Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.05.2007 - 11 C 07.1087 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 08.06.2009 - 4 OA 146/09
Außerordentliche Beschwerde für Fälle greifbarer Gesetzeswidrigkeit gegen eine …
Ungeachtet der Frage, ob diese Voraussetzungen für eine außerordentliche Beschwerde nach dem klägerischen Vorbringen hier überhaupt vorgelegen hätten, ist nach der neueren bundes- und oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.2005 - 5 B 92/05 - Beschl. v. 21.7.2005 - 9 B 9/05 - Beschl. v. 16.5.2002 - 6 B 28/02, 6 B 29/02 -, Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14; Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.5.2007 - 11 C 07.1087 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.6.2003 - 18 E 676/03 -, NVwZ-RR 2004, 706 f.; offen gelassen vom Niedersächsischen OVG, Beschl. v. 3.3.2005 - 1 OA 2095/04 -, NVwZ-RR 2006, 734) die außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit seit dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 aber generell ausgeschlossen. - OVG Sachsen, 23.07.2009 - 5 E 80/09
Außerordentliche Beschwerde; Kostenentscheidung; Streitwertbeschwerde
(vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.2005 - 5 B 92/05 - Beschl. v. 21.7.2005 - 9 B 9/05 - BayVGH, Beschl. v. 14.5.2007 - 11 C 07.1087 - NdsOVG, Beschl. v. 8.6.2009 - 4 OA 146/09 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 18.6.2003 - 18 E 676/03 -, NVwZ-RR 2004, 706 f.) Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21.7.2005 ausgeführt: .
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