Rechtsprechung
| BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Entziehung der Fahrerlaubnis - Sehmängel - Ungeeignetheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.04.1987 - 3 Hi VG A 110/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1989 - 12 A 188/87
- BVerwG, 14.10.1992 - 11 C 29.92
- BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92
Papierfundstellen
- BVerwGE 91, 117
- NJW 1993, 1540
- NJW 1993, 950
- NVwZ 1993, 677 (Ls.)
- NZV 1993, 126
- DVBl 1993, 608
- DÖV 1993, 429
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
Werbefahrten
Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92
Die Ermächtigung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StVG macht hinreichend deutlich (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. dazu etwa BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ), daß zur "Ausführung" des § 4 StVG auch Vorschriften gehören, die den Eignungsbegriff des § 4 Abs. 1 StVG in gesundheitlicher Hinsicht konkretisieren. - BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92
Dies war schon im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung und des Widerspruchsbescheides der Fall (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung einer Fahrerlaubnisentziehung vgl. z.B. BVerwGE 51, 359 ). - BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969
Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92
Die Ermächtigung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StVG macht hinreichend deutlich (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. dazu etwa BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ), daß zur "Ausführung" des § 4 StVG auch Vorschriften gehören, die den Eignungsbegriff des § 4 Abs. 1 StVG in gesundheitlicher Hinsicht konkretisieren. - BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82
Gewerberecht - Technische Überwachung
Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92
Diese Entscheidung des Verordnungsgebers hält sich im Rahmen des ihm bei der Konkretisierung des Begriffs der "Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen" zustehenden Spielraums (zum Spielraum des Verordnungsgebers vgl. z.B. BVerwGE 72, 126 ). - BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92
Daß sich die von einer Gesichtsfeldeinschränkung erfahrungsgemäß ausgehende Gefährdung der Verkehrssicherheit im Einzelfall noch nicht in einem Unfall verwirklicht hat, kann nämlich auf vielerlei Gründen beruhen und beweist jedenfalls nicht, daß diese Gefahr, der die Eignungsanforderung des § 15 b Abs. 1 in Verbindung mit der Anlage XVII zur StVZO vorbeugen soll, bei dem betreffenden Fahrer nicht bestünde (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 C 173.66 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29 S. 5 am Ende).
- BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …
Danach liegende Umstände - etwa die nachträgliche Vorlage eines für den Betroffenen günstigen Sachverständigengutachtens - sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgebend, sondern können sich ggf. erst in einem Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auswirken (vgl. BVerwGE 11, 334 (336) [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]; 42, 206 (209) [BVerwG 17.05.1973 - V C 108/72]; 51, 359 (361) [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 29.92 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 20; Beschlüsse vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 73 und vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 11 B 184.94 -). - OVG Thüringen, 28.12.2023 - 2 EO 196/23
Anforderungen an Sehvermögen eines Fahrerlaubnisinhabers
Die näheren Bestimmungen in Anhang III der Richtlinie 2006/126/EG stellen jedoch, wie aus der Überschrift folgt, nur Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf, über die der nationale Verordnungsgeber hinausgehen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 11 C 29/92 - Juris, Rn. 20, zum früheren Recht nach § 15b StVZO, Anhang XVII zur StVZO und der Ersten Richtlinie 80/1263/EWG des Rates vom 4. Dezember 1980 zur Einführung eines EG-Führerscheins).Dass auch Inhaber einer Fahrerlaubnis alle Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV erfüllen müssen, ergibt sich bereits aus § 12 Abs. 1 FeV und wird durch § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV klargestellt, der ausdrücklich und ohne Einschränkung auf Anlage 6 zur FeV Bezug nimmt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 11 C 29/92 - Juris, Rn. 11 ff., zu § 15b StVZO a. F., der noch keinen Verweis auf die frühere Anlage XVII zur StVZO enthielt).
