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| VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304 |
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Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
Da die darin liegende Behauptung eines Verhaltenswandels nicht bereits anhand der dem Landratsamt vorliegenden Informationen als unzutreffend widerlegt werden kann und die Erklärung so verstanden werden muss, dass die Betäubungsmittelabstinenz länger als die in der Nummer 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vorausgesetzte Einjahresfrist andauert, ist die Behörde gehindert, jetzt noch einen Fall evidenter Fahrungeeignetheit im Sinne von § 11 Abs. 7 FeV anzunehmen (vgl. zu diesem Fragenkreis BayVGH vom 9.5.2005, Az. 11 CS 04.2526, Abschnitt II.1.b der Beschlussgründe).Aber auch dann, wenn der Antragsteller nicht von sich aus einen Verhaltenswandel behauptet hätte, würde sich ein Vorgehen nach § 11 Abs. 7 FeV vorliegend wegen des außerordentlich langen Zeitraums verbieten, der seit dem letzten nachweisbaren Betäubungsmittelkonsum verstrichen ist (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O., Abschnitt II.1.c der Beschlussgründe).
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
Die apodiktische Behauptung, der Antragsgegner sei kraft Gemeinschaftsrechts nicht befugt, weitergehende Anforderungen als die tschechischen Behörden aufzustellen, wobei er insbesondere keine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen dürfe, genügt den sich aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ergebenden Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung ebenso wenig wie die im letzten Absatz der Beschwerdeschrift aufgestellte These, die Vorgehensweise des Antragsgegners laufe auf eine Umgehung des gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsgebots und des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (NZV 2004, 372) hinaus. - BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97
Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
Aus der unterbliebenen Vorlage des Gutachtens darf nach § 11 Abs. 8 FeV dann auf die fortbestehende Nichteignung des Antragstellers geschlossen werden, wenn die Gutachtensanforderung rechtmäßig war (vgl. BVerwG vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634).
- OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02
Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
Das in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO normierte Darlegungserfordernis dient dem Zweck, die Oberverwaltungsgerichte durch ein strukturiertes, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauendes Beschwerdevorbringen zu entlasten und so eine beschleunigte Abwicklung einstweiliger Rechtsschutzverfahren zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg vom 2.10.2002 NVwZ 2003, 1529). - VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02
Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
Soweit eingangs der Beschwerdeschrift auf den im ersten Rechtszug eingereichten Schriftsatz vom 20. Juni 2005 und die eidesstattliche Versicherung vom 15. Juni 2005 Bezug genommen wurde, führt das nicht dazu, dass die darin enthaltenen Ausführungen rechtswirksam zum Bestandteil des nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO zu berücksichtigenden Beschwerdevorbringens gemacht wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797;… Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 c zu § 146;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, RdNr. 41 zu § 146;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, RdNr. 21 zu § 146). - BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
Seinem Rechtsschutzbedürfnis ist regelmäßig insbesondere dadurch Genüge getan, dass er die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines gegen einen beschwerenden Verwaltungsakt eingelegten Anfechtungsrechtsbehelfs erstreiten kann (vgl. BVerwG vom 11.4.1972 BVerwGE 43, 340/341). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2005 - 16 B 2219/04
Anforderungen an die Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
Diese Aussagen wurden nicht in prozessual beachtlicher Weise dadurch in Frage gestellt, dass der Antragsteller im dritten und im letzten Absatz des Abschnitts 3 der Beschwerdeschrift in insgesamt drei Sätzen ohne jede Begründung gegenläufige Thesen aufstellte (vgl. zur Mangelhaftigkeit einer Beschwerdebegründung, die sich darauf beschränkt, den Rechtsausführungen des Verwaltungsgerichts apodiktische Behauptungen ohne jede Begründung entgegenzustellen, OVG NW vom 25.1.2005 Az. 16 B 2219/04, zit. nach Juris). - OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2004 - 3 NB 472/03
darlegen, auseinander setzen
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
Er muss sich mit den entscheidungstragenden Rechtssätzen und Annahmen des Verwaltungsgerichts vielmehr in substantiierter Weise befassen und sie mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen (OVG Schleswig-Holstein vom 23.1.2004 Az. 3 NB 472/03 und 3 NB 494/03, zit. nach Juris). - VGH Bayern, 24.07.1991 - 7 B 90.2873
Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
Dem von einem in Aussicht genommenen Verwaltungsakt Betroffenen ist es grundsätzlich vielmehr zuzumuten, diese Maßnahme abzuwarten und sodann die hiergegen eröffneten Rechtsbehelfe und Rechtsmittel auszuschöpfen (BayVGH vom 28.4.1992 BayVBl 1992, 239/440).
