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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1225
BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97 (https://dejure.org/1998,1225)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1998 - 11 C 5.97 (https://dejure.org/1998,1225)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 (https://dejure.org/1998,1225)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    GG Art. 14; ; LwAnpG § 58; ; LwAnpG § 60; ; LwAnpG § 63; ; LwAnpG § 64; ; FlurbG § 49; ; FlurbG § 144

  • ArgeLandentwicklung

    Geldabfindung; Zusammenführung von Boden- u. Gebäudeeigentum; keine Präferenzstellung eines Beteiligten; ohne Zustimmung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Flurbereinigungsgericht - Entscheidungsbefugnisse - Bodenordnungsplan - Zusammenführung - Boden- und Gebäudeeigentum - Geldabfindung des Bodeneigentümers - Bedingungsfeindliche Zustimmung

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Zusammenführung von Boden- u. Gebäudeeigentum/keine Präferenzstellung eines Beteiligten; Geldabfindung/ohne Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft - Voraussetzungen für ein sog. Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bodenordnungsplan: Aufhebung durch Flurbereinigungsgericht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 202
  • NJ 1999, 496
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92

    Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Nach § 144 FlurbG kann das Flurbereinigungsgericht aufgrund seiner sachkundigen Besetzung (§ 139 FlurbG) und der ihm eingeräumten besonderen Befugnisse (§ 146 FlurbG) die zur Herbeiführung einer wertgleichen Abfindung erforderlichen und zweckmäßigen Änderungen des Flurbereinigungsplanes selbst vornehmen (vgl. § 144 Satz 1 1. Alt. FlurbG) und damit den Streitpunkt abschließend regeln oder aber, wo ihm dies im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, die Sache nach Aufhebung des Widerspruchsbescheides an die Widerspruchsbehörde zurückverweisen (vgl. § 144 Satz 1 2. Alt. FlurbG; BVerwGE 8, 65 ; 48, 160 ; 80, 193 ; Urteil vom 16. Dezember 1992 BVerwG 11 C 3.92 Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72, S. 41).

    Demgegenüber ist es nicht zulässig, bei Begründetheit der Klage neben dem Widerspruchsbescheid wie hier auch den vorausliegenden Bodenordnungsplan selbst aufzuheben und damit was das Flurbereinigungsgericht auch ausdrücklich angeordnet hat die Sache an die Ausgangsbehörde zurückzuverweisen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1992, a.a.O.; auch bereits BVerwG…, Urteil vom 30. September 1958 BVerwG 1 C 6.57 Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 3, S. 2).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97

    Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Dieser Betrag entspricht einem Fünftel des im Bodenordnungsplan ermittelten Wertes der abzutretenden Grundstücke (vgl. Abschnitt II.10.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1996, 563; Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Mai 1998 BVerwG 11 C 7.97 -).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Zwar führt dies für eine Übergangszeit dazu, daß dem Grundstückseigentümer die privatnützige Verwendung seines Grundstücks weitgehend vorenthalten bleibt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. April 1998 1 BvR 1680/93 u.a. -, NJW 1998, S. 3033 ).
  • BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97

    Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Abgesehen davon, daß mit zunehmender Herausbildung eines Verkehrswertes für entsprechend belastete Grundstücke auch die Bereitschaft zu einer Geldabfindung zunehmen wird, hat die Flurneuordnungsbehörde gegebenenfalls auch anderweitig zu beschaffendes geeignetes Ersatzland bereitzustellen und entsprechend § 63 Abs. 2 LwAnpG, § 7 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1997 BVerwG 11 C 2.97 Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 1 S. 8) in das Verfahren einzubeziehen.
  • BVerwG, 08.09.1988 - 5 C 8.85