Durch die Anlage 6 zur FeV hat der Verordnungsgeber auf fachwissenschaftlicher Beurteilung, namentlich der Deutschen Ophtalmologischen Gesellschaft, beruhende Mindestanforderungen für das Sehvermögen festgelegt, die den Begriff der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verbindlich konkretisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 11 C 29/92 - Juris, Rn. 22, zu Nr. 2.2.1 der Anlage XVII zur StVZO a. F.;… OVG Nds., Beschluss vom 18. Juni 2007 - 12 PA 202/07 - Juris, Rn. 5).
Bei Gesichtsfeldeinschränkungen, die nicht durch das andere Auge ergänzt werden, gibt es weder eine Kompensation im Sinne eines völligen Ausgleichs noch eine Anpassung derart, dass die betreffende Person dem Mangel durch Änderung ihres Verhaltens so Rechnung tragen könnte, dass sich die Funktionsstörung nicht mehr ungünstig auswirkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 11 C 29/92 - Juris, Rn. 24).
Ob ein mit einer solchen Gesichtsfeldeinschränkung behafteter Mensch durch Kopf- und Augenbewegungen und durch häufiges Blicken in gewisse Spiegel die Auswirkungen des physiologischen Mangels mildern kann, sei unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 11 C 29/92 - Juris, Rn. 21, 24, noch zu Nr. 2.2.1 der Anlage XVII zur StVZO a. F.).
- VGH Bayern, 30.03.2026 - 11 CS 26.250
Entziehung der Fahrerlaubnis, mehrfach diagnostizierte Alkoholabhängigkeit mit …
Im Übrigen ist anerkannt, dass zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr abstraktgenerelle Eignungsanforderungen angezeigt sind (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1992 - 11 C 29.92 - BVerwGE 91, 117 = juris Rn. 25).
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 8 A 10909/07
Fährführerschein kann gemacht werden
Sie beruht auf der Befugnis des Verordnungsgebers, die Anforderungen an die Fahreignung der Schiffsführer verbindlich zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992, BVerwGE 91, 117 und juris, Rdnr. 10; OVG Nds…, Beschluss vom 18. Juni 2007, VerkMit 2007, Nr. 76 und juris, Rdnr. 5 m.w.N. - für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung -). - VG Braunschweig, 14.12.2001 - 6 A 177/01
DOG; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Fahrgastbeförderung; Innenschielen; …
Die Ausführungsbestimmungen konkretisieren in zulässiger Weise den in der gesetzlichen Ermächtigung - dem Straßenverkehrsgesetz - normierten Eignungsbegriff (§§ 2, 3 StVG); die darin enthaltenen Festsetzungen beruhen im Wesentlichen auf dem Gutachten des Bundesgesundheitsamtes "Sehvermögen und Kraftverkehr" (Heft 38 der Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr) sowie auf den "Richtlinien der Deutschen Opthalmologischen Gesellschaft für die Beurteilung der Fahreignung durch den Augenarzt" (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 28.12.1992, BVerwGE 91, 117 m.w.N. und Nds. OVG…, Urt. vom 11.12.1995 - 12 L 609/95) bzw. der insoweit aktualisierten Fassung "Empfehlung der DOG zur Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr (…2. Auflage, 1999)" und entsprechen den in der EU-Richtlinie 91/437/EWG festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs (Amtsblatt EG Nr. 237/20 vom 24.08.1991; vgl. dazu: Beschl. der Kammer vom 30.08.1999 - 6 B 201/99 - vom 15.12.2000 - 6 B 526/00 - und vom 27.07.2001 - 6 B 127/01 -).Überdies ist eine zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr festgesetzte abstrakt-generelle Eignungsanforderung nicht schon deshalb sachwidrig oder unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, weil Einzelfälle denkbar sein können, in denen die Verkehrssicherheit aus besonderen Gründen - etwa wegen außergewöhnlicher Vorsichtigkeit des Kraftfahrers - auch ohne diese Anforderungen hinreichend gewahrt wäre (BVerwG, Urt. vom 28.12.1992, aaO.).
