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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1036   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26409
VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1036 (https://dejure.org/2016,26409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2016 - 11 CS 16.1036 (https://dejure.org/2016,26409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2016 - 11 CS 16.1036 (https://dejure.org/2016,26409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisentzug; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC; Grenzwert

  • rechtsportal.de

    Zugeben von zwei unabhängigen Konsumakten durch den Fahrerlaubnisinhaber als gelegentlicher Cannabiskonsum; Entfallen des Fahrlässigkeitsvorwurfs bei einer Fahrt nach Cannabiskonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisinhaber als gelegentlicher Cannabiskonsument bei zweimaligem Konsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugeben von zwei unabhängigen Konsumakten durch den Fahrerlaubnisinhaber als gelegentlicher Cannabiskonsum ; Entfallen des Fahrlässigkeitsvorwurfs bei einer Fahrt nach Cannabiskonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1036
    Gemäß § 11 Abs. 7 FeV unterbleibt die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens, wenn die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde feststeht (BVerwG, U. v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 36).

    Ein gelegentlicher Konsument von Cannabis trennt dann nicht in der gebotenen Weise zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn er fährt, obwohl angesichts des bei ihm festgestellten Tetrahydrocannabinol-Werts (THC) eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist (st. Rspr., zuletzt BVerwG, U. v. 23.10.2014 a. a. O.;… BayVGH, B. v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 11).

  • OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob auch ohne reale Anhaltspunkte ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1036
    Zwar kann der Fahrlässigkeitsvorwurf bei einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG (Fahrt nach Cannabiskonsum) ausnahmsweise entfallen, wenn der Betreffende die Fahrt erst nach längerem Zuwarten angetreten hat und er zu diesem Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung atypischer Rauschverläufe und der Unberechenbarkeit des THC-Abbaus davon ausgehen konnte, dass der Wirkstoff bei Antritt der Fahrt vollständig abgebaut war ("Längere-Zeit-Rechtsprechung", kritisch hierzu KG Berlin, B. v. 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14 - Blutalkohol 52, 32, und daran anknüpfend OLG Oldenburg, B. v. 4.8.2015 - 2 Ss OWi 142/15 - juris;… ebenso Funke in Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, Bd. 1, 1. Auflage 2016, § 24a StVG Rn. 61;… Krumm in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 1. Auflage 2014, § 24a StVG Rn. 28).
  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.690

    Zum Verhältnis von THC-Grenzwert und fehlendem Trennungsvermögen zwischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1036
    Soweit er hierzu auf die Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von THC im Blutserum zur Feststellung des Trennungsvermögens von Cannabiskonsum und Fahren (Blutalkohol 2015, 322) hinweist, sieht der Senat vor dem Hintergrund des insoweit zugrunde zu legenden Gefährdungsmaßstabs derzeit keine Veranlassung, von dem THC-Grenzwert von 1, 0 ng/ml abzuweichen (vgl. ausführlich BayVGH, B. v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 - juris Rn. 15 ff.).
  • KG, 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis: Fahrlässige …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1036
    Zwar kann der Fahrlässigkeitsvorwurf bei einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG (Fahrt nach Cannabiskonsum) ausnahmsweise entfallen, wenn der Betreffende die Fahrt erst nach längerem Zuwarten angetreten hat und er zu diesem Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung atypischer Rauschverläufe und der Unberechenbarkeit des THC-Abbaus davon ausgehen konnte, dass der Wirkstoff bei Antritt der Fahrt vollständig abgebaut war ("Längere-Zeit-Rechtsprechung", kritisch hierzu KG Berlin, B. v. 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14 - Blutalkohol 52, 32, und daran anknüpfend OLG Oldenburg, B. v. 4.8.2015 - 2 Ss OWi 142/15 - juris;… ebenso Funke in Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, Bd. 1, 1. Auflage 2016, § 24a StVG Rn. 61;… Krumm in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 1. Auflage 2014, § 24a StVG Rn. 28).
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 ZB 16.285

