Rechtsprechung
| AG Hattingen, 11.10.2016 - 11 C 123/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Festsetzung der angemessenen Kosten für die Erstellung eines Gutachtens i.R. eines Verkehrsunfalls unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes des § 249 Abs. 2 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Hattingen, 11.10.2016 - 11 C 123/16
Sie halten sich im Rahmen der durch die Entscheidung des BGH, Urteil vom 26.04.2016, Az. VI ZR 50/15, akzeptierten Vorgaben, wonach Nebenkosten in Höhe von 76, 20 Euro netto (4,30 Euro weniger als abgerechnet) verlangt werden können.Die Überschreitung würde sich auch dann immer noch in dem Bereich bewegen, in welchem mit der Entscheidung des BGH vom 26.04.2014 (VI ZR 50/15) eine Erkennbarkeit zu verneinen wäre (JVEG + 20%).
- AG Essen, 27.09.2018 - 11 C 188/18
Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten
Vielmehr oblag es der Beklagten substantiiert Einwendungen gegen das Sachverständigengutachten und den damit übereinstimmend erbrachten tatsächlichen Aufwand vorzutragen (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 20.06.1989 - VI ZR 334/88; LG Essen, Beschluss vom 01.03.2017; AG Essen, Urteil vom 05.07.2016 - 11 C 123/16).
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