleiberechts und einer sich darauf gründenden Vorrangigkeit des Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. hierzu etwa Beschl. der Kammer v. 19.09.2022 - 11 B 75/22 -, juris Rn. 23) - nach § 123 VwGO statthafte Antrag ist jedenfalls deswegen unbegründet, weil die begehrte einstweilige Anordnung eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache darstellen würde. - VG Trier, 27.07.2022 - 11 L 1950/22
Örtliche Zuständigkeit für die Änderung einer Wohnsitzverpflichtung; Erfordernis …
Auszug aus VG Schleswig, 11.10.2022 - 11 B 95/22
Die einstweilige Regelung darf grundsätzlich nur der Sicherung, nicht aber der Erfüllung des Anspruchs dienen (…VGH Mannheim, Beschl. v. 08.02.2006 - 13 S 18/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. außerdem zur Unzulässigkeit des Rechtsschutzziels der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in einstweiligen Rechtsschutzverfahren: VGH Mannheim, Beschl. v. 08.02.2006 - 13 S 18/06 -, juris Rn. 9 sowie VG Trier, Beschl. v. 27.07.2022 - 11 L 1950/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
- VG Schleswig, 06.02.2023 - 11 B 3/23 Zwei vorläufige Rechtsschutzverfahren im Hinblick auf eine von dem Antragsteller begehrte Ausbildungsduldung sowie auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen blieben erfolglos (s. Beschlüsse vom 23.08.2022, 1 B 64/22, und vom 11.10.2022, 11 B 95/22).
Dem Erlass einer Sicherungsanordnung steht auch nicht entgegen, dass der Antragsteller in dem früheren Verfahren 11 B 95/22 schon einmal den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO beantragt und damit - rechtskräftig (Beschluss vom 11.10.2022 - 11 B 95/22 -) - keinen Erfolg gehabt hat.
- VG Hannover, 27.10.2022 - 13 B 3994/22
Arbeitszeit; flexibel; JVA-beamter
Eine Vorwegnahme der Hauptsache wäre im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig wäre, das heißt wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache sprechen würde (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 11 B 95/22 -, Rn. 1 - 6, juris unter Bezugnahme auf VG München, Beschl. v. 9. Mai 2019 - M 10 E 19.1429 -, juris Rn. 34 ff.;… vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 31. Januar 2022 - 3 MB 1/22 -, juris Rn. 10 m.w.N.;… VGH München, Beschl. v. 10. März 2006 - 24 CE 05.2685 -, juris Rn. 19).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".