    Landeskultur - Landentwicklung - Förderung - Zweitflurbereinigung - Vereinfachte …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Nach § 144 FlurbG kann das Flurbereinigungsgericht aufgrund seiner sachkundigen Besetzung (§ 139 FlurbG) und der ihm eingeräumten besonderen Befugnisse (§ 146 FlurbG) die zur Herbeiführung einer wertgleichen Abfindung erforderlichen und zweckmäßigen Änderungen des Flurbereinigungsplanes selbst vornehmen (vgl. § 144 Satz 1 1. Alt. FlurbG) und damit den Streitpunkt abschließend regeln oder aber, wo ihm dies im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, die Sache nach Aufhebung des Widerspruchsbescheides an die Widerspruchsbehörde zurückverweisen (vgl. § 144 Satz 1 2. Alt. FlurbG; BVerwGE 8, 65 ; 48, 160 ; 80, 193 ;… Urteil vom 16. Dezember 1992 BVerwG 11 C 3.92 Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72, S. 41).
  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74

    Abfindungszahlungen auf Grund von Flurbereinigungsmaßnahmen - Änderung einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Nach § 144 FlurbG kann das Flurbereinigungsgericht aufgrund seiner sachkundigen Besetzung (§ 139 FlurbG) und der ihm eingeräumten besonderen Befugnisse (§ 146 FlurbG) die zur Herbeiführung einer wertgleichen Abfindung erforderlichen und zweckmäßigen Änderungen des Flurbereinigungsplanes selbst vornehmen (vgl. § 144 Satz 1 1. Alt. FlurbG) und damit den Streitpunkt abschließend regeln oder aber, wo ihm dies im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, die Sache nach Aufhebung des Widerspruchsbescheides an die Widerspruchsbehörde zurückverweisen (vgl. § 144 Satz 1 2. Alt. FlurbG; BVerwGE 8, 65 ; 48, 160 ; 80, 193 ;… Urteil vom 16. Dezember 1992 BVerwG 11 C 3.92 Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72, S. 41).
  • BVerwG, 30.04.1997 - 11 B 86.96

    Recht der Landwirtschaft - Bodenreform, Antragsbefugnis des Gebäudeeigentümers im …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Im allgemeinen stellt das Landwirtschaftsanpassungsgesetz lediglich ein Gesetz zur Umstrukturierung der Landwirtschaft und kein Entschädigungsgesetz dar (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 30. April 1997 BVerwG 11 B 86.96 - RdL 1997, S. 217;… BTDrucks 12/404, S. 13 f.).
  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Persönliche Verhältnisse; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung/Nachprüfung, …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Demgegenüber ist es nicht zulässig, bei Begründetheit der Klage neben dem Widerspruchsbescheid wie hier auch den vorausliegenden Bodenordnungsplan selbst aufzuheben und damit was das Flurbereinigungsgericht auch ausdrücklich angeordnet hat die Sache an die Ausgangsbehörde zurückzuverweisen (…vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1992, a.a.O.; auch bereits BVerwG, Urteil vom 30. September 1958 BVerwG 1 C 6.57 Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 3, S. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.1996 - 9 K 5/94

    Landabfindung; DDR; Austauschflächen; Mitwirkungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Die Zustimmung im Sinne des § 58 Abs. 2 LwAnpG ist ebenso wie diejenige nach § 52 Abs. 1 FlurbG ihrer Natur nach bedingungsfeindlich (vgl. HessVGH…, Urteil vom 18. Januar 1963, a.a.O.; OVG MV, Urteil vom 4. Juli 1996, AgrarR 1997, S. 59 ).
  • BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
    Nach § 144 FlurbG kann das Flurbereinigungsgericht aufgrund seiner sachkundigen Besetzung (§ 139 FlurbG) und der ihm eingeräumten besonderen Befugnisse (§ 146 FlurbG) die zur Herbeiführung einer wertgleichen Abfindung erforderlichen und zweckmäßigen Änderungen des Flurbereinigungsplanes selbst vornehmen (vgl. § 144 Satz 1 1. Alt. FlurbG) und damit den Streitpunkt abschließend regeln oder aber, wo ihm dies im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, die Sache nach Aufhebung des Widerspruchsbescheides an die Widerspruchsbehörde zurückverweisen (vgl. § 144 Satz 1 2. Alt. FlurbG; BVerwGE 8, 65 ; 48, 160 ; 80, 193 ;… Urteil vom 16. Dezember 1992 BVerwG 11 C 3.92 Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72, S. 41).
  • VGH Hessen, 27.08.1959 - F III 3/58

    Geldabfindung/Verzicht auf Landabfindung; Abfindung/Abfindungsverzicht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.1999 - 9 K 8/96

    Bodenneuordnung, Wertermittlung, Abfindungsgrundstück

    Eine Abfindung statt in Land durch Geld ist im Bodenordnungsverfahren nach § 64 LwAnpG ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich ausgeschlossen (Anschluß an BVerwG, U. v. 17.12.1998 - 11 C 5.97).

