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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.03.2014 - 11 C 13.1837   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8162
VGH Bayern, 25.03.2014 - 11 C 13.1837 (https://dejure.org/2014,8162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2014 - 11 C 13.1837 (https://dejure.org/2014,8162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2014 - 11 C 13.1837 (https://dejure.org/2014,8162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahreignungszweifel; Straftat mit hohem Aggressionspotential (Mord)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anordnung eines Fahreignungsgutachtens bei einer erheblichen Straftat im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Verurteilung wegen einer Straftat mit hohem Aggressionspotential kann für die Fahrerlaubnisbehörde Anlass sein die Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 14.08.2012 - 11 C 12.1746

    Erhebliche Straftat im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 11 C 13.1837
    Der Bezug zur Kraftfahreignung setzt nicht voraus, dass für die Bejahung des Begriffs "erheblich" ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden ist (BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 11 C 12.1746 - juris); dass der Kläger mit dem Auto zum Tatort fuhr, reicht hierfür wohl auch nicht aus.

    Das gilt erst recht, wenn der Betroffene noch nicht einmal bei einer Gutachterstelle einen entsprechenden Antrag auf Ratenzahlung gestellt hat (BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 11 C 12.1746 - juris).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 11 C 13.1837
    9 4. Soweit der Kläger vorgetragen hat, er könne die Kosten der Begutachtung nicht aufbringen, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 - BayVBl 1998, 634) das Gesetz einem Kraftfahrer die Kosten für die Begutachtung ebenso zumutet, wie es ihm zumutet, die Kosten zu zahlen, die zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs notwendig sind.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 11 C 13.1837
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 12.3.1985 - 7 C 26/83 - BayVBl 1985, 472) ist die Fahrerlaubnisbehörde nicht gehindert, aus der Nichtbeibringung eines zu Recht angeforderten Eignungsgutachtens negative Schlüsse zu ziehen, wenn die Gutachterstelle den Antrag des Betroffenen, die Kosten des Gutachtens aus finanziellen Gründen in Raten zu zahlen, abgelehnt hat, ohne dass der Betroffene gegen die Ablehnung vorstellig geworden ist oder sonst etwas veranlasst hat.
  • VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 25.3.2014 - 11 C 13.1837) habe ausgeführt, dass daraus, dass das Strafgericht keine Maßregel nach § 69 StGB verhängt habe, straßenverkehrsrechtlich ein Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV nicht ausgeschlossen werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - 16 B 912/14

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen …

    Rn. 12 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 11 C 13.1837 -, juris Rn. 7.
  • VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20

    Fahreignungsgutachtens wegen verbalem Streit mit Polizeibeamten

    Der Bezug zur Kraftfahreignung setzt nicht voraus, dass für die Bejahung des Begriffs "erheblich" ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden ist (vgl. nur: BayVGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 11 C 13.1837 -, juris Rn. 7; OVG NW…, Beschluss vom 10. September 2014 - 16 B 912/14 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 11 CS 14.2228

    Ergänzung der Begründung des Sofortvollzugs; Entzug der Fahrerlaubnis; …

    Der Begriff "erheblich" ist nach der Begründung der Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl S. 1338, BR-Drs. 302/08 S. 61) nicht ohne Weiteres mit "schwerwiegend" gleichzusetzen, sondern bezieht sich auf die Kraftfahreignung (…vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2014, § 11 FeV Rn. 5d; BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 11 C 13.1837 - juris Rn. 7; B.v. 14.8.2012 - 11 C 12.1746 - juris Rn.10; OVG NRW, B.v. 10.9.2014 - 16 B 912/14 - juris Rn.10).
  • VG München, 17.11.2020 - M 6 S 20.3709

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen …

    Der Bezug zur Kraftfahrereignung setzt dabei nicht voraus, dass ein Kraftfahrzeug als Mittel zur Straftat genutzt wurde oder die Tat selbst unmittelbar im Straßenverkehr begangen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 11 C 13.1837, juris Rn. 7).
  • VG München, 16.09.2020 - M 6 K 19.4453

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …

    Der Bezug zur Kraftfahrereignung setzt dabei nicht voraus, dass ein Kraftfahrzeug als Mittel zur Straftat genutzt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 11 C 13.1837, juris Rn. 7).
  • VG München, 03.02.2022 - M 6 S 21.6347

    Fahrerlaubnisentziehung nach Einholung eines medizinisch-psychologischen …

    Der Bezug zur Kraftfahrereignung setzt dabei nicht voraus, dass ein Kraftfahrzeug als Mittel zur Straftat genutzt wurde oder die Tat selbst unmittelbar im Straßenverkehr begangen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 11 C 13.1837, juris Rn. 7).
  • VG München, 07.06.2021 - M 26b K 19.2791

    Beurteilung der Fahreignung nach Berücksichtigung nicht verwertbarer Unterlagen

    Der Bezug zur Kraftfahreignung setzt nicht voraus, dass für die Bejahung des Begriffs "erheblich" ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden ist (vgl. nur: BayVGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 11 C 13.1837 -, juris Rn. 7; OVG NW…, Beschluss vom 10. September 2014 - 16 B 912/14 -, juris Rn. 10).
  • VG München, 14.07.2020 - M 26b K 19.2791

    Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Charakterliche Mängel

    Der Bezug zur Kraftfahreignung setzt nicht voraus, dass für die Bejahung des Begriffs "erheblich" ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden ist (vgl. nur: BayVGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 11 C 13.1837 -, juris Rn. 7; OVG NW…, Beschluss vom 10. September 2014 - 16 B 912/14 -, juris Rn. 10).
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