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Rechtsprechung
   BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,5343
BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75 (https://dejure.org/1976,5343)
BSG, Entscheidung vom 09.01.1976 - 11 BA 90/75 (https://dejure.org/1976,5343)
BSG, Entscheidung vom 09. Januar 1976 - 11 BA 90/75 (https://dejure.org/1976,5343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete Rechtsfrage

 
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Wird zitiert von ... (247)

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten …

    Eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).

    Ihre bloße Behauptung, das LSG weiche von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Kausalitätsprüfung von Belastungsstörungen und insbesondere von der Entscheidung des BSG vom 31. Januar 1989 - 2 RU 17/88 - ab, reicht als Begründung nicht aus (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29).

  • BSG, 10.06.2010 - B 2 U 4/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berechnung des Streitwerts - Nebenforderung - …

    Eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des Bundessozialgerichts (BSG), des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).
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