    Das Ministerium für Landwirtschaft hat als Widerspruchsbehörde gemäß § 60 LwAnpG i.V.m. § 144 FlurbG über den Bodenordnungsantrag der Beigeladenen zu 3) im Verfahren nach § 64 LwAnpG erneut zu entscheiden; der Widerspruchsbescheid ist aufzuheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 11 C 5.97).

    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat in Anbetracht des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.1998 - 11 C 5.97 nicht mehr fest.

    Hier sind allerdings die Grenzen zu beachten, die § 44 Abs. 3 S. 2 FlurbG zieht (vgl. BVerwG, U. v. 21.11.1998 - 11 C 5.97; im einzelnen unten unter II 4).

    Davon geht das BVerwG aus, wenn es aufgibt, im Zuständigkeitsbereich der Behörde nach geeigneten Ausgleichsflächen zu suchen (BVerwG, U. v. 21.11.1998 - 11 C 5.97).

    Es kann dahinstehen, in welchem Umfang § 44 Abs. 3 S. 2 FlurbG im einzelnen im Verfahren nach § 64 LwAnpG anwendbar ist (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1998 - a.a.O.).

    Insoweit trifft diese Regelung eine gegenüber § 113 Abs. 5 VwGO abweichende Bestimmung (BVerwG, 17.12.1998 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 09.04.2025 - 13 C 27/23

    Einstellung/Teileinstellung eines Bodenordnungsverfahrens, Ermittlung von …

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass in Bodenordnungsverfahren - ebenso wie in Flurbereinigungsverfahren - in einer gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch erleichterten und vereinfachten Form über Grundstücke verfügt wird (vgl. mit Blick auf Erklärungen nach § 58 Abs. 2 LwAnpG: BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn. 32).

    Rn. 51 Auch hinsichtlich der Zustimmungserklärung nach § 58 Abs. 2 LwAnpG ist indes nicht ersichtlich, dass die Kläger mit dem Berufen auf die Formnichtigkeit in schwerwiegender Weise gegen das Verbot des venire contra factum proprium verstoßen würden; vielmehr wären besonders strenge Anforderungen an das Vorliegen eines - hier aus den bereits dargelegten Gründen nicht ersichtlichen - schwerwiegenden Treuepflichtverstoßes zu stellen, weil die Zustimmung zur Abfindung in Geld zwingende Voraussetzung dafür ist, dass im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens in gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch erleichterter und vereinfachter Form über ein Grundstück verfügt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn. 32).

    Zwar trifft es zu, dass das Sachenrechtsbereinigungsgesetz und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz in ihrer Zielsetzung übereinstimmen, dass jeweils BGB-konforme Verhältnisse erreicht werden sollen (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, BVerwGE 108, 202, Rn. 47).

    Zum zweiten kann aus der Zielkonformität zwischen Sachenrechtsbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz nicht geschlossen werden, dass der Flurneuordnungsbehörde deswegen ein Instrumentarium zur Verfügung steht, das ihr aufgrund des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes gerade nicht zu Gebote steht (so zur Frage, ob die Möglichkeit einer zwangsweisen Abfindung in Geld gemäß § 49 Abs. 1 Satz 5 FlurbG sinngemäß auf Bodenordnungsverfahren nach dem LwAnpG angewendet werden kann: BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, BVerwGE 108, 202, Rn. 46 f.); spiegelbildlich rechtfertigt es die Zielkonformität der beiden Gesetze auch nicht, das der Flurneuordnungsbehörde zur Verfügung stehende Instrumentarium - hier: die Möglichkeit einer (Teil-)Einstellung nach § 9 FlurbG - zu beschränken.