- VGH Bayern, 01.04.2020 - 11 CE 20.397
Entziehung der Fahrerlaubnis - vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz
Rn. 10 Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ist aus Gründen der Gewaltenteilung nicht vorbeugend konzipiert (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2016 - 2 C 18.15 - NVwZ-RR 2016, 907 = juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 5;… B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris Rn. 16; B.v. 4.10.2005 - 11 CE 05.2304 - juris Rn. 17).Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten, ob und wie die Behörde tätig werden wird, nicht zugemutet werden kann und daher ein schutzwürdiges Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Klärung besteht (…BVerwG, U.v. 23.6.2016, a.a.O.;… BayVGH, B.v. 24.1.2017 a.a.O. m.w.N.; B.v. 4.10.2005 a.a.O.).
Rn. 11 Dies ist im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch nicht der Fall (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2005 a.a.O.;… Schoch, a.a.O. Rn. 47) und auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nicht ausnahmsweise anders zu beurteilen.
Daher sind behauptete Vermögensschäden in der Regel nicht geeignet, ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis an der Erlangung vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutzes zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2005 a.a.O. Rn. 18).
- VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287
Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum
Dies war rechtlich allerdings auch geboten, da der mehr als zehn Jahre zurückliegenden Konsum von Kokain einen sicheren Schluss auf den fortbestehenden Konsum und damit ein Vorgehen nach § 11 Abs. 7 FeV nicht mehr erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2005 - 11 CE 05.2304 -, Rn. 23, juris).Daraus kann die Wertung des Gesetzgebers entnommen werden, dass die Tatsache des Verzichts auf eine Fahrerlaubnis und der ihm zugrundeliegende Sachverhalt zumindest bis zu diesem Zeitpunkt noch geeignet sind, Bedenken gegen die Fahreignung des Betroffenen im Sinne von § 46 Abs. 3 FeV zu begründen (BayVGH, B.v. 4.10.2005 - 11 CE 05.2304 - juris Rn. 22).
- VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20 Ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung, durch die der vollziehenden Gewalt vorbeugend bestimmte Maßnahmen untersagt werden, lässt sich allenfalls dann bejahen, wenn bereits die Hinnahme des befürchteten Verwaltungshandelns während der Zeitspanne, die bis zu einem Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO verstreicht, den Betroffenen in besonders schwerwiegender, nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten beeinträchtigt (Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 11 CE 05.2304 -, juris, Rdnr. 17 m.w.N.).
- VGH Bayern, 19.10.2018 - 11 ZB 18.461
Entziehung einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines …
Die Relevanz eines früheren Drogenmissbrauchs für die Kraftfahreignung ist nicht an den Ablauf schematisch fester Zeiten gebunden, sondern aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, insbesondere der Art, des Ausmaßes und der Dauer des früheren Drogenkonsums, zu beurteilen (…BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - juris Rn. 23 f.;… BayVGH, B.v. 20.10.2017 - 11 B 17.1080 - juris Rn. 29; B.v. 4.10.2005 - 11 CE 05.2304 - juris Rn. 22). - VG München, 27.04.2022 - M 19 K 19.2196
Erforderlichkeit einer Fahrprüfung für Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei sehr …
Einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hatte er nicht gestellt; im Übrigen besteht im Falle der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis regelmäßig keine Gefahr, dass irreversible Fakten geschaffen werden und dadurch nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen (BayVGH, B.v. 4.10.2005 - 11 CE 05.2304 - juris Rn. 17). - VG München, 20.07.2009 - M 6b S 09.2448
EU-Fahrerlaubnis; Anhaltspunkte für Drogenkonsum nach Erwerb der italienischen …
Auf einen Zusammenhang zwischen der Einnahme und dem Führen von Kraftfahrzeugen kommt es bei einer Einnahme derartiger (harter) Drogen - anders als bei gelegentlichem Cannabiskonsum - nicht an (vgl. BayVGH v. 4.10.2005, Az.: 11 CE 05.2304; BayVGH v. 11.11.2004, Az.: 11 CS 04.2814; VG München v. 8.6.2005, Az.: 6b S 05.1905 m.w.N.). - VG Augsburg, 26.09.2006 - Au 3 K 06.168 Auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 09.05.2005, BayVBl. 2006, 18; vom 04.10.2005, 11 CE 05.2304) erfordert die Feststellung, ob ein behaupteter Verhaltenswandel den Tatsachen entspricht, auch im Rahmen eines (Wieder-)Erteilungsverfahrens die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zur Verifizierung des vorgetragenen Einstellungswandels.
- VG München, 07.07.2008 - M 6a S 08.2610
Alkohol; Kokain; Anhaltspunkte für hohes Aggressionspotential
Auf einen Zusammenhang zwischen der Einnahme und dem Führen von Kraftfahrzeugen kommt es bei einer Einnahme derartiger (harter) Drogen - anders als bei gelegentlichem Cannabiskonsum - nicht an (vgl. BayVGH v. 4.10.2005, Az.: 11 CE 05.2304; BayVGH v. 11.11.2004, Az.: 11 CS 04.2814; VG München v. 8.6.2005, Az.: 6b S 05.1905 m.w.N.).
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