- VG Braunschweig, 15.12.2000 - 6 B 526/00
Augenarzt; Ausnahmegenehmigung; Mindestanforderungen; Schielstellung; …
Die Ausführungsbestimmungen konkretisieren in zulässiger Weise den in der gesetzlichen Ermächtigung - dem Straßenverkehrsgesetz - normierten Eignungsbegriff (§§ 2, 3 StVG); die darin enthaltenen Festsetzungen beruhen auf dem Gutachten des Bundesgesundheitsamtes "Sehvermögen und Kraftverkehr" (Heft 38 der Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr) sowie auf den "Richtlinien der deutschen ophthalmologischen Gesellschaft für die Beurteilung der Fahreignung durch den Augenarzt" (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 28.12.1992, BVerwGE 91, 117 m.w.N.) und entsprechen den in der EU-Richtlinie 91/439/EWG festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeuges (Amtsbl. EG Nr. 237/20 vom 24.08.1991; vgl. dazu: Beschl. der Kammer vom 30.08.1999 - 6 B 201/99 -).Überdies ist eine zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr festgesetzte abstrakt-generelle Eignungsanforderung nicht schon deshalb sachwidrig oder unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, weil Einzelfälle denkbar sein können, in denen die Verkehrssicherheit aus besonderen Gründen - etwa wegen außergewöhnlicher Vorsicht des Kraftfahrers - auch ohne diese Anforderungen hinreichend gewahrt wäre (BVerwG, Urt. vom 28.12.1992, aaO.;… Beschl. der Kammer vom 30.08.1999, aaO.).
- VG Schleswig, 15.01.2013 - 3 A 90/12
Anspruch auf Bewilligung einer Ausnahme von einer Vorschrift der …
Das Bundesverwaltungsgericht habe insoweit festgestellt, dass eine zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr angezeigte abstrakt-generelle Eignungsanforderung nicht schon deshalb sachwidrig oder unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig sei, weil Einzelfälle denkbar sein mögen, in denen die Verkehrssicherheit aus besonderen Gründen auch ohne diese Anforderung hinreichend gewährt sei ( BVerwG, Urteil vom 28.10.1992, 11 C 29/92 ).Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen des Urteils vom 28.10.1992 (11 C 29/92) festgestellt, dass eine zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr angezeigte abstrakt-generelle Eignungsanforderung nicht schon deshalb sachwidrig oder unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist, weil Einzelfälle denkbar sein mögen, in denen die Verkehrssicherheit aus besonderen Gründen - etwa wegen außergewöhnlicher Vorsichtigkeit des Kraftfahrers - auch ohne diese Anforderung hinreichend gewahrt wäre.
- VG Braunschweig, 27.07.2001 - 6 B 127/01
Doppelbilder; Fahrgastbeförderung; Schielen; Sehvermögen; Stereosehen
Die Ausführungsbestimmungen konkretisieren in zulässiger Weise den in der gesetzlichen Ermächtigung - dem Straßenverkehrsgesetz - normierten Eignungsbegriff (§§ 2, 3 StVG); die darin enthaltenen Festsetzungen beruhen auf dem Gutachten des Bundesgesundheitsamtes "Sehvermögen und Kraftverkehr" (Heft 38 der Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr) sowie auf den "Richtlinien der Deutschen Opthalmologischen Gesellschaft für die Beurteilung der Fahreignung durch den Augenarzt" (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 28.12.1992, BVerwGE 91, 117 m.w.N.) bzw. der insoweit aktualisierten Fassung "Empfehlung der DOG zur Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr (…2. Auflage, 1999)" und entsprechen den in der EU-Richtlinie 91/437/EWG festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs (Amtsblatt EG Nr. 237/20 vom 24.08.1991; vgl. dazu: Beschl. der Kammer vom 30.08.1999 - 6 B.Überdies ist eine zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr festgesetzte abstrakt-generelle Eignungsanforderung nicht schon deshalb sachwidrig oder unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, weil Einzelfälle denkbar sein können, in denen die Verkehrssicherheit aus besonderen Gründen - etwa wegen außergewöhnlicher Vorsichtigkeit des Kraftfahrers - auch ohne diese Anforderungen hinreichend gewahrt wäre (BVerwG, Urt. vom 28.12.1992, aaO.).