    Insbesondere dann, wenn aus der Landwirtschaft ausscheidende oder ausgeschiedene Grundeigentümer und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die bezüglich ehemals volkseigener Flächen ebenfalls als Teilnehmerin in Betracht kommt, auf Abfindung in Land verzichten, kann durchaus ausreichend Ersatzland verfügbar sein, das als Instrument bei der Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum dienen kann (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn. 35).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung auf "Flächen der im Zuständigkeitsbereich der Flurneuordnungsbehörde belegenen Gebietskörperschaften" verweist (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn. 35), folgt hieraus nicht automatisch die Verpflichtung der Flurneuordnungsbehörden, innerhalb ihres - ggf. sehr großen - gesamten Zuständigkeitsbereichs nach Tauschland zu suchen und dieses ggf. zum Bodenordnungsgebiet zuzuziehen (…ThürOVG, Urt. v. 23. Mai 2012 - 7 F 27/09 -, juris Rn. 66).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13

    Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit; …

    Eine sinngemäße Anwendung flurbereinigungsrechtlicher Vorschriften mit dem Ziel, eine dem Grundsatz wertgleicher Abfindung in Land zuwiderlaufende Geldabfindung zu ermöglichen, kommt deshalb im Bereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes nicht in Betracht (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 ).

    Ungeachtet dessen hat es das Bundesverwaltungsgericht für möglich erachtet, dass § 58 LwAnpG insoweit ergänzungsbedürftig sei, als unvermeidbare Mehr- oder Minderausweisungen von Land in Rede stehen (Urteil vom 17. Dezember 1998 a.a.O. S. 213 f.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 1998 (- 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 ) im Einzelnen dargelegt hat, sollte die ursprüngliche Entwurfsfassung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes nur Vorschriften über den freiwilligen Landtausch enthalten.

  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 C 5.03

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Anordnungsbeschluss; …

    Wie der erkennende Senat entschieden hat (Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 ), wollte der Gesetzgeber des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes bei der Zusammenführung von Gebäude- und Grundeigentum keinem der beiden Rechtsinhaber eine Präferenzstellung einräumen.

    Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht betont in seiner Stellungnahme mit Recht, dass der Grundeigentümer im Bodenordnungsverfahren - anders als in der Sachenrechtsbereinigung - nicht gegen seinen Willen auf einen Geldzahlungsanspruch verwiesen werden kann, weil er nach § 58 Abs. 1 LwAnpG einen Anspruch auf wertgleiche Landabfindung hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 11 C 5.97 - a.a.O. ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.1999 - 9 K 8.96

    Wertermittlung/Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Geldabfindung/ohne Zustimmung; …

    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat in Anbetracht des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.1998 - 11 C 5.97 RzF - 1 - zu § 58 Abs. 2 LwAnpG nicht mehr fest.

    Hier sind allerdings die Grenzen zu beachten, die § 44 Abs. 3 S. 2 FlurbG zieht (vgl. BVerwG, U. v. 21.11.1998 - 11 C 5.97 RzF - 1 - zu § 58 Abs. 2 LwAnpG; im einzelnen unten).

    Davon geht das BVerwG aus, wenn es aufgibt, im Zuständigkeitsbereich der Behörde nach geeigneten Ausgleichsflächen zu suchen (BVerwG, U. v. 21.11.1998 - 11 C 5.97).

