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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30624
VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046 (https://dejure.org/2009,30624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2009 - 11 CS 08.3046 (https://dejure.org/2009,30624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2009 - 11 CS 08.3046 (https://dejure.org/2009,30624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des Antragstellers; unterbliebene Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; Verwertbarkeit daraufhin gemachter Angaben in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwertbarkeit von Äußerungen des Fahrerlaubnisinhabers im Führerscheinentzugsverfahren - Fahrerlaubnisbehörden dürfen auch Aussagen, die ohne Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht erlangt wurden, verwenden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07

    Verwertung einer unter Verstoß gegen § 136 Abs 1 S 2 StPO erlangten Aussage bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Denn auch wenn im gegebenen Fall gegen die Belehrungspflicht verstoßen worden sein sollte, zöge das nicht die Unverwertbarkeit der Angaben des Antragstellers in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nach sich (VGH BW vom 16.5.2007 NJW 2007, 2571; Geiger, DAR 2009, 61/65).

    Zudem besteht kein allgemeiner, vor einer gesetzlichen Normierung unabhängiger Rechtsgrundsatz, dem zufolge Äußerungen eines Betroffenen in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren nur verwertet werden dürfen, wenn er zuvor auf sein Schweigerecht hingewiesen wurde (VGH BW vom 16.5.2007, a.a.O., S. 2572).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Hierbei kann dahinstehen, ob die polizeilichen Ermittlungen während des Zeitraums, in dem der Antragsteller die im Vermerk vom 4. Juni 2008 festgehaltenen Äußerungen getätigt hat, überhaupt gegen ihn "als Betroffenen" geführt wurden, so dass er gemäß § 136 Abs. 1 StPO i.V.m. § 163 a Abs. 4 StPO und § 46 Abs. 1 OWiG hätte belehrt werden müssen (vgl. zu den für den Beginn der Belehrungspflicht maßgeblichen Gesichtspunkten sowie zu dem der Polizei insoweit zustehenden Beurteilungsspielraum BGH vom 27.2.1992 BGHSt 38, 214/228).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote, wie sie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 1992 (…a.a.O.) unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH vom 7.6.1983 BGHSt 31, 395) für den Fall der Missachtung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bejaht hat, sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (vgl. OVG MV vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08, Juris, RdNr. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote, wie sie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 1992 (…a.a.O.) unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH vom 7.6.1983 BGHSt 31, 395) für den Fall der Missachtung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bejaht hat, sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (vgl. OVG MV vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08, Juris, RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B 95.2282
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Mit dem Recht der Allgemeinheit auf vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Risiken für die Verkehrssicherheit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Fall an der Berücksichtigung strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse gehindert wären (BayVGH vom 19.1.1998 Az. 11 B 95.2282, UA S. 8 f.).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot; …

    Bestätigt wurde diese Rechtsprechung u. a. durch die Beschlüsse vom 5. März 2009 (Az. 11 CS 08.3046, RdNrn. 17 - 19) und vom 17. Juni 2009 (Az. 11 CS 09.833, RdNrn. 11 f.), die sich mit der Verwertbarkeit von Angaben befassen, die der Adressat einer Fahrerlaubnisentziehung als Beschuldigter bzw. Betroffener in einem gegen ihn geführten straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren gemacht hat, ohne (behauptetermaßen) zuvor über sein Schweigerecht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt worden zu sein.
  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 11 ZB 13.523

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Nachweis eines zweiten Konsumakts; Rückschluss von …

    Rn. 21 Der Cannabiskonsum des Klägers, der sich in der am 20. Februar 2012 entnommenen Blutprobe niedergeschlagen hat, muss deshalb angesichts der gemessenen Konzentration von 6, 3 ng/ml THC im Blut offensichtlich am Nachmittag des 20. Februar stattgefunden haben (vgl. auch BayVGH, B.v. 5.3.2009 - 11 CS 08.3046 - Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377

    Vermutung des Mehrfachkonsums von Cannabis anhand des THC-Werts

    Der Cannabiskonsum des Antragstellers, der sich in der am 24. Juni 2015 um ca. 20 Uhr entnommenen Blutprobe niedergeschlagen hat, muss deshalb angesichts der gemessenen Konzentration von 8, 4 ng/ml THC im Blut offensichtlich im Laufe des 24. Juni 2015 stattgefunden haben (…vgl. auch BayVGH, B.v. 13.5.2013 a. a. O. Rn. 21; B.v. 5.3.2009 - 11 CS 08.3046 - juris Rn. 15).
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