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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69796
VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821 (https://dejure.org/2010,69796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2010 - 11 CS 10.1821 (https://dejure.org/2010,69796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2010 - 11 CS 10.1821 (https://dejure.org/2010,69796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art einschließlich fahrerlaubnisfreier Mofas und FahrräderTrunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (BAK von 2,99 Promille); offene Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren; Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
    Denn dem Recht des Antragstellers, der an ihn gerichteten Gutachtensanforderung dann nicht Folge leisten zu müssen, wenn sie auf eine nicht einschlägige Befugnisnorm gestützt worden sein sollte, würde der Boden entzogen, wenn man das Gericht als berechtigt ansehen würde, von einer anderen, zutreffenden Rechtsgrundlage und deshalb vom Eintritt der in § 11 Abs. 8 FeV bezeichneten Rechtsfolge auszugehen (vgl. BayVGH vom 24.8.2010 Az. 11 CS 10.1139; BVerwG vom 5.7.2001 Az. 3 C 13.01).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
    Rn. 18 Zwar muss nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Fahrerlaubnisrecht (Beschluss vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165; Urteile vom 15.7.1988 BVerwGE 80, 43 und vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93) ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
    Rn. 18 Zwar muss nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Fahrerlaubnisrecht (Beschluss vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165; Urteile vom 15.7.1988 BVerwGE 80, 43 und vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93) ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben.
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
    Denn dem Recht des Antragstellers, der an ihn gerichteten Gutachtensanforderung dann nicht Folge leisten zu müssen, wenn sie auf eine nicht einschlägige Befugnisnorm gestützt worden sein sollte, würde der Boden entzogen, wenn man das Gericht als berechtigt ansehen würde, von einer anderen, zutreffenden Rechtsgrundlage und deshalb vom Eintritt der in § 11 Abs. 8 FeV bezeichneten Rechtsfolge auszugehen (vgl. BayVGH vom 24.8.2010 Az. 11 CS 10.1139; BVerwG vom 5.7.2001 Az. 3 C 13.01).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07

    Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
    Gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil bzw. in einem diesem nach § 410 Abs. 3 StPO gleichstehenden rechtskräftigen Strafbefehl bestehen nach Überzeugung des Senats auch dann, wenn der Betroffene die ihm zur Last gelegte Straftat bestreitet und mit einem Beweisantrag das Ziel verfolgt, durch die Zeugenaussage entlastet zu werden (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 BayVBl 2009, 120).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
    Rn. 18 Zwar muss nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Fahrerlaubnisrecht (Beschluss vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165; Urteile vom 15.7.1988 BVerwGE 80, 43 und vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93) ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben.
  • VGH Bayern, 09.06.2010 - 11 CS 10.786

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des geforderten …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
    Dieser Schluss setzt nach ständiger Rechtsprechung (z. B. BayVGH vom 9.6.2010 Az. 11 CS 10.786) die Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung voraus.
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CS 09.2183

    (Erfolglose) Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2010 - 11 CS 10.1821
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung bezüglich des Verbots, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, für das Hauptsacheverfahren von der Hälfte des Auffangstreitwerts aus (z. B. Beschluss vom 8.2.2010 Az. 11 CS 09.2183).
  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration 1,61 ‰)

    Voraussetzungen für die Beachtlichkeit von Angriffen gegen die in einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung enthaltenen tatsächlichen Feststellungen (Vertiefung von BayVGH vom 31.8.2010 Az. 11 CS 10.1821).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jüngst festgehalten, dass der Grundgedanke dieser Rechtsprechung auch in Verwaltungsverfahren anwendbar ist, die das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, zum Gegenstand haben (BayVGH vom 31.8.2010 Az. 11 CS 10.1821 RdNr. 18).

  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten …

    Zwar darf die Fahrerlaubnisbehörde zugunsten des Inhabers der Fahrerlaubnis von der gerichtlichen Entscheidung abweichen (BayVGH, B.v. 31.8.2010 - 11 CS 10.1821 - juris Rn. 21).

    Demnach müsse das Gericht einem Beweisangebot nachgehen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach seinem Rechtsstandpunkt erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2010 - 11 CS 10.1821 - juris Rn. 18).

  • VG Bayreuth, 29.12.2020 - B 1 S 20.1361

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz: Nichtbeibringung eines Gutachtens bei …

    Denn dem Recht des Antragstellers, der an ihn gerichteten Gutachtensanforderung dann nicht Folge leisten zu müssen, wenn sie auf eine nicht einschlägige Befugnisnorm gestützt worden sein sollte, würde der Boden entzogen, wenn man das Gericht als berechtigt ansehen würde, von einer anderen, zutreffenden Rechtsgrundlage und deshalb vom Eintritt der in § 11 Abs. 8 FeV bezeichneten Rechtsfolge auszugehen (vgl. BayVGH B.v. 31.8.2010 - 11 CS 10.1821 - Rn. 23, unter Berufung auf B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 und BVerwG U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - beide juris).
  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 11 C 11.1939

    Zwei rechtskräftig geahndete Trunkenheitsfahrten im Sinn von § 24 a Abs. 1 StVG

    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass es einem Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber unbenommen bleibt, in fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geltend zu machen, der Sachverhalt stelle sich für ihn vorteilhafter dar, als dies das Strafgericht oder die Bußgeldbehörde angenommen hat (vgl. zum Wegfall der Indizwirkung, die eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit Blickrichtung auf die Richtigkeit der in ihr getroffenen tatsächlichen Feststellungen entfaltet, bei substantiiertem, mit Beweisanträgen oder Beweisangeboten einhergehendem gegenteiligem Vortrag im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren BayVGH vom 31.8.2010 Az. 11 CS 10.1821 RdNr. 18).
  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 11 ZB 10.2861

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Falls damit gemeint sein sollte, die Verwaltungsbehörde habe nicht ungeprüft die Richtigkeit der strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde legen dürfen, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein Betroffener in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen muss, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ergeben (BayVGH vom 31.8.2010 Az. 11 CS 10.1821; vgl. auch BVerwG vom 12.3.1985, BVerwGE 71, 93/95 und vom 3.9.1992 NVwZ-RR 1993, 165).
  • VG München, 06.03.2012 - M 6a E 11.6133

    Verlängerung/Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen (vgl. z.B. BayVGH vom 12.09.2011, Az. 11 C 11.1939 und BayVGH vom 31.08.2010, Az. 11 CS 10.1821), unter denen dem Vorbringen des Antragstellers nachzugehen wäre, das Tatgeschehen am ... Juni 2010 habe sich anders abgespielt als vom Strafgericht festgestellt, liegen nicht vor.
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