    Es kann dahinstehen, in welchem Umfang § 44 Abs. 3 S. 2 FlurbG im einzelnen im Verfahren nach § 64 LwAnpG anwendbar ist (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1998 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude- …

    Dies gilt zunächst mit Blick auf die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG), weil der abzufindende Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren mit Land von gleichem Wert (§ 44 Abs. 1 FlurbG) abgegolten wird und auch der weichende (Boden-/oder Gebäude-)Eigentümer im Bodenordnungsverfahren grundsätzlich ebenfalls mit Land (§ 58 Abs. 1 LwAnpG) und nur mit seiner Zustimmung überwiegend oder vollständig in Geld abzufinden ist (§ 58 Abs. 2 LwAnpG; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2024 - 8 K 1/23

    Abfindung durch Gebäudeeigentum im Bodenordnungsverfahren

    Gegen eine lediglich sinngemäße Anwendung spricht auch, dass der Neuordnungsanlass "Wiederherstellung der Einheit von selbständigem Eigentum an Gebäuden, Anlagen, Anpflanzungen und dem Eigentum an Grund und Boden" bereits in § 53 Abs. 1 LwAnpG genannt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5/97 - juris Rn. 33).

    Aus § 58 Abs. 1 LwAnpG folgt dementsprechend in einem nach § 64 LwAnpG eingeleiteten Bodenordnungsverfahren ein Anspruch auf Abfindung durch Land von gleichem Wert (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998, a.a.O. Rn. 31 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber trotz dieser Schwierigkeiten eine vom Wortlaut des § 58 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG abweichende Auslegung dieser Regelung im Wege einer teleologischen Reduktion des Grundsatzes wertgleicher Abfindung in Land abgelehnt (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5/97 - juris Rn. 34 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2017 - 70 A 20.15

    Bodenordnungsverfahren - Abfindung mit Flächen einer niedrigeren Qualitätsstufe

    Rn. 38 Denn wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn 40 ff., insbes. 43) ausgeführt hat, ändert die für eine Übergangszeit hinzunehmende Duldung bestehenden fremden Gebäudeeigentums nichts daran, dass das bereits mit Aufhebung des § 18 LPGG und Inkrafttreten des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes zum 1. Juli 1990 auch für derartige Flächen wiederhergestellte Privateigentum den Schutz des Art. 14 GG genießt.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn 35) hat bereits klargestellt, dass sich der Grundsatz wertgleicher Abfindung nur auf die eingebrachte Fläche bezieht, wie sich schon daran zeigt, dass der Bodeneigentümer auch in einem Verfahren gem. § 64 Abs. 1, § 58 Abs. 1 LwAnpG nicht etwa wieder mit entsprechend bebautem Ersatzland abzufinden ist.

    Rn. 49 So hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 -, juris Rn 35) ausgeführt, zur Erreichung des Neuordnungsauftrags des § 64 Abs. 1 LwAnpG ohne - unzulässige - teleologische Reduktion des Grundsatzes wertgleicher Abfindung in Land habe die Flurneuordnungsbehörde "gegebenenfalls auch anderweitig zu beschaffendes geeignetes Ersatzland bereitzustellen und entsprechend § 63 Abs. 2 LwAnpG, § 7 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (…) in das Verfahren einzubeziehen.

  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 12/98

    Bodenordnungsplan im Verfahren zur Zusammenführung von getrenntem …

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  • BVerwG, 29.07.2002 - 9 C 1.02

    Freiwilliger Landtausch; Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis für -; …

    Die vom Beklagten betonte übereinstimmende Zielsetzung von Landwirtschaftanpassungsgesetz und Sachenrechtsbereinigungsgesetz, dem Sachenrecht des BGB entsprechende Eigentumsverhältnisse herzustellen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 ), rechtfertigt es angesichts der vielfältigen Verfahrens- und Wertungsunterschiede zwischen Bodenordnung und Sachenrechtsbereinigung jedenfalls nicht, das in § 64 LwAnpG klar begrenzte Antragsrecht durch Einbeziehung der Regelung des § 5 Abs. 2 SachenRBerG auf den Eigentümer des Nebengebäudes eines Eigenheims auszuweiten.
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 7.04

    Anforderungen an die Berechtigung einer Flurneuordnungsbehörde, in einem en; …

  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 212/01

    Rechte der früheren Mitglieder einer LPG in einem Bodenordnungsverfahren

  • OVG Brandenburg, 08.04.2004 - 8 D 68/01

    Landwirtschaftsanpassungsrecht, Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum, …

  • OLG Dresden, 10.05.2001 - 21 U 1271/00
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2000 - 9 K 19/99