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1036
    Ein gelegentlicher Konsument von Cannabis trennt dann nicht in der gebotenen Weise zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn er fährt, obwohl angesichts des bei ihm festgestellten Tetrahydrocannabinol-Werts (THC) eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist (…st. Rspr., zuletzt BVerwG, U. v. 23.10.2014 a. a. O.; BayVGH, B. v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2017 - 10 B 10909/17

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis - hier: …

    Rn. 8 Da somit mit Blick auf die Beurteilung des Trennungsvermögens von Cannabiskonsum und Fahren für die Bestimmung des Risikogrenzwerts aus juristischer Sicht allein die THC-Konzentration maßgeblich ist, bei welcher eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit möglich und damit das Unfallrisiko erhöht sein kann (…BVerwG, a.a.O., Rn. 33), ist eine Erhöhung des bisherigen THC-Grenzwerts aufgrund der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 nicht gerechtfertigt (ebenso VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2016 - 3 K 509/15 -, juris Rn.28ff; OVG Bremen…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 -, juris, Rn. 7;… BayVGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2016 - 11 CS 16.690 -, Rn. 16 ff. und vom 3. August 2016 - 11 CS 16.1036 -, juris, Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 -, juris, Rn. 18 ff.; VGH BW…, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 -, juris, Rn. 10 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 28. November 2016 - 12 ME 108/16 -, Rn. 13 ff.).
  • VG Bayreuth, 06.03.2017 - B 1 S 17.119

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums - einstweiliger …

    Dementsprechend wird in der ganz überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O.; BayVGH, B.v. 03.08.2016 - 11 CS 16.1036; B.v. 6.5.2013 - 11 CS 13.425; B.v. 4.11.2008 - 11 CS 08.2576; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.6.2009 - 1 S 17/09 - NZV 2010, 531; OVG Lüneburg, B.v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12; OVG Münster, B.v. 20.3.2014 - 16 E 1074/13) die Auffassung vertreten, dass eine "gelegentliche" Einnahme von Cannabis bereits bei zwei selbstständigen Konsumvorgängen anzunehmen ist.

    Rn. 19 2. Ein gelegentlicher Konsument von Cannabis trennt dann nicht in der gebotenen Weise zwischen diesem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn er fährt, obwohl angesichts des bei ihm festgestellten THC-Werts eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen ist (…st. Rspr., zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O.; BayVGH, B.v. 3.8.2016 - 11 CS 16.1036; B.v.18.4.2016 - 11 ZB 16.285).

  • VG Bayreuth, 21.03.2018 - B 1 S 18.124

    Fahrerlaubnisentziehung wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Es erscheint allerdings äußerst zweifelhaft, dass dem Antragsteller als angeblich einmaligem Cannabiskonsumenten diese Rechtsprechung überhaupt bekannt und bei der Verkehrskontrolle so präsent war, dass er sich spontan zu einer solchen taktischen Einlassung in der Lage sah (vgl. hierzu BayVGH B.v. 03.08.2016 - 11 CS 16.1036 - juris).
  • VG Koblenz, 03.08.2018 - 4 L 753/18

    Fahrerlaubnisentzug bei medizinisch verordnetem Cannabisgebrauch

    Rn. 27 Da somit mit Blick auf die Beurteilung des Trennungsvermögens von Cannabiskonsum und Fahren für die Bestimmung des Risikogrenzwerts aus juristischer Sicht allein die THC-Konzentration maßgeblich ist, bei welcher eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit möglich und damit das Unfallrisiko erhöht sein kann (…BVerwG, a.a.O., Rn. 33), ist eine Erhöhung des bisherigen THC-Grenzwerts aufgrund der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 nicht gerechtfertigt (ebenso VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2016 - 3 K 509/15 -, juris Rn.28ff; OVG Bremen…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 -, juris, Rn. 7;… BayVGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2016 - 11 CS 16.690 -, Rn. 16 ff. und vom 3. August 2016 - 11 CS 16.1036 -, juris, Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 -, juris, Rn. 18 ff.; VGH BW…, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 -, juris, Rn. 10 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 28. November 2016 - 12 ME 108/16 -, Rn. 13 ff.).
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