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| VGH Bayern, 09.02.2010 - 11 CS 09.1486 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Begründung des Sofortvollzugs; tatsächlich öffentlicher Weg; längs des Weges abgelegte Steine
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275
Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2010 - 11 CS 09.1486
Rn. 15 Ausgehend von der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts hat die Antragsgegnerin die Anordnung zu Recht auf Art. 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 LStVG in Verbindung mit § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO gestützt (vgl. BayVGH vom 29.5.1990 Fundstelle 1990, 632, vom 17.2.2003 Az. 11 B 99.3439, vom 11.1.2005 NuR 2005, 463 f.).Soweit der Antragsteller mit seiner Beschwerde auf die Begründung des Bescheids abzielt, kann die Antragsgegnerin im Übrigen im gerichtlichen Verfahren ihre Begründung ergänzen (vgl. § 114 Satz 2 VwGO, BayVGH vom 11.1.2005 a.a.O.).
Ist die Limmersgasse nicht wirksam gewidmet, was der Senat vorliegend nicht zu beurteilen hat, und kann die Antragsgegnerin die erforderlichen Verkehrsflächen nicht erwerben (ggf. auch im Wege einer Enteignung), so muss sie damit rechnen, dass sie unter Umständen durch Leistungsklage des Antragstellers auf Beseitigung der öffentlichen Wegefläche in Anspruch genommen werden kann (vgl. BayVGH vom 11.1.2005 a.a.O., vom 15.9.1999 BayVBl 2000, 345 f.).
- VGH Bayern, 17.02.2003 - 11 B 99.3439
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2010 - 11 CS 09.1486
Rn. 15 Ausgehend von der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts hat die Antragsgegnerin die Anordnung zu Recht auf Art. 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 LStVG in Verbindung mit § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO gestützt (vgl. BayVGH vom 29.5.1990 Fundstelle 1990, 632, vom 17.2.2003 Az. 11 B 99.3439, vom 11.1.2005 NuR 2005, 463 f.).Entscheidend hierfür ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Freigabe durch den Berechtigten zur allgemeinen Verkehrsnutzung, wobei es nicht auf den inneren Willen des Berechtigten, sondern auf die für die Verkehrsteilnehmer erkennbaren äußeren Umstände ankommt (vgl. BayVGH vom 17.2.2003 a.a.O.).
- VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349
Wegeverlauf über ungewidmete Fläche
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2010 - 11 CS 09.1486
Ist die Limmersgasse nicht wirksam gewidmet, was der Senat vorliegend nicht zu beurteilen hat, und kann die Antragsgegnerin die erforderlichen Verkehrsflächen nicht erwerben (ggf. auch im Wege einer Enteignung), so muss sie damit rechnen, dass sie unter Umständen durch Leistungsklage des Antragstellers auf Beseitigung der öffentlichen Wegefläche in Anspruch genommen werden kann (vgl. BayVGH vom 11.1.2005 a.a.O., vom 15.9.1999 BayVBl 2000, 345 f.). - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2010 - 11 CS 09.1486
Das kommt insbesondere im Bereich des Sicherheitsrechts in Betracht, zu der auch die vorliegende sicherheitsrechtliche Anordnung gehört (vgl. BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453, OVG Nordrhein-Westfalen vom 1.9.2009 Az. 5 B 1265/09;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 80 RdNrn. 36, 43). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09
Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2010 - 11 CS 09.1486
Das kommt insbesondere im Bereich des Sicherheitsrechts in Betracht, zu der auch die vorliegende sicherheitsrechtliche Anordnung gehört (vgl. BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453, OVG Nordrhein-Westfalen vom 1.9.2009 Az. 5 B 1265/09;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 80 RdNrn. 36, 43).
