Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.10.2007 - 11 CS 07.1811 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Bayern, 22.12.2017 - 22 CS 17.2261
Anspruch auf einstweilige Fortsetzung des Betriebs von vier Spielhallen
Rn. 30 Wie wenig die Beschwerdebegründungen dem Postulat eines strukturierten, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauenden Vorbringens (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2007 - 11 CS 07.1811 - juris Rn. 12) genügen, wird zusätzlich durch den Umstand erhellt, dass sie an mehreren Stellen eine sprachliche Gestalt aufweisen, die - insbesondere durch den Gebrauch der persönlichen Anrede - erkennen lässt, dass insoweit Textpassagen unverändert aus Anschreiben übernommen wurden, die ursprünglich an Amtsträger in der öffentlichen Verwaltung gerichtet waren (vgl. z.B. Seite 18: "Dies konnte Ihnen als Amtswalter, der laufend mit derartigen Dingen befasst ist, nicht entgangen sein."; Seite 19: "Auf richterliche Entscheidungen ... können Sie sich daher nicht berufen."; ebenda: "Jedenfalls müssen Sie die höherrangigen Grundfreiheiten in ihre [sic] Auslegung durch den EuGH beachten."). - VGH Bayern, 22.12.2017 - 22 CS 17.1971
Anforderungen an Beschwerdebegründung
Rn. 17 Wie wenig die Beschwerdebegründung dem Erfordernis eines "strukturierten, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauenden Vorbringens" (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2007 - 11 CS 07.1811 - juris Rn. 12;… OVG Hamburg, B.v. 2.10.2002 - 4 Bs 257/02 - juris Rn. 10) genügt, wird zusätzlich dadurch belegt, dass sogar mehrere Textteile mit direkter Anrede des Empfängers, die anscheinend aus der Korrespondenz der Antragstellerin mit einer Behörde stammen und schon in einem der erstinstanzlichen Schriftsätze unverändert verwendet wurden, auch in die Beschwerdebegründung "eingebaut" wurden, ohne dass das Versehen bemerkt worden wäre (vgl. z.B. die Textstellen "Daher verwundert ganz außerordentlich, dass Sie nicht einmal versuchen, der Ihnen obliegenden Darlegungs- und Beweislast wenigstens im Ansatz nachzukommen", "...dürfen Ihnen die deutschen Gerichte nicht abnehmen", "...können Sie sich daher nicht berufen." und "Jedenfalls müssen Sie...beachten." auf S. 28 und S. 29 des erstinstanzlichen Schriftsatzes vom 20.7.2017 bzw. S. 12 und S. 13 der Beschwerdebegründung vom 24.10.2017). - VGH Bayern, 07.11.2008 - 11 CS 08.2650
Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens; …
Durch Mitwirkungshandlungen, die der Halter eines Kraftfahrzeugs, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften verübt wurde, zu einem Zeitpunkt vornimmt, zu dem diese bereits verjährt war, kann er sich einer Anordnung nach § 31 a StVZO aber nicht mit Erfolg entziehen (vgl. z.B. BayVGH vom 6.10.1997 NZV 1998, 88; vom 31.10.2007 Az. 11 CS 07.1811).
- VGH Bayern, 10.12.2024 - 23 ZB 24.198
Verwaltungsgerichte, Vollzug der Veräußerung, Berufungszulassungsverfahren, …
Dem Postulat eines auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauenden Vorbringens bzw. einer Verknüpfung zwischen den seitens des Klägers vorgetragenen Rechtsstandpunkten und der Argumentation des Verwaltungsgerichts (…vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 31; B.v. 31.10.2007 - 11 CS 07.1811 - juris Rn. 12) wird damit nicht entsprochen. - VGH Bayern, 18.05.2021 - 23 CS 21.64
Untersagung der Hundehaltung
Dem Postulat eines auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauenden Vorbringens bzw. einer Verknüpfung zwischen den seitens des Antragstellers vorgetragenen Rechtsstandpunkten und der Argumentation des Verwaltungsgerichts (…vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 31; B.v. 31.10.2007 - 11 CS 07.1811 - juris Rn. 12) wird damit nicht entsprochen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 13 B 266/16
Entfernung der sog. BHV1-Reagenten aus dem Rinderbestand wegen des Vedachts der …
Rn. 3 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 8 B 1436/15 -, vom 19. September 2011 - 13 B 1022/11 -, juris Rn. 4, und vom 15. Januar 2004 - 18 B 105/03 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 11 CS 07.1811 -, juris Rn. 12; OVG M.-V., Beschluss vom 1. Mai 2009 - 2 M 68/09 -, juris Rn. 10 f.; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 73 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 146 Rn. 41; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Auflage 2016, § 146 Rn. 24. - VGH Bayern, 04.04.2019 - 11 CS 18.2613
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums
Denn sie setzt sich nicht mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auseinander, sondern wiederholt lediglich den erstinstanzlichen Vortrag (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2007 - 11 CS 07.1811 - juris Rn. 12;… B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.1971 - ZfWG 2018, 172 = juris Rn. 13 ff. m.w.N.), der Antragsteller könne sich nicht erklären, wie Stoffwechselprodukte von Heroin in seine Haare gelangt sein könnten, so dass eine Verwechslung vorliegen müsse. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 14 B 560/17
Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Vorbereitungsdienst; …
Rn. 35 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 11 CS 07.1811 -, juris, Rdnr. 12; Hamb. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 3 Bs 111/06 -, juris, Rdnr. 15; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 2014, § 146, Rdnr. 79 a.E. - VGH Bayern, 18.10.2021 - 23 CS 21.2405
Tierhalte- und Betreuungsverbot
Rn. 4 Wie wenig die Beschwerdebegründung dem Postulat eines auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauenden Vorbringens bzw. einer Verknüpfung zwischen den seitens des Antragstellers vorgetragenen Rechtsstandpunkten und der Argumentation des Verwaltungsgerichts (…vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 31; B.v. 31.10.2007 - 11 CS 07.1811 - juris Rn. 12) genügt, wird zusätzlich durch den Umstand unterstrichen, dass das Vorbringen weithin in Einwänden gegen die Ausführungen des Antragsgegners im streitgegenständlichen Bescheid oder gegen das Verwaltungsverfahren besteht (s. z.B. "entgegen den Ausführungen des Antragsgegners", S. 2; "ferner wurden in dem Verwaltungsverfahren, trotz entsprechender Hinweise durch die Antragssteller, wesentliche Sachverhalte ignoriert und nicht berücksichtigt", S. 3; "Mithin bestehen deshalb gravierende Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen des Antragsgegners", S. 5; "Es bestehen deshalb erhebliche methodische Defizite bei den Feststellungen und Wertungen in dem verfahrensgegenständlichen Bescheid", S. 5). - VGH Bayern, 13.02.2009 - 11 CS 08.2664
Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines zu Recht geforderten …
Rn. 12 Die pauschale Bezugnahme auf den Sachvortrag vor dem Verwaltungsgericht entspricht den Erfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ebenso wenig wie die schlichte Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. BayVGH vom 31.10.2007 Az. 11 CS 07.1811; vom 3.12.2007 Az. 11 CS 07.2941; vom 6.2.2008 Az. 11 CE 07.3089; vom 7.3.2008 Az. 11 CS 08.346).
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