    Bodenordnungsverfahren; Zusammenfassen mehrerer Teilentscheidungen; Nichtigkeit …

  • BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung; …

  • BVerwG, 26.10.2016 - 9 B 70.15

    Aufhebung des Flurbereinigungsplans; Aufhebung des Widerspruchsbescheids; …

  • BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14

    Klärungsbedürftigkeit der Abfindung in Land durch Weichen eines Grundeigentümers …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 70 A 15.05

    Anfechtung eines Bodenordnungsplans

  • OVG Sachsen, 23.09.2011 - F 7 C 13/11

    Bodenordnungsplan, Wiederaufgreifen, Anfechtung

  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 1.98

    Auseinanderfallen von Grund- und Gebäudeeigentum; selbständiges Gebäudeeigentum …

  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 21/17

    Verzicht; Geldabfindung, ; Planvereinbarung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2016 - 8 K 4/14

    Erschließung von Abfindungsflurstücken im Flurbereinigungsverfahren

  • OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 27/09

    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) …

  • OVG Brandenburg, 08.11.2001 - 8 D 84/00

    Antragsbefugnis zur Einleitung des Bodenordnungsverfahrens; Wiederherstellung der …

  • OVG Sachsen, 04.04.2002 - F 7 D 35/01

    Abfindungswert; Anfechtung der Wertfeststellung im Rahmen des …

  • OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09

    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) …

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 49/99

    Verfahren auf Zusammenführung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum; Ermittlung …

  • BVerwG, 26.06.2025 - 8 B 27.24

    Anwendung des Flurbereinigungsgesetzes auf Bodenordnungsverfahren; Zuständigkeit …

  • OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04

    Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen …

  • OVG Sachsen, 01.12.2017 - 7 C 28/16

    Bodenordnungsverfahren; Einstellung; Rechtskraftbindung

  • OVG Sachsen, 22.03.2013 - F 7 C 10/12

    Fehlen einer Norm zu einer umfassenden Gestaltung des Verfahrensgebietes im …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06

    Rechtzeitige Geltendmachung der Geschäftsunfähigkeit eines am …

  • BVerwG, 05.11.2003 - 9 B 32.03

    Verfassungsmäßigkeit der Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch - …

  • BVerwG, 25.08.2000 - 11 B 28.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 12.02.2003 - 9 B 91.02

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 12.10.2016 - 9 B 18.16

    Darlegungsanforderungen der Divergenzrüge; Rückgriff auf Vorschriften des …

  • OVG Brandenburg, 11.11.1999 - 8 D 18/98

    Ein in seiner wesentlichen Bausubstanz neues Bauwerk; Feste Verbindung eines …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2024 - 8 K 3/24

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2003 - 9 K 28/01

    Beurteilung, ob gewerbliche oder eine Wohnnutzung des Gebäudes vorliegt, anhand …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2021 - 8 K 6/20

    Flurbereinigung; Nachtrag zum Bodenordnungsplan; Berücksichtigung einer …

  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 2.98

    Recht der Landwirtschaft - Voraussetzungen für ein sog. Bodenordnungsverfahren …

  • OVG Sachsen, 13.06.2014 - F 7 C 18/13

    Bodenordnungsverfahren, Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum, Zusammenführung, …

  • VGH Bayern, 11.04.2013 - 13 A 12.462

    Unwiderruflichkeit der Geldabfindungsentscheidung im Flurbereinigungsverfahren; …

  • OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 59/01

    Landwirtschaftsanpassungsrecht, Einleitung des Bodenordnungsverfahrens, …

  • BVerwG, 21.12.1998 - 11 B 60.98

    Landwirtschaftsrecht - Voraussetzungen für ein Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12

    Bedeutung von Einwendungen gegen die Wertgleichheit im Flurbereinigungsverfahren

  • OVG Brandenburg, 21.07.1999 - 8 B 73.99

    Vorläufige Besitzregelung/Abgrenzung zur vorläufigen Anordnung; Vorläufige …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.1999 - 9 K 8/99

    Bürgermeister; Gemeindevertretung; Abfindung; Bodenordnungsverfahren; …

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