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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.01.2010 - 11 CE 10.2898   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72384
VGH Bayern, 04.01.2010 - 11 CE 10.2898 (https://dejure.org/2010,72384)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2010 - 11 CE 10.2898 (https://dejure.org/2010,72384)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Januar 2010 - 11 CE 10.2898 (https://dejure.org/2010,72384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag nach § 123 VwGO mit dem Ziel der Entfernung eines Sperrvermerks von einem ausländischen EU-Führerschein;Ungenügende Darlegung eines dahingehenden Anordnungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67

    Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2010 - 11 CE 10.2898
    Eine schlüssige Widerlegung der Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichts, wonach es keines Verwaltungsakts bedarf, durch den die Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis einzelfallbezogen und mit rechtsgestaltender Wirkung herbeigeführt werden muss, erübrigte sich umso weniger, als sich das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss die Ausführungen in den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Mai 2009 (Az. 11 CE 09.426 ) und vom 27. Mai 2010 (SVR 2010, 313) zu Eigen gemacht hat.
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2010 - 11 CE 10.2898
    Eine schlüssige Widerlegung der Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichts, wonach es keines Verwaltungsakts bedarf, durch den die Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis einzelfallbezogen und mit rechtsgestaltender Wirkung herbeigeführt werden muss, erübrigte sich umso weniger, als sich das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss die Ausführungen in den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Mai 2009 (Az. 11 CE 09.426 ) und vom 27. Mai 2010 (SVR 2010, 313) zu Eigen gemacht hat.
  • VG München, 10.01.2013 - M 6a E 12.4700

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Entfernung eines 2011 …

    Da nicht jedermann dringend auf den Besitz einer Fahrerlaubnis angewiesen ist, sind solche Darlegungen nicht von vornherein entbehrlich (BayVGH, B.v. 4.1.2012 - 11 CE 10.2898 - juris Rn. 13).

    Denn nach dem eindeutigen Wortlaut des § 28 Abs. 4 FeV gilt die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis unter den in § 28 Abs. 4 Satz 1 genannten Voraussetzungen nicht, d.h. unmittelbar und kraft Gesetzes (BayVGH, B.v. 4.1.2010 - 11 CE 10.2898 - juris Rn. 15;… U.v. 27.5.2010 - 11 BV 10.67 - juris Rn. 36 ff.;… B.v. 7.5.2009 - 11 CE 09.426 - juris Rn. 15 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2013 - 16 B 429/13

    Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der vorläufigen …

    Rn. 5 Vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 11 CE 09.426 -, juris, Rn. 15 ff., und vom 4. Januar 2010 - 11 CE 10.2898 -, juris, Rn. 15, Urteil vom 27. Mai 2010 - 11 BV 10.67 -, juris, Rn. 36 ff.; den besonderen Einzelfall eines Ungültigkeitsvermerks betreffend: Urteil vom 13. Dezember 2011 - 11 B 11.2336 -, NVwZ-RR 2012, 436 f.
  • VG Ansbach, 06.04.2011 - AN 10 K 11.00106

    Versäumung der Klagefrist; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Denn ein Verwaltungsakt, durch den gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV die Inlandsungültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis festgestellt wird, kann selbst bei weitestmöglicher Auslegung des in Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO verwendeten Begriffs der personenbezogenen Prüfungsentscheidung nicht als von dieser Vorschrift erfasst angesehen werden (vgl. BayVGH vom 4.1.2010, 11 CE 10.2898) mit der Folge, dass ein fakultatives Widerspruchsverfahren nicht statthaft ist.
  • VG Ansbach, 22.02.2011 - AN 10 S 11.00105

    Unstatthafter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; Versäumung der Klagefrist

    Denn ein Verwaltungsakt, durch den gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV die Inlandsungültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis festgestellt wird, kann selbst bei weitestmöglicher Auslegung des in Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AG VwGO verwendeten Begriffs der personenbezogenen Prüfungsentscheidung nicht als von dieser Vorschrift erfasst angesehen werden (vgl. BayVGH vom 4.1.2010, 11 CE 10.2898) mit der Folge, dass ein fakultatives Widerspruchsverfahren nicht statthaft ist.
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