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| VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726 |
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- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726
Dennoch habe das Bundesverfassungsgericht die die Entziehung der Fahrerlaubnis des Betroffenen bestätigenden Gerichtsentscheidungen unter Bezugnahme auf die in seiner Entscheidung vom 20. Juni 2002 Az. 1 BvR 2062/96 aufgezeigten Grundsätze aufgehoben.Der in der Beschwerdebegründung angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der Entscheidung vom 20. Juni 2002 Az. 1 BvR 2062/96 (NJW 2002, 2378) und dem dort gegebenen Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2001 (NJW 2002, 78) ist nämlich zu entnehmen, dass im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr und ohne Hinzutreten weiterer auf einen Eignungsmangel hinweisender Umstände kein zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens berechtigendes Verdachtselement darstellt.
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2003 - 10 S 2270/02
Gelegentlicher Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726
Danach ist die Aufforderung, ein ärztliches Gutachten beizubringen, nur rechtmäßig, wenn nicht allein Anhaltspunkte für gelegentlichen Cannabiskonsum, sondern darüber hinaus weitere hinreichend konkrete Verdachtselemente vorliegen, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. etwa VGH Mannheim vom 4.7.2003 ZfS 2003, 620; vom 16.6.2003 ZfS 2003, 524; OVG Weimar vom 28.8.2002 ZfS 2003, 264;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, RdNr. 2 zu § 14 FeV; Geiger, DAR 2003, 97/100).Als solche Zusatztatsachen kommen in erster Linie die in der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ausdrücklich aufgeführten Umstände in Betracht, wobei ausreichend ist, dass hinreichend konkrete Verdachtsmomente für ihr Vorliegen bestehen (vgl. VGH Mannheim vom 4.7.2003 ZfS 2003, 620 zu § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV; OVG Lüneburg vom 30.3.2004, Blutalkohol 41, 563 zu § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV).
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726
Seine Annahme, die Gutachtensanordnung vom 27. Januar 2005 sei, wie der Schluss auf die Nichteignung des Antragstellers gemäß § 11 Abs. 8 FeV voraussetzt, berechtigt gewesen (vgl. hierzu BVerwG vom 9.6.2005 -Az. 3 C 21/04 - DVBl 2005, 1333; vom 9.6.2005 - Az. 3 C 25/04 - DVBl 2005, 1337), ist im Rahmen der gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO eingeschränkten Prüfung durch den Verwaltungsgerichtshof rechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726
Seine Annahme, die Gutachtensanordnung vom 27. Januar 2005 sei, wie der Schluss auf die Nichteignung des Antragstellers gemäß § 11 Abs. 8 FeV voraussetzt, berechtigt gewesen (vgl. hierzu BVerwG vom 9.6.2005 -Az. 3 C 21/04 - DVBl 2005, 1333; vom 9.6.2005 - Az. 3 C 25/04 - DVBl 2005, 1337), ist im Rahmen der gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO eingeschränkten Prüfung durch den Verwaltungsgerichtshof rechtlich nicht zu beanstanden. - BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726
Zur Begründung führte er im wesentlichen aus: Das Verwaltungsgericht sei unter bloßem Hinweis darauf, dass der Antragsteller den Konsum von Cannabis eingeräumt habe, zu Unrecht davon ausgegangen, dass vorliegend ein anderer Sachverhalt als in den mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2002 Az. 1 BvR 2428/95 und vom 1. August 2002 Az. 1 BvR 1143/98 entschiedenen Fällen gegeben sei. - BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen verweigerter Beibringung eines behördlich …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726
Zur Begründung führte er im wesentlichen aus: Das Verwaltungsgericht sei unter bloßem Hinweis darauf, dass der Antragsteller den Konsum von Cannabis eingeräumt habe, zu Unrecht davon ausgegangen, dass vorliegend ein anderer Sachverhalt als in den mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2002 Az. 1 BvR 2428/95 und vom 1. August 2002 Az. 1 BvR 1143/98 entschiedenen Fällen gegeben sei. - VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
Cannabiskonsum - regelmäßiger Konsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726
Danach ist die Aufforderung, ein ärztliches Gutachten beizubringen, nur rechtmäßig, wenn nicht allein Anhaltspunkte für gelegentlichen Cannabiskonsum, sondern darüber hinaus weitere hinreichend konkrete Verdachtselemente vorliegen, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. etwa VGH Mannheim vom 4.7.2003 ZfS 2003, 620; vom 16.6.2003 ZfS 2003, 524; OVG Weimar vom 28.8.2002 ZfS 2003, 264;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, RdNr. 2 zu § 14 FeV; Geiger, DAR 2003, 97/100). - VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082
Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726
Ob insoweit auch Anhaltspunkte für das Vorliegen anderer als der in der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgezählten Tatsachen genügen (bejahend für § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV BayVGH vom 3.9.2002 ZfS 2003, 429;… OVG Lüneburg, a.a.O.;… verneinend für § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VGH Mannheim, a.a.O.), kann hier dahingestellt bleiben; denn es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller nicht fähig oder nicht bereit ist, den Cannabiskonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs hinreichend zu trennen.
- VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.1525
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen …
Damit wird eine über die ohnehin schon stark differenzierenden Empfehlungen des Streitwertkatalogs noch hinausgehende Differenzierung vermieden und dem Umstand Rechnung getragen, dass die Beschränkung einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A nach Ablauf von zwei Jahren automatisch entfällt (…im Ergebnis ebenso BayVGH vom 9.5.2005, a. a. O. und vom 16.11.2005 Az. 11 CS 05.1726).
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