Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zwei rechtskräftig geahndete Trunkenheitsfahrten im Sinn von § 24 a Abs. 1 StVG;Anforderung eines Fahreignungsgutachtens aus diesem Grund;Entzug der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des Gutachtens;Substantiiertes, mit Beweisangeboten verbundenes Leugnen der Tatbegehung im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten Gründe BVerwG vom 5.7.2001 Az. 3 C 13.01 RdNr. 27; BayVGH vom 24.8.2010 SVR 2011, 275/279; VGH BW vom 23.2.2010 Az. 10 S 221/09 RdNr. 41). - BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83
Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
Ein Kraftfahrer muss in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren zwar rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/95; vgl. auch BVerwG vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165). - VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
Alkoholabhängigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten Gründe BVerwG vom 5.7.2001 Az. 3 C 13.01 RdNr. 27; BayVGH vom 24.8.2010 SVR 2011, 275/279; VGH BW vom 23.2.2010 Az. 10 S 221/09 RdNr. 41).
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
Rn. 20 Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts liegt keine durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedingte Klageerhebung vor; sie müsste wegen der Bedingungsfeindlichkeit einer solchen Prozesshandlung als unwirksam angesehen werden (vgl. BVerwG vom 17.1.1980 BVerwGE 59, 302/304 f.). - BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
Ein Kraftfahrer muss in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren zwar rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/95; vgl. auch BVerwG vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165). - VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09
Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten Gründe BVerwG vom 5.7.2001 Az. 3 C 13.01 RdNr. 27; BayVGH vom 24.8.2010 SVR 2011, 275/279; VGH BW vom 23.2.2010 Az. 10 S 221/09 RdNr. 41). - VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art einschließlich …
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass es einem Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber unbenommen bleibt, in fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geltend zu machen, der Sachverhalt stelle sich für ihn vorteilhafter dar, als dies das Strafgericht oder die Bußgeldbehörde angenommen hat (vgl. zum Wegfall der Indizwirkung, die eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit Blickrichtung auf die Richtigkeit der in ihr getroffenen tatsächlichen Feststellungen entfaltet, bei substantiiertem, mit Beweisanträgen oder Beweisangeboten einhergehendem gegenteiligem Vortrag im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren BayVGH vom 31.8.2010 Az. 11 CS 10.1821 RdNr. 18).
- VGH Bayern, 11.08.2023 - 11 CS 23.1103
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines …
Ein Kraftfahrer muss in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen, aber auch bestandskräftige Bußgeldentscheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben (…vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 11 C 11.1939 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609
Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines …
- VGH Bayern, 27.05.2014 - 11 CS 14.258
Fahrerlaubnisentziehung; Nichtbeibringung eines Gutachtens; Rechtmäßigkeit der …
Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (…vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten Gründe (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - BayVBl 2002, 280-281 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 11 C 11.1939 - juris Rn. 22).
- VG München, 29.04.2016 - M 7 K0 14.4996
Rechtsweg bei Rechtsschutz gegen repressives Handeln der Polizei
- VG Regensburg, 03.03.2017 - RO 8 S 17.206
Trunkenheitsfahrt, Medizinisch-psychologisches Gutachten, Aufschiebende Wirkung, …
Rn. 20 Die Beibringungsaufforderung vom 18.8.2016 ist formell und materiell nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13/01; BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 11 C 11.1939). - VG Ansbach, 05.07.2013 - AN 10 S 13.00985
Rotes Dauerkennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit
Grundsätzlich muss der Antragsteller strafrechtliche Verurteilungen gegen sich gelten lassen, wenn nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit des Strafurteils bestehen (vgl. BayVGH vom 12.9.2011, 11 C 11.1939). - VG Schwerin, 22.03.2012 - 3 B 901/11
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Wiedereinsetzung eines Einspruchs in den vorigen …
Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (so VGH München, Beschluss vom 12.09.2011 - 11 C 11.1939 -, juris Rn. 22). - VG München, 20.04.2012 - M 6b K 11.1653
Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins
Rn. 32 Das erkennende Gericht kann sich auf die in den genannten rechtskräftigen Entscheidungen getroffenen Tatsachenfeststellungen stützen, ohne selbst Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung ergreifen zu müssen (st. Rspr. des BVerwG, z.B. vom 27.5.1971 - VII B 49.71, vom 23.6.1975 - VII B 39.75, vom 12.1.1977 - VII B 185.76, vom 12.3.1985 - VII C 26.83, vom 3.9.1992 - 11 B 22/92; vgl. auch BayVGH vom 12.9.2011 - 11 C 11.1939). - VG München, 06.03.2012 - M 6a E 11.6133
Verlängerung/Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen (vgl. z.B. BayVGH vom 12.09.2011, Az. 11 C 11.1939 und BayVGH vom 31.08.2010, Az. 11 CS 10.1821), unter denen dem Vorbringen des Antragstellers nachzugehen wäre, das Tatgeschehen am ... Juni 2010 habe sich anders abgespielt als vom Strafgericht festgestellt, liegen nicht vor. - VG Ansbach, 12.12.2011 - AN 10 K 11.01318
Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtswidrigkeit einer Gutachtensanforderung; keine …
Ein Kraftfahrer muss sich in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren derartige Entscheidungen dann nicht entgegenhalten lassen, wenn sich gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben (vgl. BayVGH vom 12.9.2011, 11 C 11.1939 m.w.N.).
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