- VG Bayreuth, 14.06.2018 - B 5 S 18.376
Sofortvollzug der Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen fehlender …
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aber auch darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 15.02.2017 - 11 ZB 16.2576
Beseitigung von Verkehrshindernissen
Dass die Sicherheitsbehörden unabhängig von der Frage der hier rechtskräftig festgestellten Widmung als öffentlicher Feld- und Waldweg (Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - BayStrWG) auch bei einem nicht gewidmeten, lediglich tatsächlich-öffentlichen Weg berechtigt wären, den Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 LStVG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO zur Beseitigung von Verkehrshindernissen zu verpflichten, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mehrfach entschieden (U.v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - juris, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463, B.v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - juris). - VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
Entlassung eines Beamten auf Probe mit Anordnung des Sofortvollzugs wegen …
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aber auch darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
- VG Bayreuth, 03.02.2020 - B 5 S 19.1183
Entlassung eines Beamten auf Probe (Studienrat) wegen Manipulation von …
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aber auch darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16). - VG Bayreuth, 24.02.2020 - B 5 S 19.1216
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, fachtheoretische und …
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aber auch darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16), wie dies vorliegend geschehen ist. - VGH Bayern, 25.04.2013 - 11 C 13.580
Beseitigungsanordnung für Verkehrshindernisse auf tatsächlich öffentlicher …
Rn. 8 Der Senat hat in vergleichbaren Fällen, also bei einer Beseitigungsanordnung für Verkehrshindernisse auf tatsächlich öffentlichen Straßen oder Wegen oder bei geltend gemachten Ansprüchen auf Erlass einer solchen, den Auffangwert und im Eilverfahren gemäß Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs die Hälfte davon angesetzt (vgl. B. v. 21.9.2012 - 11 ZB 12.834 - vollständige Sperrung einer Ringstraße in einer Richtung; B. v. 19.7.2010 - 11 ZB 10.1078 und B. v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - längs des Weges abgelegte Steine auf einer Fläche von 154 m²; B. v. 10.8.2009 - 11 CE 09.1795 - Blockade einer Grundstückszufahrt; U. v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - Errichtung eines Tors, das den Durchgangsverkehr unmöglich machte; ebenso Beschluss des 24. Senats v. 16.5.2002 - 24 CS 02.43 - Anbringung von Metallpfosten zur Verengung der Straße und Beschlüsse des 8. Senats v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - Sperrung eines Fußwegs und v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - Aufstellung eines Baugerüsts; anders noch Beschlüsse v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - Anwendung von Nr. 43.3 des Streitwertkatalogs und. - VGH Bayern, 05.10.2010 - 1 CS 10.1793
Mit Hackschnitzeln befestigter Kundenparkplatz im Außenbereich; bauliche Anlage …
Damit ist ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug nicht nur fallgruppenbezogen (vgl. hierzu BayVGH vom 9.2.2010 Az. 11 CS 09.1486 ), sondern auch einzelfallbezogen dargelegt. - VGH Bayern, 25.04.2013 - 11 C 13.578
Beseitigungsanordnung für Verkehrshindernisse auf tatsächlich öffentlicher …
Rn. 8 Der Senat hat in vergleichbaren Fällen, also bei einer Beseitigungsanordnung für Verkehrshindernisse auf tatsächlich öffentlichen Straßen oder Wegen oder bei geltend gemachten Ansprüchen auf Erlass einer solchen, den Auffangwert und im Eilverfahren gemäß Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs die Hälfte davon angesetzt (vgl. B. v. 21.9.2012 - 11 ZB 12.834 - vollständige Sperrung einer Ringstraße in einer Richtung; B. v. 19.7.2010 - 11 ZB 10.1078 und B. v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - längs des Weges abgelegte Steine auf einer Fläche von 154 m²; B. v. 10.8.2009 - 11 CE 09.1795 - Blockade einer Grundstückszufahrt; U. v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - Errichtung eines Tors, das den Durchgangsverkehr unmöglich machte; ebenso Beschluss des 24. Senats v. 16.5.2002 - 24 CS 02.43 - Anbringung von Metallpfosten zur Verengung der Straße und Beschlüsse des 8. Senats v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - Sperrung eines Fußwegs und v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - Aufstellung eines Baugerüsts; anders noch Beschlüsse v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - Anwendung von Nr. 43.3 des Streitwertkatalogs und. - VG Bayreuth, 17.07.2017 - B 5 S 17.366
Berücksichtigung von Interessen einer Bundesbeamtin im Rahmen einer Zuweisung zu …
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aber auch darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
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