Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.12.2008 - 11 CS 08.2998 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fehlender Beschwerdeantrag; verfolgtes Rechtsschutzziel nicht eindeutig feststellbar; keine Auseinandersetzung mit allen tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2008 - 11 CS 08.2998
Mit Schreiben vom 12. August 2008 führte das Landratsamt gegenüber dem Antragsteller unter Bezugnahme auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 u.a. sowie C-334/06 u.a.) aus, er sei nach § 28 Abs. 1 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt. - VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02
Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2008 - 11 CS 08.2998
Das Fehlen eines solchen Antrags ist allerdings dann unschädlich, wenn das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers unzweifelhaft feststeht (VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - 13 B 2677/03
Anforderungen an eine Beschwerdebegründung bei mehreren die angegriffene …
Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2008 - 11 CS 08.2998
Da sich die Beschwerdebegründung mit allen tragenden Gründen des angefochtenen Beschlusses befassen muss (OVG NRW vom 28.4.2004 NVwZ-RR 2004, 706; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 c zu § 146; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 41 zu § 146; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, RdNrn.
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
Beförderungskonkurrenz, Bindung an Anforderungsprofil (hier: Abteilungsleiter in …
Lässt sich das Rechtsschutzziel damit eindeutig feststellen, stellt das Fehlen eines ausdrücklich gestellten Antrages sich nicht als prozessualer Mangel dar (vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juli 2002 - Az.: 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388; BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - Az.: 11 CS 08.2998 -, zitiert nach juris). - VGH Bayern, 13.12.2011 - 11 B 11.2336
Unzulässigkeit der Erweiterung des Berufungsbegehrens nach Ablauf der …
Rn. 7 Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 15. Dezember 2008 (Az. 11 CS 08.2998) als unzulässig, da der Kläger entgegen § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO keinen bestimmten Antrag gestellt habe. - VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CS 09.2126
Entzug der Fahrerlaubnis; Alkoholabhängigkeit
Zur Erfüllung des Antragserfordernisses ist zwar keine ausdrückliche Antragstellung erforderlich, das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers muss jedoch (nach Ziel und Umfang) unzweifelhaft feststehen (BayVGH vom 15.12.2008 Az. 11 CS 08.2998). - VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CS 09.2183
(Erfolglose) Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO
Zur Erfüllung des Antragserfordernisses ist zwar keine ausdrückliche Antragstellung erforderlich, das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers muss jedoch (nach Ziel und Umfang) unzweifelhaft feststehen (BayVGH vom 15.12.2008 Az. 11 CS 08.2998). - VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00139
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
Die hiergegen eingelegte Beschwerde verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 15. Dezember 2008 (11 CS 08.2998).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".