Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.680 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf erteilter Linienverkehrsgenehmigung; Unzuverlässigkeit; Verantwortlichkeit für verkehrssicheren Zustand der Busse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.10.1996 - 11 B 53.96
Gewerberecht - Taxiunternehmer, Beurteilungszeitpunkt bei Widerruf einer …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.680
Rn. 24 Eine solche Untersagung steht mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und Art. 12 GG in Einklang; allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 11 B 53/96). - OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02
Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.680
Das in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO normierte Darlegungserfordernis dient dem Zweck, die Oberverwaltungsgerichte durch ein strukturiertes, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauendes Beschwerdevorbringen zu entlasten und so eine beschleunigte Abwicklung einstweiliger Rechtsschutzverfahren zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg vom 2.10.2002 NVwZ 2003, 1529). - VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02
Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der …
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.680
Auch von der Sache her kann die in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO geforderte "Auseinandersetzung" mit der angefochtenen Entscheidung regelmäßig nicht in der Weise stattfinden, dass pauschal auf eine Argumentation verwiesen wird, die noch vor dem Erlass des angegriffenen Beschlusses - und damit in Unkenntnis seiner Begründung - vorgetragen wurde (vgl. zur mangelnden Eignung einer bloßen Wiedergabe des Vortrags aus der ersten Instanz, die formellen Erfordernisse des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu erfüllen, VGH BW vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797;… Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 c zu § 146;… Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 78 zu § 146;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, RdNr. 21 zu § 146).
- OLG Düsseldorf, 30.04.1992 - 5 Ss OWi 110/92
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.680
Rn. 20 Zu der auch im freigestellten Schulbusbetrieb geltenden Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 2 BOKraft hat das OLG Düsseldorf in seinen Beschlüssen vom 30. April 1992 und vom 21. Mai 1993 (NZV 1993, 41 und VRS 85, 391) festgestellt, dass an die Erfüllung der Unternehmerpflichten im Interesse der beförderten Personen strenge Anforderungen zu stellen sind. - OLG Düsseldorf, 21.05.1993 - 5 Ss OWi 121/93
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.680
Rn. 20 Zu der auch im freigestellten Schulbusbetrieb geltenden Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 2 BOKraft hat das OLG Düsseldorf in seinen Beschlüssen vom 30. April 1992 und vom 21. Mai 1993 (NZV 1993, 41 und VRS 85, 391) festgestellt, dass an die Erfüllung der Unternehmerpflichten im Interesse der beförderten Personen strenge Anforderungen zu stellen sind. - OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 238/96
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.680
Vielmehr schließt diese Vorschrift nicht aus, dass die Rücknahme auch ohne vorherige Mahnung oder Warnung auszusprechen ist, wenn bereits dem bisherigen gesetzwidrigen und damit unzuverlässigen Verhalten des Unternehmers ein Gewicht zukommt, das das zusätzliche Erfordernis besonderer behördlicher Abmahnungsmaßnahmen bedeutungslos macht (vgl. auch OVG Sachen-Anhalt vom 9.4.1997 Az. A 4 S 238/96).
- VGH Bayern, 07.05.2018 - 11 B 18.12
Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen
Vielmehr kann die Genehmigung auch ohne vorherige Mahnung oder Warnung widerrufen werden, wenn bereits dem bisherigen gesetzwidrigen und damit unzuverlässigen Verhalten des Unternehmers ein Gewicht zukommt, das das zusätzliche Erfordernis besonderer behördlicher Abmahnungsmaßnahmen bedeutungslos macht (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 22 m.w.N.).Allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen (…BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 24 f.;… B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642
Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit
Abgesehen davon, dass § 25 Abs. 1 Satz 2 PBefG kein ausnahmsloses Abmahnungserfordernis ("insbesondere") statuiert (…vgl. BVerwG, B.v. 27.9.1979 - 7 B 56.79 - GewArch 1980, 141 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 22;… OVG LSA, U.v. 9.4.1997 - A 4 S 238/96 - juris Rn. 17), ist dieses auch nicht fahrzeugbezogen zu verstehen, sondern auf die Person des Unternehmers ("erforderliche Zuverlässigkeit des Unternehmers … nicht mehr gegeben"), hier auf die des Geschäftsführers als vertretungsberechtigte Person (…Heß, a.a.O. § 35 Rn. 110), und das Verkehrsunternehmen ("wenn in seinem Verkehrsunternehmen … ") bezogen (…vgl. Heß a.a.O. § 35 Rn. 134: gewerbebezogene Unzuverlässigkeit). - VG München, 13.12.2013 - M 23 S 13.5118
Widerruf von personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen; Unzuverlässigkeit des …
Das Gesetz erfordert nicht zusätzlich noch eine negative Prognose oder eine Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53/96 - juris).Ob eine solche Ausnahmesituation vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53/96 - juris; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris).
- VG Augsburg, 30.11.2017 - Au 3 S 17.1561
Personenbeförderungsrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher …
Ob eine solche Ausnahmesituation vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris). - VGH Bayern, 20.03.2020 - 11 CS 20.181
Widerruf der Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen
Allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen (…vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 24 f.;… B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 14). - VG München, 17.03.2021 - M 23 K 20.1954
Erfolglose Klage gegen Widerruf mehrerer Genehmigungen zum Verkehr mit Mietwagen
Allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen (…vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 8.10.2009 - 11 CS 09.680 - juris Rn. 24 f.;… B.v. 17.1.2018 - 11 CS 17.2555 - juris Rn. 14;… B.v. 20.3.2020 - 11 CS 20.181 - juris Rn. 19). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2024 - 13 B 1446/23
Organisations- und Überwachungsmängel des Betriebsinhabers in einer …
Rn. 6 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 11 CS 09.680 -, juris, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 1992 - 5 Ss (Owi) 110/92 - (Owi) 55/92 I -, VRS 83, 290 = juris, Rn. 28; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Erg.-Lfg. - VG Frankfurt/Main, 24.03.2010 - 12 K 4195/09
Widerruf von Taxengenehmigungen wegen Abgabenrückständen
Eine ungünstige Zukunftsprognose ergibt sich vorliegend bereits aus dem gezeigten Verhalten des Klägers (vgl. Bay.VGH München 11.Senat, Entscheidung vom 08.10.2009, Az.11 CS 09.680).
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