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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65383
VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939 (https://dejure.org/2011,65383)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2011 - 11 C 11.1939 (https://dejure.org/2011,65383)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2011 - 11 C 11.1939 (https://dejure.org/2011,65383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zwei rechtskräftig geahndete Trunkenheitsfahrten im Sinn von § 24 a Abs. 1 StVG;Anforderung eines Fahreignungsgutachtens aus diesem Grund;Entzug der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des Gutachtens;Substantiiertes, mit Beweisangeboten verbundenes Leugnen der Tatbegehung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
    Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten Gründe BVerwG vom 5.7.2001 Az. 3 C 13.01 RdNr. 27; BayVGH vom 24.8.2010 SVR 2011, 275/279; VGH BW vom 23.2.2010 Az. 10 S 221/09 RdNr. 41).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
    Ein Kraftfahrer muss in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren zwar rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/95; vgl. auch BVerwG vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
    Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten Gründe BVerwG vom 5.7.2001 Az. 3 C 13.01 RdNr. 27; BayVGH vom 24.8.2010 SVR 2011, 275/279; VGH BW vom 23.2.2010 Az. 10 S 221/09 RdNr. 41).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
    Rn. 20 Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts liegt keine durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedingte Klageerhebung vor; sie müsste wegen der Bedingungsfeindlichkeit einer solchen Prozesshandlung als unwirksam angesehen werden (vgl. BVerwG vom 17.1.1980 BVerwGE 59, 302/304 f.).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
    Ein Kraftfahrer muss in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren zwar rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/95; vgl. auch BVerwG vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
    Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten Gründe BVerwG vom 5.7.2001 Az. 3 C 13.01 RdNr. 27; BayVGH vom 24.8.2010 SVR 2011, 275/279; VGH BW vom 23.2.2010 Az. 10 S 221/09 RdNr. 41).
  • VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art einschließlich …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939
    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass es einem Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber unbenommen bleibt, in fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geltend zu machen, der Sachverhalt stelle sich für ihn vorteilhafter dar, als dies das Strafgericht oder die Bußgeldbehörde angenommen hat (vgl. zum Wegfall der Indizwirkung, die eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit Blickrichtung auf die Richtigkeit der in ihr getroffenen tatsächlichen Feststellungen entfaltet, bei substantiiertem, mit Beweisanträgen oder Beweisangeboten einhergehendem gegenteiligem Vortrag im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren BayVGH vom 31.8.2010 Az. 11 CS 10.1821 RdNr. 18).
  • VGH Bayern, 11.08.2023 - 11 CS 23.1103

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines …

    Ein Kraftfahrer muss in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen, aber auch bestandskräftige Bußgeldentscheide gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben (…vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 11 C 11.1939 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609

    Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines …

    Denn eine wie hier für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedingt erhobene Klage ist unwirksam (…vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1982 - 5 C 32.79 - juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 11 C 11.1939 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 11 CS 14.258

    Fahrerlaubnisentziehung; Nichtbeibringung eines Gutachtens; Rechtmäßigkeit der …

    Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (…vgl. zur Unzulässigkeit eines "Auswechselns" der für eine Gutachtensanforderung zunächst genannten Gründe (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - BayVBl 2002, 280-281 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 11 C 11.1939 - juris Rn. 22).
  • VG München, 29.04.2016 - M 7 K0 14.4996

    Rechtsweg bei Rechtsschutz gegen repressives Handeln der Polizei

    Denn eine wie hier für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedingt erhobene Klage wäre unwirksam (…vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1982 - 5 C 32.79 - juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 11 C 11.1939 - juris Rn. 20).
  • VG Regensburg, 03.03.2017 - RO 8 S 17.206

    Trunkenheitsfahrt, Medizinisch-psychologisches Gutachten, Aufschiebende Wirkung, …

    Rn. 20 Die Beibringungsaufforderung vom 18.8.2016 ist formell und materiell nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13/01; BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 11 C 11.1939).
  • VG Ansbach, 05.07.2013 - AN 10 S 13.00985

    Rotes Dauerkennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

    Grundsätzlich muss der Antragsteller strafrechtliche Verurteilungen gegen sich gelten lassen, wenn nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit des Strafurteils bestehen (vgl. BayVGH vom 12.9.2011, 11 C 11.1939).
  • VG Schwerin, 22.03.2012 - 3 B 901/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Wiedereinsetzung eines Einspruchs in den vorigen …

    Das gilt umso mehr, als ihm kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, um die Berechtigung der Gutachtensanforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung gerichtlich klären zu lassen (so VGH München, Beschluss vom 12.09.2011 - 11 C 11.1939 -, juris Rn. 22).
  • VG München, 20.04.2012 - M 6b K 11.1653

    Verpflichtungsklage auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins

    Rn. 32 Das erkennende Gericht kann sich auf die in den genannten rechtskräftigen Entscheidungen getroffenen Tatsachenfeststellungen stützen, ohne selbst Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung ergreifen zu müssen (st. Rspr. des BVerwG, z.B. vom 27.5.1971 - VII B 49.71, vom 23.6.1975 - VII B 39.75, vom 12.1.1977 - VII B 185.76, vom 12.3.1985 - VII C 26.83, vom 3.9.1992 - 11 B 22/92; vgl. auch BayVGH vom 12.9.2011 - 11 C 11.1939).
  • VG München, 06.03.2012 - M 6a E 11.6133

    Verlängerung/Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen (vgl. z.B. BayVGH vom 12.09.2011, Az. 11 C 11.1939 und BayVGH vom 31.08.2010, Az. 11 CS 10.1821), unter denen dem Vorbringen des Antragstellers nachzugehen wäre, das Tatgeschehen am ... Juni 2010 habe sich anders abgespielt als vom Strafgericht festgestellt, liegen nicht vor.
  • VG Ansbach, 12.12.2011 - AN 10 K 11.01318

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtswidrigkeit einer Gutachtensanforderung; keine …

    Ein Kraftfahrer muss sich in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren derartige Entscheidungen dann nicht entgegenhalten lassen, wenn sich gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben (vgl. BayVGH vom 12.9.2011, 11 C 11.1939 m.w.N.).
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