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| VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063 |
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Kurzfassungen/Presse
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(Kurzinformation)
Genehmigung der Übertragung der Betriebsführung erlischt auf ,,andere Weise"
Verfahrensgang
- VG München, 06.03.2013 - M 23 K 10.5821
- VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
- BVerwG, 06.10.2015 - 3 B 9.15
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 347
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Es kann offen bleiben, ob der Widerruf eines Verwaltungsakts, mit dem ein privatrechtliches Geschäft genehmigt wird, generell ausscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.1997 - 1 C 29/95 - BVerwGE 104, 115 ff.).Die Änderung der zugrundeliegenden Sachlage muss sich daher auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auswirken können (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.1997, a.a.O.).
Ein Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens wegen nachträglicher Änderung der dem Verwaltungsakt zugrundeliegenden Sach- oder Rechtslage kommt nur bei einem Dauerverwaltungsakt in Betracht, denn die Änderung der dem Verwaltungsakt zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage muss sich auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auswirken können (BVerwG, U.v. 28.2.1997, a.a.O.).
- VGH Bayern, 23.11.2009 - 11 CE 09.2693
Genehmigung einer Übertragung der Betriebsführung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Rn. 9 Mit Beschluss vom 23. November 2009 (11 CE 09.2693) hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2009 auf und stellte fest, dass die auch der Klägerin erteilten Genehmigungen der Übertragung der Betriebsführung bezüglich der vier Buslinien über den 31. Oktober 2009 hinaus fortgelten.Rn. 36 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Personenbeförderungsgesetz im Ergebnis von einem Unternehmer ausgeht, der alle Merkmale aufweist, die auch im übrigen Geschäftsleben für die Unternehmereigenschaft als maßgeblich angesehen werden und daher auch derjenige, dem die Betriebsführung übertragen worden ist, anstelle des Genehmigungsinhabers als Unternehmer gilt (…BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 26/91 - DÖV 1992, 881 = juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 11 CE 09.2693 - juris Rn. 42;… BayVGH, B.v. 5.5.2011 - 11 CS 11.14 - Rn. 25 ff.).
Insbesondere darf der Wirksamkeitsverlust des Verwaltungsakts grundsätzlich nicht von einer Entscheidung der Behörde abhängen, da andernfalls die Aufhebungsvoraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG umgangen werden könnten (…BVerwG, U.v. 9.5.2012 - 6 C 3/11 - BVerwGE 143, 87 = juris Rn. 19; vgl. BayVGH v. 23.11.2009, a.a.O. Rn. 54 ff.).
- BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11
Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Insbesondere darf der Wirksamkeitsverlust des Verwaltungsakts grundsätzlich nicht von einer Entscheidung der Behörde abhängen, da andernfalls die Aufhebungsvoraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG umgangen werden könnten (BVerwG, U.v. 9.5.2012 - 6 C 3/11 - BVerwGE 143, 87 = juris Rn. 19;… vgl. BayVGH v. 23.11.2009, a.a.O. Rn. 54 ff.).Von einer derartigen Fallgestaltung ist etwa auszugehen bei betriebsbezogenen Geboten oder Erlaubnissen, wenn der Betrieb eingestellt wird oder im Hinblick auf einen akzessorischen Verwaltungsakt, wenn der Hauptverwaltungsakt, auf den er sich bezieht, seine Wirksamkeit einbüßt (BVerwG v. 9.5.2012, a.a.O. Rn. 20).
- BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Bei der Linienverkehrsgenehmigung handelt es sich auch nicht um einen Dauerverwaltungsakt, bei dessen Beurteilung Änderungen der Sach- und Rechtslage während des Verwaltungsprozesses zu berücksichtigen wären (BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 3 C 6/99 - DVBl 2000, 1614 = juris Rn. 30 m.w.N.). - BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00
Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Der Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition hoheitlich unmittelbar eingegriffen wird (BGH, U.v. 12.7.2001 - III ZR 282/00 - DVBl 2001, 1619; vgl. BVerwG, B.v. 21.6.2012 - 7 B 60/11 - juris). - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Bei einer Linienverkehrsgenehmigung handelt es sich nicht um eine nach Art. 14 GG geschützte Rechtsposition, denn sie beruht nicht auf nicht unerheblichen eigenen Leistungen (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - BayVBl 2009, 690). - BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 26.91
Personenbeförderungsunternehmen - Verbund - Verbundenes Liniennetz - Gesellschaft
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Rn. 36 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Personenbeförderungsgesetz im Ergebnis von einem Unternehmer ausgeht, der alle Merkmale aufweist, die auch im übrigen Geschäftsleben für die Unternehmereigenschaft als maßgeblich angesehen werden und daher auch derjenige, dem die Betriebsführung übertragen worden ist, anstelle des Genehmigungsinhabers als Unternehmer gilt (BVerwG, U.v. 27.3.1992 - 7 C 26/91 - DÖV 1992, 881 = juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 11 CE 09.2693 - juris Rn. 42;… BayVGH, B.v. 5.5.2011 - 11 CS 11.14 - Rn. 25 ff.). - VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.1669
Subsidiarität der Feststellungsklage; Anwendungsbereich des …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Es fehlt ihr nicht das Rechtsschutzbedürfnis nach § 42 Abs. 2 VwGO, denn es musste nicht vorrangig eine Verpflichtungsklage erhoben werden (vgl. für eine solche Konstellation VG Augsburg, U.v. 4.8.2009 - Au 3 K 08.1669 - juris). - BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
Emissionsberechtigungen; Eigentumsgarantie
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Der Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition hoheitlich unmittelbar eingegriffen wird (BGH, U.v. 12.7.2001 - III ZR 282/00 - DVBl 2001, 1619; vgl. BVerwG, B.v. 21.6.2012 - 7 B 60/11 - juris). - BVerwG, 26.04.1968 - VII C 103.66
Widerruf mit Wirkung ex tunc einer Stiftungsgenehmigung nach § 80 BGB durch die …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063
Sie muss sich nur vergewissern, dass tatsächlich eine Übertragung der Betriebsführung vereinbart wurde und bei Mängeln der Vereinbarung darauf hinwirken, dass diese beseitigt werden (vgl. für die ähnliche Konstellation der Stiftungsgenehmigung BVerwG, U.v. 26.4.1968 - VII C 103.66 - BVerwGE 29, 314), denn es kann nicht in das Belieben des Inhabers der Linienverkehrsgenehmigung gestellt werden, ob und wann er die Rechte und Pflichten der Betriebsführerschaft tatsächlich überträgt. - VG München, 06.03.2013 - M 23 K 10.5821
Keine Erledigung durch Vollzug einer Anordnung
- VG München, 30.10.2009 - M 23 E 09.5095
Genehmigungsurkunde
- VG München, 21.12.2010 - M 23 S 10.4906
Befugnis zur Personenbeförderung - Duplizität der Rechtsgrundlagen
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 9 S 1431/17
Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs 1 S 1 PBefG - …
Rn. 42 Ferner ist insoweit die Anknüpfung an die bisherige Betriebsführerschaft sachgerecht, weil derjenige, dem die Betriebsführung übertragen wird, im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung tätig ist (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 1 PBefG; BVerwG, Urteile vom 27.03.1992 - 7 C 26.91 -, NVwZ 1992, 1198, und vom 19.10.2006 - 3 C 33.05 -, BVerwGE 127, 42; BayVGH, Urteil vom 20.10.2014 - 11 BV 13.1063 -, VRS 127, 314; BGH, Urteil vom 04.06.1986 - VIII ZR 160/85 -, VRS 71, 245;… Fromm/Sellmann/Zuck, PBefG, 4. Aufl. 2013, § 2 Rn. 7 f.).
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