- VG Braunschweig, 23.02.2005 - 6 B 66/05
Einnahme von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) als Mangel …
Die Antragsgegnerin hat die sofortige Vollziehung der mit Bescheid vom 19.01.2005 verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig angeordnet; die Klage, über die nach dem Sach- und Rechtsstand bei Erlass des angefochtenen Bescheides zu entscheiden sein wird, so dass neue Umstände und insbesondere auch die vom Antragsteller angekündigten Nachweise zu seiner Einstellungs- und Verhaltensänderung erst in einem Verfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis werden berücksichtigt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 29.92 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 14.08.2002 - 12 ME 566/02 - m. w. Nw.), wird voraussichtlich keinen Erfolg haben. - VG Braunschweig, 30.08.1999 - 6 B 201/99
Fahreignung und Sehvermögen (Einäugigkeit); Fahrerlaubnis; Fahreignung; …
Die Ausführungsbestimmungen konkretisieren in zulässiger Weise den in der gesetzlichen Ermächtigung - dem Straßenverkehrsgesetz - normierten Eignungsbegriff (§§ 2, 3 StVG); die darin enthaltenen Festsetzungen beruhen auf dem Gutachten des Bundesgesundheitsamtes "Sehvermögen und Kraftverkehr" (Heft 38 der Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr) sowie auf den "Richtlinien der deutschen ophthalmologischen Gesellschaft für die Beurteilung der Fahreignung durch den Augenarzt" (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 28.12.1992, BVerwGE 91, 117 m.w.N.) und entsprechen den in der EU-Richtlinie 91/439/EWG festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeuges (Amtsblatt EG Nr. 237/20 vom 24. August 1991).Überdies ist eine zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr festgesetzte abstrakt-generelle Eignungsanforderung nicht schon deshalb sachwidrig oder unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, weil Einzelfälle denkbar sein können, in denen die Verkehrssicherheit aus besonderen Gründen - etwa wegen außergewöhnlicher Vorsichtigkeit des Kraftfahrers - auch ohne diese Anforderungen hinreichend gewahrt wäre (BVerwG, Urt. vom 28.12.1992, aaO.).
- BVerwG, 21.09.1995 - 11 B 121.95
Kosten für ein angefordertes Gutachten - Berücksichtigung der wirtschaftlichen …
- OVG Niedersachsen, 30.05.2007 - 12 LA 238/06
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Verlängerung einer Fahrerlaubnis für die …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 12 PA 202/07
Verlängerung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Anforderungen an das …
- VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 1332/19
Hohe Sehkraft für Kraftfahrzeuge über 3,5 t: Keine Ausnahme für Rettungssanitäter
- BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Maßgeblicher …
- VG Regensburg, 20.06.2011 - RO 8 K 11.671
Umschreibung eines Führerscheins nach Entziehung
- OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00
Entscheidung des Gerichts über die Kosten des Verfahrens bei Erledigung der …
- VGH Bayern, 22.08.2014 - 8 ZB 12.168
Mangelnde körperliche Tauglichkeit als Schiffsführer (hier: nicht ausreichendes …
- VG Hamburg, 02.02.2021 - 5 K 6404/18
Erfolglose Klage auf Erteilung eines Seediensttauglichkeitszeugnisses für den …
- VG Braunschweig, 28.01.2004 - 6 A 175/03
Beigebrauch; Betäubungsmittel; Beurteilungszeitpunkt; Drogenabhängigkeit; …
- VG Frankfurt/Main, 16.03.2001 - 15 E 1541/99
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Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.1992 - 11 C 29.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.04.1987 - 3 Hi VG A 110/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1989 - 12 A 188/87
- BVerwG, 14.10.1992 - 11 C 29.92
- BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92
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