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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.10.2008 - 11 CS 08.2017   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,73501
VGH Bayern, 23.10.2008 - 11 CS 08.2017 (https://dejure.org/2008,73501)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2008 - 11 CS 08.2017 (https://dejure.org/2008,73501)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 11 CS 08.2017 (https://dejure.org/2008,73501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis auf Probe; Forderung nach Beibringung eines Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2008 - 11 CS 08.2017
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2008 - 11 CS 08.2017
    Zum einen folgt dies bereits daraus, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Verfügung, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegen-stand hat, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung beurteilt (vgl. z.B. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2008 - 11 CS 08.2017
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).
  • OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02

    Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2008 - 11 CS 08.2017
    Das in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO normierte Darlegungsgebot dient dem Zweck, die Oberverwaltungsgerichte durch ein strukturiertes, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauendes Beschwerdevorbringen zu entlasten und so eine beschleunigte Abwicklung einstweiliger Rechtsschutzverfahren zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg vom 2.10.2002 NVwZ 2003, 1529).
  • VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Diese gesetzliche Ausgestaltung stellt dabei klar, dass die Fahrerlaubnisbehörde in aller Regel die Beibringung des Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen hat und nur in atypischen Fällen hiervon abgesehen werden kann (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 11 CS 08.2017 -, juris Rn. 13).
  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Diese gesetzliche Ausgestaltung stellt dabei klar, dass die Fahrerlaubnisbehörde in aller Regel die Beibringung des Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen hat und nur in atypischen Fällen hiervon abgesehen werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.10.2008 - 11 CS 08.2017 - juris Rn. 13).
  • VG Karlsruhe, 23.01.2025 - 9 K 7272/24

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an eine rechtskräftige Entscheidung über eine …

    Diese gesetzliche Ausgestaltung stellt dabei klar, dass die Fahrerlaubnisbehörde in aller Regel die Beibringung des Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen hat und nur in atypischen Fällen hiervon abgesehen werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.10.2008 - 11 CS 08.2017 -, juris Rn. 13; VG Stuttgart…, Beschluss vom 22.07.2022 - 1 K 2840/22 -, BeckRS 2022, 29220 Rn. 17, bestätigt durch VGH BW…, Beschluss vom 17.10.2022 - 13 S 1790/22 -, juris Rn. 10 ; VG Trier…, Beschluss vom 14.03.2019 - 1 L 545/19.TR -, juris Rn. 36).
  • VG Ansbach, 12.12.2008 - AN 10 K 08.00830

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis auf Probe; erneute Zuwiderhandlung …

    Die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. Oktober 2008, Az.: 11 CS 08.2017, zurückgewiesen.

    Da sich die Rechts-, Sach- und Vortragslage seit Ergehen der erst- und zweitinstanzlichen Entscheidungen im Eilverfahren nicht verändert hat, wird zur Begründung auf die Ausführungen des Beschlusses vom 11. Juli 2008 (Az.: AN 10 S 08.00829) sowie des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Oktober 2008 (Az.: 11 CS 08.2017) Bezug genommen, welche die maßgeblichen Rechtsfragen nicht nur summarisch, sondern abschließend behandeln und deshalb auch geeignet sind, die Entscheidung in der Hauptsache zu tragen.

  • VG Mainz, 20.07.2010 - 3 L 766/10

    Fahrerlaubnisentzug in zweiter Probezeit

    Da es somit für die Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Gutachtens nicht auf Ermessenserwägungen der Behörde ankommt, ist es auch nicht erforderlich, dass die Behörde im Einzelnen begründet, warum sie einen Regelfall annimmt (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 11 CS 08.2017 -, [...] [Rdnr. 13]).
  • VG München, 23.08.2013 - M 6a S 13.2788

    Fahrerlaubnis auf Probe; Entziehung wegen mangelnder Befähigung; Anordnung einer …

    Es ergäbe sich auch eine Regelungslücke, weil dann unklar wäre, was der Behörde an Maßnahmen nach Ablauf dieses Rests an Probezeit für den Zeitraum der nach Maßgabe des § 2a Abs. 2a StVG verlängerten Probezeit an Reaktionen auf weitere Verstöße des Betroffenen zur Verfügung stünde (im Ergebnis ebenso, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung VG Aachen, B.v. 16.5.2012, Az.: 3 L 164/12; VG Augsburg B.v. 15.2.2012, Az.: AU 7 S 13.52; VG Ansbach B.v. 11.7.2008, Az.: AN 10 S 08.00829, bestätigt durch BayVGH B.v. 23.10.2008, Az.: 11 CS 08.2017, zitiert nach Juris ).
  • VG Köln, 22.04.2022 - 23 L 451/22
    Rn. 37 Vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 11 CS 08.2017 -, Rn. 13, juris.
  • VG Magdeburg, 19.01.2011 - 1 B 466/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe - Festsetzung einer Verwaltungsgebühr

    Dass vorliegend aufgrund einer besonderen Situation im Einzelfall von der Gutachtensanforderung ausnahmsweise abgesehen werden kann (vgl. hierzu: BayVGH, B. 23.10.2008 - 11 CS 08.2017 -, zitiert nach juris, Rdnr. 13 f.) ist nicht ersichtlich.
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